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Weiterbildungszeit: was das AMS zahlt und wer sie bekommt

Weiterbildungsbeihilfe 2026, mindestens41,49 €pro Tag, rund 1.245 € im Monat

Die Weiterbildungszeit ersetzt die abgeschaffte Bildungskarenz. Du lässt dich für eine Aus- oder Weiterbildung karenzieren und bekommst vom AMS eine Beihilfe. Sie ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag.

Anders als früher gibt es keinen Rechtsanspruch. Das AMS kann auch dann ablehnen, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, etwa weil das Budget ausgeschöpft ist. Ein Rechtsmittel dagegen gibt es nicht.

Stand 18. September 2026. Quelle: Arbeitsmarktservice

Seit 8. Juni

Anträge sind seit 8. Juni 2026 möglich. Das ist auch der früheste Beginn von Karenzierung und Förderung.

Was für dein Einkommen gilt

Die Grenze liegt bei 3.465 Euro brutto im Monat, der halben Höchstbeitragsgrundlage.

Bei deinem Einkommen
Beratung nötig
Vor dem Antrag brauchst du eine Bildungsberatung in einem BerufsInfoZentrum des AMS. Dein Arbeitgeber zahlt nichts dazu.
€
Was daraus folgt
Bildungsberatung vor dem AntragPflicht
Anteil des Arbeitgeberskeiner
Beihilfe mindestens1.244,70 € im Monat

Der Monatsbetrag ist der Mindesttagsatz mal 30 Tage. Höhere Tagsätze richten sich nach einer Tabelle des AMS, die Obergrenze liegt laut Arbeiterkammer knapp unter 70 Euro pro Tag. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit

MerkmalWeiterbildungszeitWeiterbildungsteilzeit
Arbeitszeitganz karenziertum 25 bis 50 Prozent reduziert
Weiterbildung mindestens20 Wochenstunden10 Wochenstunden
Höchstdauer1 Jahr in 4 Jahren2 Jahre in 4 Jahren
BildungsberatungPflicht unter 3.465 € bruttonicht verpflichtend
Anteil des Arbeitgebers15 Prozent über 3.465 € bruttokeiner

Quelle: Arbeitsmarktservice. An Hochschulen zählen statt Wochenstunden ECTS-Punkte je Semester in gleicher Zahl.

Die Voraussetzungen

Was sich gegenüber der Bildungskarenz geändert hat

So gehst du vor

  1. Mit dem Arbeitgeber reden. Ohne unterschriebene Vereinbarung gibt es keinen Antrag.
  2. Bildungsberatung machen, wenn dein Einkommen unter der Grenze liegt. Zuständig ist ein BerufsInfoZentrum des AMS.
  3. Antrag stellen. Über MeinAMS oder bei deiner AMS-Geschäftsstelle.
  4. Erst nach der Zusage planen. Weil kein Rechtsanspruch besteht, solltest du Kurskosten und Karenzierung erst fixieren, wenn die Förderung bewilligt ist.
Zum AMS

Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit: Formulare und Antrag

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.