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Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag: wie viel dir zusteht

Das Wichtigste

  • 612 € im Jahr mit einem Kind, 828 € mit zwei, für jedes weitere 273 € mehr.
  • Wird auch ohne Steuer ausgezahlt. Zahlst du zu wenig Lohnsteuer, überweist das Finanzamt den Betrag.
  • Dein Partner darf höchstens 7.411 € Einkünfte im Jahr haben, das ist weder brutto noch netto, sondern Brutto minus Sozialversicherung und Werbungskosten. Als Gehalt sind das bis etwa 740 € brutto im Monat.
  • Mehr als sechs Monate im Jahr müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, und es muss Familienbeihilfe für das Kind geben.
Mit einem Kind612 €im Jahr, mit zwei Kindern 828 €

Es sind zwei Absetzbeträge in derselben Höhe. Den Alleinerzieherabsetzbetrag bekommst du, wenn du mit deinem Kind mehr als sechs Monate im Jahr ohne Partner lebst. Den Alleinverdienerabsetzbetrag bekommst du, wenn du in einer Ehe, eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebst und dein Partner kaum etwas verdient.

Anders als der Familienbonus wird er auch ausgezahlt, wenn du keine oder zu wenig Lohnsteuer zahlst. Gerade bei kleinem Einkommen lohnt sich der Antrag deshalb.

Stand 18. September 2026. Quelle: § 33 Abs. 4 EStG, Finanzministerium

Antrag

Beim Arbeitgeber mit dem Formular E 30, sonst in der Arbeitnehmerveranlagung, bis zu 5 Jahre rückwirkend.

Steht er dir zu, und wie viel?

Dein Absetzbetrag im Jahr
612 €
Alleinerzieherabsetzbetrag mit einem Kind
1 Kind
€
Nur für Alleinverdiener. 0, wenn dein Partner nichts verdient.
€
Steuerfreies Wochengeld zählt zur Grenze. Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe und Arbeitslosengeld zählen nicht.
So prüft das Finanzamt die Grenze
Einkünfte des Partners im Jahr0 €
Grenze7.411 €
Ergebnisunter der Grenze

Einkünfte des Partners: laufendes Brutto, 12 Mal, minus Sozialversicherung und Werbungskostenpauschale von 132 €, plus Wochengeld. Urlaubs- und Weihnachtsgeld zählen nicht mit, solange sie die Freigrenze von 2.615 € nicht überschreiten. Zinsen und Dividenden des Partners zählen mit, sind hier aber nicht eingerechnet. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Höhe nach Kinderzahl

Kinderim Jahrim Monat
1612 €51 €
2828 €69 €
31.101 €91,75 €
41.374 €114,50 €
51.647 €137,25 €

Beträge nach § 33 Abs. 4 EStG, 2026. Gezählt werden Kinder, für die mehr als sechs Monate Familienbeihilfe bezogen wird.

Brutto oder netto? Die Grenze für den Partner

Die 7.411 € sind Einkünfte im Sinn des Steuerrechts. Bei einem Gehalt heißt das: Bruttobezüge minus Sozialversicherung minus Werbungskosten, mindestens das Pauschale von 132 €. Steuerfreie Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertage oder Nachtarbeit bleiben draußen, ebenso Urlaubs- und Weihnachtsgeld bis zur Freigrenze.

Mitgezählt werden Zinsen und Dividenden, auch wenn sie schon mit der Kapitalertragsteuer abgegolten sind, und das steuerfreie Wochengeld. Nicht mitgezählt werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.

Für ein Gehalt ohne andere Einkünfte liegt die Grenze damit bei etwa 740 € brutto im Monat. Mit 600 € brutto kommt dein Partner auf 5.979,36 € Einkünfte.

Drei Fälle

Alleinerziehend mit zwei Kindern

mehr als sechs Monate ohne Partner, Familienbeihilfe für beide Kinder

828 Euro im Jahr

Der Betrag wirkt wie gezahlte Steuer. Zahlst du weniger Lohnsteuer, bekommst du den Rest trotzdem ausgezahlt.

Partner verdient 600 Euro brutto im Monat

ein Kind, die Einkünfte des Partners liegen bei 5.979,36 Euro

612 Euro im Jahr

Unter der Grenze von 7.411 Euro. Gerechnet wird mit den Einkünften, nicht mit dem Brutto.

Partner bekommt Wochengeld

Partner 600 Euro brutto im Monat, dazu 2.000 Euro Wochengeld

kein Absetzbetrag

Steuerfreies Wochengeld zählt zu den Einkünften. Zusammen liegt der Partner über der Grenze, es gibt keinen Absetzbetrag.

Wer ihn bekommt, wenn beide in Frage kommen

Den Alleinverdienerabsetzbetrag gibt es nur einmal pro Paar. Erfüllen beide die Voraussetzungen, bekommt ihn der Partner mit den höheren Einkünften. Haben beide keine oder gleich hohe Einkünfte, bekommt ihn der Partner, der den Haushalt führt.

Liegt deine Steuer sehr niedrig, kommt noch der Kindermehrbetrag dazu: bis zu 700 € je Kind. Was du mit wenig Einkommen zurückbekommst

Wann es ihn nicht gibt

So beantragst du ihn

  1. Beim Arbeitgeber mit dem Formular E 30. Dann wirkt er jeden Monat. Hast du mehrere Jobs, nur bei einem Arbeitgeber.
  2. Oder in der Arbeitnehmerveranlagung. Dort holst du ihn auch nach, wenn du zu wenig Steuer zahlst und ihn ausgezahlt haben willst, bis zu 5 Jahre rückwirkend. Arbeitnehmerveranlagung
  3. Änderungen melden. Fällt eine Voraussetzung weg, etwa weil der Partner mehr verdient, musst du es dem Arbeitgeber binnen eines Monats sagen.
Absetzbeträge beim Finanzministerium

Voraussetzungen, Einkünfte des Partners, Formulare

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.