Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: was dir zusteht und was du bekommst
Das Wichtigste
- 1 bis 3 Monate aus dem Job oder auf weniger Stunden, schriftlich vereinbart. Voraussetzung: 3 Monate im Betrieb und Pflegegeld ab Stufe 3 für den Angehörigen, bei Demenz oder Minderjährigen ab Stufe 1.
- Rechtsanspruch auf 2 Wochen in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten, ohne Zustimmung. Kommt in der Zeit keine Vereinbarung zustande, weitere 2 Wochen.
- Pflegekarenzgeld statt Gehalt: der Grundbetrag des Arbeitslosengelds, 55 Prozent des Nettos, mindestens 551,10 Euro im Monat, plus 29,07 Euro je Kind. Beantragt beim Sozialministeriumservice, binnen 2 Monaten.
- Kranken- und Pensionsversicherung zahlt der Bund während des Bezugs. Eine Kündigung wegen der Karenz kannst du beim Gericht anfechten.
- Pflegeteilzeit braucht mindestens 10 Stunden in der Woche. Das Pflegekarenzgeld gibt es dann anteilig, gerechnet aus der Bruttodifferenz.
Du setzt im Job aus oder arbeitest weniger, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, und der Staat ersetzt einen Teil des Gehalts. Das Pflegekarenzgeld ist so hoch wie der Grundbetrag des Arbeitslosengelds, also 55 Prozent deines täglichen Nettos, nie weniger als die Geringfügigkeitsgrenze. Für jedes Kind mit Familienbeihilfe kommt ein Zuschlag dazu.
Je pflegebedürftiger Person gibt es das Geld für höchstens 6 Monate, auch wenn sich mehrere Angehörige abwechseln. Steigt der Pflegebedarf um eine Stufe, noch einmal bis zu 6 Monate, insgesamt also 12.
Stand 18. September 2026. Quellen: § 14c AVRAG, § 21c Bundespflegegeldgesetz
Stell den Antrag auf Pflegekarenzgeld binnen 2 Monaten ab Beginn, dann gibt es das Geld ab dem ersten Tag. Später gibt es es erst ab dem Antrag, nach dem Ende der Karenz gar nicht mehr.
Was dir in der Pflegeteilzeit bleibt
Gib dein Brutto und die Stunden ein. Bei null Stunden rechnet der Rechner die volle Pflegekarenz.
So kommt der Betrag zustande
| Netto bisher | 2.174,08 Euro |
| Brutto in der Pflegeteilzeit | 1.500 Euro |
| Netto in der Pflegeteilzeit | 1.273,20 Euro |
| Bruttodifferenz, Grundlage fürs Pflegekarenzgeld | 1.500 Euro |
| Pflegekarenzgeld mindestens | 275,55 Euro |
| Kinderzuschlag | 0 Euro |
Netto mit 14 Gehältern und dem Steuertarif 2026, ohne Familienbonus und Pendlerpauschale. Das Pflegekarenzgeld selbst rechnet das Sozialministeriumservice aus den gemeldeten Beitragsgrundlagen des letzten oder vorletzten Jahres, bei Teilzeit aus der Bruttodifferenz. Sicher ist der Mindestbetrag: die Geringfügigkeitsgrenze, bei Teilzeit im Ausmaß der Kürzung. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Zwei Fälle
Pflegekarenz, drei Monate
3.000 Euro brutto, ein Kind
| Netto bisher | 2.174,08 Euro |
| Netto vom Arbeitgeber | 0 Euro |
| Pflegekarenzgeld mindestens | 580,17 Euro |
ab 580,17 Euro
Das Gehalt fällt ganz weg. Das Pflegekarenzgeld richtet sich nach dem Netto, sicher sind 551,10 Euro plus 29,07 Euro Kinderzuschlag im Monat.
