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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: was dir zusteht und was du bekommst

Das Wichtigste

  • 1 bis 3 Monate aus dem Job oder auf weniger Stunden, schriftlich vereinbart. Voraussetzung: 3 Monate im Betrieb und Pflegegeld ab Stufe 3 für den Angehörigen, bei Demenz oder Minderjährigen ab Stufe 1.
  • Rechtsanspruch auf 2 Wochen in Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten, ohne Zustimmung. Kommt in der Zeit keine Vereinbarung zustande, weitere 2 Wochen.
  • Pflegekarenzgeld statt Gehalt: der Grundbetrag des Arbeitslosengelds, 55 Prozent des Nettos, mindestens 551,10 Euro im Monat, plus 29,07 Euro je Kind. Beantragt beim Sozialministeriumservice, binnen 2 Monaten.
  • Kranken- und Pensionsversicherung zahlt der Bund während des Bezugs. Eine Kündigung wegen der Karenz kannst du beim Gericht anfechten.
  • Pflegeteilzeit braucht mindestens 10 Stunden in der Woche. Das Pflegekarenzgeld gibt es dann anteilig, gerechnet aus der Bruttodifferenz.
Pflegekarenzgeld im Monatab 551,10 €1 bis 3 Monate

Du setzt im Job aus oder arbeitest weniger, um einen nahen Angehörigen zu pflegen, und der Staat ersetzt einen Teil des Gehalts. Das Pflegekarenzgeld ist so hoch wie der Grundbetrag des Arbeitslosengelds, also 55 Prozent deines täglichen Nettos, nie weniger als die Geringfügigkeitsgrenze. Für jedes Kind mit Familienbeihilfe kommt ein Zuschlag dazu.

Je pflegebedürftiger Person gibt es das Geld für höchstens 6 Monate, auch wenn sich mehrere Angehörige abwechseln. Steigt der Pflegebedarf um eine Stufe, noch einmal bis zu 6 Monate, insgesamt also 12.

Stand 18. September 2026. Quellen: § 14c AVRAG, § 21c Bundespflegegeldgesetz

2 Monate

Stell den Antrag auf Pflegekarenzgeld binnen 2 Monaten ab Beginn, dann gibt es das Geld ab dem ersten Tag. Später gibt es es erst ab dem Antrag, nach dem Ende der Karenz gar nicht mehr.

Was dir in der Pflegeteilzeit bleibt

Gib dein Brutto und die Stunden ein. Bei null Stunden rechnet der Rechner die volle Pflegekarenz.

Netto vom Arbeitgeber im Monat
1.273,20 €
dazu Pflegekarenzgeld, mindestens 275,55 Euro
€
Std.
Std.
0 für die Pflegekarenz. Mindestens 10 Stunden sonst.
Kinder
So kommt der Betrag zustande
Netto bisher2.174,08 Euro
Brutto in der Pflegeteilzeit1.500 Euro
Netto in der Pflegeteilzeit1.273,20 Euro
Bruttodifferenz, Grundlage fürs Pflegekarenzgeld1.500 Euro
Pflegekarenzgeld mindestens275,55 Euro
Kinderzuschlag0 Euro

Netto mit 14 Gehältern und dem Steuertarif 2026, ohne Familienbonus und Pendlerpauschale. Das Pflegekarenzgeld selbst rechnet das Sozialministeriumservice aus den gemeldeten Beitragsgrundlagen des letzten oder vorletzten Jahres, bei Teilzeit aus der Bruttodifferenz. Sicher ist der Mindestbetrag: die Geringfügigkeitsgrenze, bei Teilzeit im Ausmaß der Kürzung. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Zwei Fälle

Pflegekarenz, drei Monate

3.000 Euro brutto, ein Kind

Netto bisher2.174,08 Euro
Netto vom Arbeitgeber0 Euro
Pflegekarenzgeld mindestens580,17 Euro

ab 580,17 Euro

Das Gehalt fällt ganz weg. Das Pflegekarenzgeld richtet sich nach dem Netto, sicher sind 551,10 Euro plus 29,07 Euro Kinderzuschlag im Monat.

Pflegeteilzeit, halbe Stunden

3.000 Euro brutto, 40 auf 20 Stunden

Netto bisher2.174,08 Euro
Netto vom Arbeitgeber1.273,20 Euro
Pflegekarenzgeld mindestens275,55 Euro

ab 1.548,75 Euro

Vom Gehalt bleiben 1.273,20 Euro netto. Dazu kommt das anteilige Pflegekarenzgeld aus der Bruttodifferenz von 1.500 Euro, mindestens 275,55 Euro.

Gilt das für dich

Pflegekarenz und Pflegeteilzeit stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offen, Lehrlinge eingeschlossen. Beides muss schriftlich mit dem Arbeitgeber vereinbart werden, mit Beginn und Dauer, bei Teilzeit auch mit Ausmaß und Lage der Stunden. Lehnt der Arbeitgeber ab oder will er aufschieben, muss er das schriftlich und sachlich begründen. Der Betriebsrat kommt auf deinen Wunsch zu den Verhandlungen dazu.

Das Pflegekarenzgeld

Deine Rechte im Job

Was du jetzt tun kannst

  1. Pflegegeldbescheid prüfen: ab Stufe 3, bei Demenz oder Kindern ab Stufe 1. Fehlt er, Antrag stellen und der Stelle sagen, dass eine Pflegekarenz ansteht.
  2. Mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbaren: Beginn, Dauer, bei Teilzeit Stunden und Lage. In größeren Betrieben notfalls die 2 Wochen Rechtsanspruch schriftlich melden.
  3. Pflegekarenzgeld beantragen beim Sozialministeriumservice, binnen 2 Monaten ab Beginn. Die Checkliste nennt die Unterlagen.
  4. Mitteilung prüfen und bei Zweifeln binnen 4 Wochen einen Bescheid verlangen.
Pflegekarenzgeld beantragen

Antrag und Unterlagen beim Sozialministeriumservice, erklärt auf oesterreich.gv.at

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.