Weiterbildungszeit: was das AMS zahlt und wer sie bekommt
Die Weiterbildungszeit ersetzt die abgeschaffte Bildungskarenz. Du lässt dich für eine Aus- oder Weiterbildung karenzieren und bekommst vom AMS eine Beihilfe. Sie ist nach Einkommen gestaffelt und beträgt mindestens 41,49 Euro pro Tag.
Anders als früher gibt es keinen Rechtsanspruch. Das AMS kann auch dann ablehnen, wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, etwa weil das Budget ausgeschöpft ist. Ein Rechtsmittel dagegen gibt es nicht.
Stand 18. September 2026. Quelle: Arbeitsmarktservice
Anträge sind seit 8. Juni 2026 möglich. Das ist auch der früheste Beginn von Karenzierung und Förderung.
Was für dein Einkommen gilt
Die Grenze liegt bei 3.465 Euro brutto im Monat, der halben Höchstbeitragsgrundlage.
Was daraus folgt
| Bildungsberatung vor dem Antrag | Pflicht |
| Anteil des Arbeitgebers | keiner |
| Beihilfe mindestens | 1.244,70 € im Monat |
Der Monatsbetrag ist der Mindesttagsatz mal 30 Tage. Höhere Tagsätze richten sich nach einer Tabelle des AMS, die Obergrenze liegt laut Arbeiterkammer knapp unter 70 Euro pro Tag. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
| Merkmal | Weiterbildungszeit | Weiterbildungsteilzeit |
|---|---|---|
| Arbeitszeit | ganz karenziert | um 25 bis 50 Prozent reduziert |
| Weiterbildung mindestens | 20 Wochenstunden | 10 Wochenstunden |
| Höchstdauer | 1 Jahr in 4 Jahren | 2 Jahre in 4 Jahren |
| Bildungsberatung | Pflicht unter 3.465 € brutto | nicht verpflichtend |
| Anteil des Arbeitgebers | 15 Prozent über 3.465 € brutto | keiner |
Quelle: Arbeitsmarktservice. An Hochschulen zählen statt Wochenstunden ECTS-Punkte je Semester in gleicher Zahl.
Die Voraussetzungen
- Du bist seit mindestens 12 Monaten durchgehend und vollversichert bei deinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. In Saisonbetrieben genügen drei Monate direkt vor dem Antrag und 12 Monate in den letzten zwei Jahren.
- Du hast mit dem Arbeitgeber die Vereinbarung über die Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit abgeschlossen. Er muss zustimmen.
- Die Weiterbildung umfasst mindestens 20 Wochenstunden, bei fehlender Kinderbetreuung 16.
- In den letzten 26 Wochen vor Beginn hast du kein Kinderbetreuungsgeld und kein Wochengeld bezogen.
- Nach einem Master- oder Diplomabschluss brauchst du insgesamt vier Jahre Beschäftigung, davon 12 Monate ununterbrochen beim jetzigen Arbeitgeber.
Was sich gegenüber der Bildungskarenz geändert hat
- Kein Rechtsanspruch mehr Das frühere Weiterbildungsgeld war eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Die neue Beihilfe ist eine Förderung, die das AMS auch ablehnen kann.
- Direkt nach der Elternkarenz nicht möglich Die 26 Wochen Abstand schließen den nahtlosen Anschluss aus.
- Arbeitgeber zahlt mit Über 3.465 Euro brutto trägt er 15 Prozent der Beihilfe. Das kann seine Zustimmung erschweren.
So gehst du vor
- Mit dem Arbeitgeber reden. Ohne unterschriebene Vereinbarung gibt es keinen Antrag.
- Bildungsberatung machen, wenn dein Einkommen unter der Grenze liegt. Zuständig ist ein BerufsInfoZentrum des AMS.
- Antrag stellen. Über MeinAMS oder bei deiner AMS-Geschäftsstelle.
- Erst nach der Zusage planen. Weil kein Rechtsanspruch besteht, solltest du Kurskosten und Karenzierung erst fixieren, wenn die Förderung bewilligt ist.
Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit: Formulare und Antrag
Quellen
- Weiterbildungszeit und WeiterbildungsteilzeitArbeitsmarktservice
- Weiterbildungsbeihilfe und WeiterbildungsteilzeitbeihilfeArbeiterkammer
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.