Pflegeteilzeit, halbe Stunden
3.000 Euro brutto, 40 auf 20 Stunden
| Netto bisher | 2.174,08 Euro |
| Netto vom Arbeitgeber | 1.273,20 Euro |
| Pflegekarenzgeld mindestens | 275,55 Euro |
ab 1.548,75 Euro
Vom Gehalt bleiben 1.273,20 Euro netto. Dazu kommt das anteilige Pflegekarenzgeld aus der Bruttodifferenz von 1.500 Euro, mindestens 275,55 Euro.
Gilt das für dich
Pflegekarenz und Pflegeteilzeit stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offen, Lehrlinge eingeschlossen. Beides muss schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, mit Beginn und Dauer, bei Teilzeit auch mit Ausmaß und Lage der Stunden. Lehnt der Arbeitgeber ab oder will er aufschieben, muss er das schriftlich und sachlich begründen. Der Betriebsrat kommt auf deinen Wunsch zu den Verhandlungen dazu.
- Nahe Angehörige sind Ehepartner, eingetragene Partner und Lebensgefährten, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern und Schwiegerkinder, Wahl- und Pflegeeltern und -kinder. Ein gemeinsamer Haushalt ist nicht nötig.
- Pflegegeld muss mit Bescheid zuerkannt sein, ab Stufe 3. Bei einer Demenzerkrankung oder einem minderjährigen Kind reicht Stufe 1. Läuft das Verfahren noch, sag das der Pflegegeldstelle: Sobald du erklärst, Pflegekarenz nehmen zu wollen, muss sie grundsätzlich binnen 2 Wochen entscheiden.
- Je Angehörigem einmal. Steigt der Pflegebedarf um mindestens eine Stufe, darfst du ein zweites Mal vereinbaren. Wer Pflegekarenz angetreten hat, kann für dieselbe Person keine Pflegeteilzeit mehr nehmen, und umgekehrt.
- Rechtsanspruch: In Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten kannst du 2 Wochen ohne Zustimmung nehmen. Du teilst dem Arbeitgeber den Beginn mit, sobald du ihn kennst, und belegst auf Verlangen binnen einer Woche Pflegebedürftigkeit und Verwandtschaft. Gibt es in diesen Wochen keine Vereinbarung über mehr, hast du Anspruch auf weitere 2. Diese Zeit zählt zur Höchstdauer.
- Arbeitslos? Du kannst dich beim AMS vom Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe abmelden und bis zu 3 Monate Pflegekarenzgeld beziehen. Kranken- und Pensionsversicherung laufen weiter.
- Weniger als 3 Monate im Betrieb In Saisonbetrieben zählen befristete Verträge beim selben Arbeitgeber aus vier Jahren zusammen.
- Betrieb mit höchstens 5 Beschäftigten Kein Rechtsanspruch, nur eine Vereinbarung. Die Ablehnung muss der Arbeitgeber trotzdem schriftlich begründen.
- Davor nur geringfügig Ohne Vollversicherung aus dem Job in den 3 Monaten davor gibt es kein Pflegekarenzgeld.
- 6 Monate schon verbraucht Wurde für diese Person schon so lange Pflegekarenzgeld bezogen, egal von wem, gibt es nur bei einer höheren Stufe noch einmal Geld.
Das Pflegekarenzgeld
- Höhe: der Grundbetrag des Arbeitslosengelds, 55 Prozent des täglichen Nettoeinkommens aus dem durchschnittlichen Brutto des letzten oder vorletzten Kalenderjahres. Mindestens 551,10 Euro im Monat. Bei Pflegeteilzeit zählt die Differenz der Bruttogehälter als Grundlage, der Mindestbetrag gilt anteilig; was im ersten Monat herauskommt, gilt für die ganze Teilzeit.
- Kinderzuschlag: 29,07 Euro im Monat für jedes Kind, für das Familienbeihilfe fließt und zu dessen Unterhalt du wesentlich beiträgst. Pflegen zwei Angehörige gleichzeitig, gibt es ihn für dasselbe Kind nur einmal.
- Dauer: so lange wie die vereinbarte Karenz, höchstens 3 Monate je Vereinbarung, 6 Monate je gepflegter Person, nach einer Erhöhung der Stufe insgesamt bis 12.
