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Wohnbeihilfe: was jedes Bundesland zur Miete zahlt

Das Wichtigste

  • Jedes Land hat eigene Regeln. Höchstbeträge reichen von 196,91 € für eine Person in der Steiermark bis 500 € in Kärnten, einige Länder haben gar keinen festen Deckel.
  • In Niederösterreich nur für geförderte Wohnungen. Wer dort privat mietet, bekommt keine Wohnbeihilfe.
  • Bezahlt wird nur ein Teil der Miete: der Abstand zwischen dem, was als angemessener Wohnaufwand gilt, und dem, was dir bei deinem Einkommen zugemutet wird.
  • Meist kein Rechtsanspruch, bewilligt für ein Jahr, in Wien für 2. Danach neu beantragen.
Höchstens im Monat196,91 € bis 500 €je nach Land, wo es einen festen Deckel gibt

Wohnbeihilfe ist ein Zuschuss des Landes zur Miete, wenn dein Einkommen für die Wohnung nicht reicht. Gerechnet wird überall nach demselben Grundgedanken: Das Land legt fest, wie viel Wohnaufwand für deine Haushaltsgröße angemessen ist, und wie viel davon du bei deinem Einkommen selbst tragen kannst. Die Differenz bekommst du.

Die Details unterscheiden sich stark, von der anrechenbaren Fläche bis dazu, ob Betriebskosten zählen. Mehrere Länder bieten einen eigenen Rechner an. Er kennt die Feinheiten des Landes besser als jede allgemeine Formel.

Stand 18. September 2026. Quellen: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien der neun Länder, unten verlinkt.

Antrag

Gezahlt wird meist erst ab dem Antrag, rückwirkend höchstens wenige Monate. Stell ihn, sobald die Miete zu hoch wird, und den Folgeantrag rechtzeitig vor Ablauf.

Die neun Länder im Überblick

Landfür wenhöchstens im Monatamtlicher Rechner
Wienalle Mieter, auch privatkein fester Betragzum Rechner
Niederösterreichnur geförderte Wohnungenkein fester Betragzum Rechner
BurgenlandMieter, auch privat250 €keiner
OberösterreichHauptmieter, auch privat300 €keiner
SalzburgHauptmieter, auch privatkein fester Betragzum Rechner
SteiermarkMieter, auch privat196,91 € bis 324,89 €zum Rechner
KärntenHauptmieter, auch privat500 €keiner
TirolMieter, privat über die Mietzinsbeihilfekein fester Betragzum Rechner
VorarlbergMieter und Eigentümer mit Erwerbseinkommenkein fester Betragzum Rechner

Stand 18. September 2026. Niederösterreichs Rechner gilt nur für Verträge ab 1.7.2009. Salzburgs Rechner ist auf der Landesseite verlinkt, Vorarlbergs ist dort eine Excel-Datei.

So wird gerechnet

  1. Angemessene Fläche. Das Land zählt nur eine bestimmte Wohnfläche je Haushaltsgröße, etwa 60 m² für eine Person in Wien oder 45 m² in Oberösterreich. Ist deine Wohnung größer, zählt nur dieser Teil.
  2. Anrechenbarer Aufwand. Je m² wird nur bis zu einem Höchstbetrag gerechnet, und je nach Land nur der Hauptmietzins oder auch die Betriebskosten.
  3. Zumutbarer Aufwand. Aus deinem Haushaltseinkommen ergibt sich, wie viel du selbst tragen musst. Je höher das Einkommen und je kleiner der Haushalt, desto mehr.
  4. Differenz. Was der anrechenbare Aufwand über dem zumutbaren liegt, ist deine Wohnbeihilfe, bis zum Höchstbetrag des Landes. Sehr kleine Beträge werden nicht ausgezahlt.

Was in deinem Land gilt

Wien

Niederösterreich

Burgenland

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Kärnten

Tirol

Vorarlberg

Wann es nichts gibt

So gehst du vor

  1. Mit dem Rechner deines Landes prüfen, wo es einen gibt. Er sagt dir, ob sich der Antrag lohnt.
  2. Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Nachweise über Miete und Betriebskosten, Einkommensnachweise aller im Haushalt.
  3. Antrag bei der zuständigen Stelle stellen, je nach Land beim Land, beim Magistrat, bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Gemeindeamt.
  4. Änderungen melden und rechtzeitig verlängern. Ändert sich Einkommen oder Haushalt, musst du es melden.

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.