Wohnbeihilfe: was jedes Bundesland zur Miete zahlt
Das Wichtigste
- Jedes Land hat eigene Regeln. Höchstbeträge reichen von 196,91 € für eine Person in der Steiermark bis 500 € in Kärnten, einige Länder haben gar keinen festen Deckel.
- In Niederösterreich nur für geförderte Wohnungen. Wer dort privat mietet, bekommt keine Wohnbeihilfe.
- Bezahlt wird nur ein Teil der Miete: der Abstand zwischen dem, was als angemessener Wohnaufwand gilt, und dem, was dir bei deinem Einkommen zugemutet wird.
- Meist kein Rechtsanspruch, bewilligt für ein Jahr, in Wien für 2. Danach neu beantragen.
Wohnbeihilfe ist ein Zuschuss des Landes zur Miete, wenn dein Einkommen für die Wohnung nicht reicht. Gerechnet wird überall nach demselben Grundgedanken: Das Land legt fest, wie viel Wohnaufwand für deine Haushaltsgröße angemessen ist, und wie viel davon du bei deinem Einkommen selbst tragen kannst. Die Differenz bekommst du.
Die Details unterscheiden sich stark, von der anrechenbaren Fläche bis dazu, ob Betriebskosten zählen. Mehrere Länder bieten einen eigenen Rechner an. Er kennt die Feinheiten des Landes besser als jede allgemeine Formel.
Stand 18. September 2026. Quellen: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien der neun Länder, unten verlinkt.
Gezahlt wird meist erst ab dem Antrag, rückwirkend höchstens wenige Monate. Stell ihn, sobald die Miete zu hoch wird, und den Folgeantrag rechtzeitig vor Ablauf.
Die neun Länder im Überblick
| Land | für wen | höchstens im Monat | amtlicher Rechner |
|---|---|---|---|
| Wien | alle Mieter, auch privat | kein fester Betrag | zum Rechner |
| Niederösterreich | nur geförderte Wohnungen | kein fester Betrag | zum Rechner |
| Burgenland | Mieter, auch privat | 250 € | keiner |
| Oberösterreich | Hauptmieter, auch privat | 300 € | keiner |
| Salzburg | Hauptmieter, auch privat | kein fester Betrag | zum Rechner |
| Steiermark | Mieter, auch privat | 196,91 € bis 324,89 € | zum Rechner |
| Kärnten | Hauptmieter, auch privat | 500 € | keiner |
| Tirol | Mieter, privat über die Mietzinsbeihilfe | kein fester Betrag | zum Rechner |
| Vorarlberg | Mieter und Eigentümer mit Erwerbseinkommen | kein fester Betrag | zum Rechner |
Stand 18. September 2026. Niederösterreichs Rechner gilt nur für Verträge ab 1.7.2009. Salzburgs Rechner ist auf der Landesseite verlinkt, Vorarlbergs ist dort eine Excel-Datei.
So wird gerechnet
- Angemessene Fläche. Das Land zählt nur eine bestimmte Wohnfläche je Haushaltsgröße, etwa 60 m² für eine Person in Wien oder 45 m² in Oberösterreich. Ist deine Wohnung größer, zählt nur dieser Teil.
- Anrechenbarer Aufwand. Je m² wird nur bis zu einem Höchstbetrag gerechnet, und je nach Land nur der Hauptmietzins oder auch die Betriebskosten.
- Zumutbarer Aufwand. Aus deinem Haushaltseinkommen ergibt sich, wie viel du selbst tragen musst. Je höher das Einkommen und je kleiner der Haushalt, desto mehr.
- Differenz. Was der anrechenbare Aufwand über dem zumutbaren liegt, ist deine Wohnbeihilfe, bis zum Höchstbetrag des Landes. Sehr kleine Beträge werden nicht ausgezahlt.
Was in deinem Land gilt
Wien
- Für alle Mieter, ob Gemeinde-, Genossenschafts- oder Privatwohnung. Nicht, solange du Mindestsicherung bekommst.
- Angemessen sind 60 m² für eine Person, 15 mehr für die zweite und 10 für jede weitere.
- Dein Haushaltseinkommen muss über einem Mindesteinkommen liegen, für eine Person 1.229,89 €. Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht als Einkommen.
- Bewilligt für höchstens 2 Jahre, rückwirkend bis 4 Monate. Bis 5 € wird nichts ausgezahlt.
- Der Höchstbetrag je m² hängt am Wiener Richtwert plus einem Betriebskostenanteil. Die Infoseite der Stadt nennt noch den Betrag mit dem alten Richtwert, der amtliche Checker rechnet mit dem seit April 2026.
Niederösterreich
- Nur für Wohnungen und Häuser, die mit Wohnbauförderung errichtet wurden, etwa Genossenschaftswohnungen. Für eine frei finanzierte Mietwohnung gibt es keine Wohnbeihilfe des Landes.
- Je nach Baujahr und Vertrag heißt die Leistung Wohnbeihilfe oder Wohnzuschuss, mit unterschiedlicher Berechnung.
- Kein Rechtsanspruch, bewilligt für ein Jahr, rückwirkend höchstens 3 Monate.
Burgenland
- Für Mieter, auch am privaten Markt, nicht bei Verträgen unter drei Jahren Befristung.
- Gerechnet wird nur mit dem Hauptmietzins ohne Betriebskosten, höchstens bis zum Richtwert. Anrechenbar sind 50 m² für einen Erwachsenen, 70 für mehrere, plus 10 je Kind.