- Antrag beim Sozialministeriumservice, mit der Vereinbarung oder dem Nachweis des Rechtsanspruchs, deiner Erklärung, dass du die Pflege überwiegend leistest, bei Teilzeit mit dem Nachweis des reduzierten Gehalts im ersten Monat und bei Kindern mit dem Familienbeihilfe-Bescheid. Die Antwort kommt als Mitteilung; einen Bescheid kannst du binnen 4 Wochen verlangen.
- Auszahlung einmal im Monat im Nachhinein. Fällt der Grund weg, etwa durch Heimaufnahme oder Tod, gilt die Karenz 14 Tage danach als beendet. Zu viel ausgezahltes Geld musst du zurückzahlen.
- Kündigt dich der Arbeitgeber in der Karenz, läuft das Pflegekarenzgeld bis zum vereinbarten Ende weiter, bei Pflegeteilzeit dann in voller Höhe. Kündigst du selbst, endet es mit dem Dienstverhältnis.
- Sozialversicherung: Für die Zeit des Bezugs übernimmt der Bund die Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung. Die Monate zählen auf dem Pensionskonto mit dem ausgezahlten Betrag als Grundlage.
Deine Rechte im Job
- Kündigungsschutz: Eine Kündigung wegen einer geplanten oder laufenden Pflegekarenz kannst du beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Verlang binnen 5 Kalendertagen ab Zugang schriftlich eine Begründung; der Arbeitgeber hat dann wieder 5 Tage dafür.
- Früher zurück: Kommt der Angehörige ins Heim, übernimmt jemand anderer die Pflege dauerhaft oder stirbt er, darfst du die Rückkehr verlangen, frühestens 2 Wochen nach deiner Meldung.
- Urlaub und Sonderzahlungen kürzen sich um die Zeit der Karenz, bei Pflegeteilzeit gibt es sie im Verhältnis der Stunden. Bei Ansprüchen, die von der Dienstzeit abhängen, zählt die Karenzzeit nicht mit, außer ihr vereinbart es.
- Keine Aufteilung: Die Karenz läuft an einem Stück. Eine Unterbrechung ist nicht vorgesehen.
Was du jetzt tun kannst
- Pflegegeldbescheid prüfen: ab Stufe 3, bei Demenz oder Kindern ab Stufe 1. Fehlt er, Antrag stellen und der Stelle sagen, dass eine Pflegekarenz ansteht.
- Mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren: Beginn, Dauer, bei Teilzeit Stunden und Lage. In größeren Betrieben notfalls die 2 Wochen Rechtsanspruch schriftlich melden.
- Pflegekarenzgeld beantragen beim Sozialministeriumservice, binnen 2 Monaten ab Beginn. Die Checkliste nennt die Unterlagen.
- Mitteilung prüfen und bei Zweifeln binnen 4 Wochen einen Bescheid verlangen.
Antrag und Unterlagen beim Sozialministeriumservice, erklärt auf oesterreich.gv.at
Quellen
- §§ 14c und 14d AVRAG: Pflegekarenz und PflegeteilzeitRechtsinformationssystem des Bundes
- § 14a AVRAG: Familienhospizkarenz, nahe AngehörigeRechtsinformationssystem des Bundes
- § 15 AVRAG: Kündigung wegen Pflegekarenz, schriftliche BegründungRechtsinformationssystem des Bundes
- §§ 21c bis 21f Bundespflegegeldgesetz: PflegekarenzgeldRechtsinformationssystem des Bundes
- § 262 ASVG: Kinderzuschuss, Grundlage des KinderzuschlagsRechtsinformationssystem des Bundes
- § 32 AlVG: Pflegekarenz aus dem ArbeitslosengeldRechtsinformationssystem des Bundes
- Pflegekarenzgeld: Antrag, Frist, Unterlagenoesterreich.gv.at
- Checkliste für den Antrag auf PflegekarenzgeldSozialministeriumservice
- Pflegekarenz und PflegeteilzeitSozialministerium
- Pflegekarenz und PflegeteilzeitArbeiterkammer
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.