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Pensionsantritt: wann du gehen kannst und was es kostet

Regelpensionmit 65Korridor ab 63, mit Abschlag

Mit 65 gehst du ohne Abschlag in Pension, Frauen der Jahrgänge bis Juni 1968 früher. Mit 63 geht es als Korridorpension, wenn du 42 Versicherungsjahre hast. Dann fehlen dir 5,1 Prozent Pension für jedes Jahr vor 65, und zwar dauerhaft.

Wer mit 63 statt mit 65 geht, bekommt also 10,2 Prozent weniger, ein Leben lang. Wer länger bleibt, bekommt 5,1 Prozent mehr je Jahr, höchstens 15,3 Prozent.

Stand 18. September 2026. Quellen: § 4 APG, § 5 APG

Antrag

Die Pension beginnt am Monatsersten nach dem Antrag, oder am Antragstag, wenn er ein Monatserster ist. Stell den Antrag also spätestens an dem Ersten, an dem du in Pension gehen willst.

Ab wann du in Pension gehen kannst

Die Termine gelten, wenn du die nötigen Versicherungsmonate hast. Ob das so ist, zeigt dein Pensionskonto.

Regelpension ab
1. Juni 2055
Korridor ab 1. Juni 2053, 10,2 % Abschlag
Nur für Frauen der Jahrgänge bis Juni 1968 gilt ein früheres Regelpensionsalter.
Deine Möglichkeiten
Regelpensionsalter65 Jahre
Regelpension ab1. Juni 2055
Korridorpension ab1. Juni 2053
Dafür nötige Versicherungsmonate504
Abschlag bei frühestem Korridor10,2 %
Zuschlag, wenn du ein Jahr länger bleibst5,1 %

Nach § 4, § 5, § 16 und § 38 APG für Geburten ab 1955. Nicht gerechnet: Schwerarbeits- und Langzeitversichertenpension, Beamte und alles, was von deinen Versicherungszeiten abhängt. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Die Wege in die Pension

Regelpension mit 65. Du brauchst mindestens 180 Versicherungsmonate, davon 84 aus Erwerbstätigkeit. Kein Abschlag.

Korridorpension ab 63. Du brauchst 504 Versicherungsmonate, also 42 Jahre. Abschlag 0,43 Prozent je Monat vor dem Regelpensionsalter, das sind 5,1 Prozent je Jahr. Für die Jahrgänge 1964 bis März 1965 steigt das Alter von 62 in Schritten zu zwei Monaten, die Versicherungsmonate steigen bis Ende 1966 von 480 auf 504.

Langzeitversichertenpension ab 62. Mit 540 Beitragsmonaten aus Erwerbstätigkeit, also 45 Jahren. Kindererziehung zählt dabei bis zu 60 Monate, Arbeitslosigkeit gar nicht. Abschlag 4,2 Prozent je Jahr.

Schwerarbeitspension ab 60. Mit 540 Versicherungsmonaten, davon 120 Monate Schwerarbeit in den letzten zwanzig Jahren. Abschlag 1,8 Prozent je Jahr.

Später gehen. Für jeden Monat nach dem Regelpensionsalter steigt die Pension um 0,43 Prozent, höchstens um 15,3 Prozent, das ist nach drei Jahren erreicht.

Pensionsalter der Frauen

Das Regelpensionsalter der Frauen steigt seit 2024 in Halbjahresschritten auf 65. Für Frauen, die ab Juli 1968 geboren sind, gilt dasselbe Alter wie für Männer.

GeborenRegelpension mit
vor 196460 Jahre
1. Halbjahr 196460 Jahre und 6 Monate
2. Halbjahr 196461 Jahre
1. Halbjahr 196561 Jahre und 6 Monate
2. Halbjahr 196562 Jahre
1. Halbjahr 196662 Jahre und 6 Monate
2. Halbjahr 196663 Jahre
1. Halbjahr 196763 Jahre und 6 Monate
2. Halbjahr 196764 Jahre
1. Halbjahr 196864 Jahre und 6 Monate
ab Juli 196865 Jahre

§ 16 Abs. 6 APG.

Dazuverdienen

Neben der Regelpension darfst du unbegrenzt dazuverdienen. Bei der Korridor- und der Schwerarbeitspension ist das anders: Verdienst du bis zum Regelpensionsalter mehr als die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Monat, fällt die Pension für diese Monate weg. Kleine Überschreitungen, zusammen bis zu 40 Prozent der Grenze im Jahr, schaden nicht.

Was du jetzt tun kannst

  1. Versicherungsmonate zählen lassen. Dein Pensionskonto zeigt, wie viele Monate du hast und welche fehlen.
  2. Termin rechnen. Der frühestmögliche Tag hängt vom Geburtsdatum und von den Monaten ab.
  3. Rechtzeitig beantragen. Online oder bei deiner Pensionsversicherung, spätestens am Ersten des Monats, in dem die Pension beginnen soll.
Pensionskonto abfragen

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 30. September 2026.