- Höchstens 5 € je m² und 250 € im Monat. Kein Rechtsanspruch, nicht rückwirkend. Wer Anspruch auf Sozialhilfe hat, bekommt keine Wohnbeihilfe.
Oberösterreich
- Für Hauptmieter, gefördert oder privat. Du brauchst ein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € im Monat.
- Anrechenbar ist der Hauptmietzins bis 3,70 € je m², für 45 m² bei einer Person und 15 mehr je weiterer.
- Höchstens 300 € im Monat, ausgezahlt ab 7 €. Kein Rechtsanspruch, bewilligt für ein Jahr. Die Wohnbeihilfe wird bei der Sozialhilfe angerechnet.
Salzburg
- Für Hauptmieter. In geförderten Wohnungen heißt sie Wohnbeihilfe, in privaten erweiterte Wohnbeihilfe, mit einer Obergrenze für die Miete je m².
- Förderbar sind 55 m² für eine Person, 65 für zwei, 80 für drei. Mehr als 25 Prozent des Einkommens für die Miete gelten jedenfalls als unzumutbar.
- Sozialunterstützung zählt nicht als Einkommen, beides geht nebeneinander.
Steiermark
- Wohnunterstützung für Mieter, egal ob gefördert. Seit 1. April 2026 ohne Rechtsanspruch.
- Bis 1.308,39 € gewichtetem Einkommen gibt es den vollen Betrag, ab 1.680 € nichts. Höchstens 196,91 € für eine Person, 324,89 € ab acht Personen.
- Nicht zusammen mit der Sozialunterstützung. Anträge per E-Mail nimmt das Land nicht an.
Kärnten
- Für Hauptmieter, auch privat. Liegt der Hauptmietzins über 11,66 € je m², gibt es nichts.
- Förderrelevant sind 50 m² für eine Person und 10 mehr je weiterer, mit pauschalen Sätzen für Miete und Betriebskosten.
- Höchstens 500 € im Monat. Einen Rechner bietet das Land nicht an.
Tirol
- Für private Mietwohnungen gibt es die Mietzinsbeihilfe von Land und Gemeinde, für geförderte die Wohnbeihilfe. Zahlt deine Gemeinde nicht mit, gibt es keine Mietzinsbeihilfe.
- Anrechenbar sind höchstens 4 € je m², in manchen Gemeinden mehr, ohne Betriebskosten. Förderbar sind 50 m² für eine Person, 20 mehr je weiterer, höchstens 110.
- Bewilligt für ein Jahr, beantragt am Gemeindeamt.
Vorarlberg
- Für Mieter und Eigentümer, aber grundsätzlich nur mit einem Einkommen aus Vollzeitarbeit oder einer Folgeleistung wie Pension oder Arbeitslosengeld. Ausnahmen etwa für Alleinerziehende mit Kind unter sechs.
- Anrechenbar sind höchstens 11,50 € je m² samt Betriebskostenpauschale, für 50 m² bei einer Person, 70 bei zwei, 80 bei drei.
- Vermögen über 15.000 € musst du zuerst verbrauchen. Kein Rechtsanspruch, bewilligt für höchstens ein Jahr.
Wann es nichts gibt
- Eigentum In fast allen Ländern nur für Mieter, Ausnahmen sind geförderte Eigenheime in Niederösterreich und Vorarlberg.
- Miete bei Verwandten Verträge mit nahestehenden Personen sind fast überall ausgeschlossen.
- Kein Hauptwohnsitz in der Wohnung, oder nicht lange genug in Österreich, je nach Land.
- Einkommen zu hoch Dann ist dir die ganze Miete zumutbar.
So gehst du vor
- Mit dem Rechner deines Landes prüfen, wo es einen gibt. Er sagt dir, ob sich der Antrag lohnt.
- Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Nachweise über Miete und Betriebskosten, Einkommensnachweise aller im Haushalt.
- Antrag bei der zuständigen Stelle stellen, je nach Land beim Land, beim Magistrat, bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Gemeindeamt.
- Änderungen melden und rechtzeitig verlängern. Ändert sich Einkommen oder Haushalt, musst du es melden.
- WienWohnbeihilfe beantragen
- NiederösterreichWohnbeihilfe beantragen
- BurgenlandWohnbeihilfe beantragen
- OberösterreichWohnbeihilfe beantragen
- SalzburgWohnbeihilfe beantragen
- SteiermarkWohnbeihilfe beantragen
- KärntenWohnbeihilfe beantragen
- TirolWohnbeihilfe beantragen
- VorarlbergWohnbeihilfe beantragen
Quellen
- Wiener WohnbeihilfegesetzRechtsinformationssystem, Landesrecht Wien
- NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005Rechtsinformationssystem, Landesrecht Niederösterreich
- Richtlinie für die Gewährung von WohnbeihilfenLand Burgenland
- Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012Rechtsinformationssystem, Landesrecht Oberösterreich
- Salzburger Wohnbauförderungsverordnung 2025Rechtsinformationssystem, Landesrecht Salzburg
- Steiermärkisches Wohnunterstützungsgesetz und DurchführungsverordnungRechtsinformationssystem, Landesrecht Steiermark
- Kärntner WohnbeihilfegesetzRechtsinformationssystem, Landesrecht Kärnten
- Richtlinie Mietzins- und AnnuitätenbeihilfeLand Tirol
- Wohnbeihilferichtlinie 2026Land Vorarlberg
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.