Arzt- und Zahnarztkosten absetzen: so viel kommt zurück
Krankheitskosten senken deine Steuer erst, soweit sie den Selbstbehalt übersteigen. Er beträgt je nach Einkommen 6 bis 12 Prozent deines Jahreseinkommens.
Vom Teil darüber bekommst du nicht den ganzen Betrag zurück, sondern deinen Steuersatz darauf. Von einer Zahnarztrechnung über 3.000 Euro bleiben bei 2.500 Euro brutto im Monat rund 40 Euro.
Stand 18. September 2026. Quelle: § 34 Abs. 4 EStG
Fünf Jahre rückwirkend. Es zählt das Jahr, in dem du bezahlt hast, nicht das Datum der Rechnung.
Deine Ersparnis berechnen
Gerechnet wird für das Jahr 2026, mit ganzjähriger Beschäftigung.
So setzt sich der Betrag zusammen
| Kosten nach Abzug der Ersätze | 5.000 € |
| Einkommen für den Selbstbehalt | 34.338,60 € |
| Selbstbehalt, 10 Prozent davon | 3.433,86 € |
| Dieser Teil senkt dein Einkommen | 1.566,14 € |
| Weniger Steuer | 589,79 € |
Gerechnet mit 14 Gehältern, ganzjähriger Beschäftigung und der vereinfachten Formel aus dem Steuerbuch des Finanzministeriums: Bruttolohn samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld minus Sozialversicherung minus Werbungskostenpauschale. Beim Familienbonus Plus sind Kinder unter 18 Jahren angenommen. Sonderausgaben, weitere Einkünfte, Pendlerpauschale, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag und Kindermehrbetrag sind nicht berücksichtigt. Den genauen Selbstbehalt berechnet das Finanzamt im Bescheid. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Dein Selbstbehalt in Euro
So hoch müssen deine Kosten im Jahr sein, bevor sie sich auswirken. Die rechte Spalte zeigt, was von 3.000 Euro Krankheitskosten ohne Kinder zurückkommt.
| Brutto im Monat | Selbstbehalt ohne Kind | mit zwei Kindern | Ersparnis |
|---|---|---|---|
| 1.500 € | 1.772 € | 1.418 € | 246 € |
| 2.000 € | 2.367 € | 1.894 € | 163 € |
| 2.500 € | 2.893 € | 2.314 € | 40 € |
| 3.000 € | 3.434 € | 2.747 € | nichts |
| 3.500 € | 4.810 € | 4.008 € | nichts |
| 4.000 € | 5.499 € | 4.583 € | nichts |
| 5.000 € | 6.878 € | 5.732 € | nichts |
| 6.000 € | 8.257 € | 6.881 € | nichts |
Eigene Berechnung nach § 34 Abs. 4 EStG mit den Beitragssätzen 2026. Beträge gerundet.
Warum von hohen Rechnungen wenig übrig bleibt
Zwischen der Rechnung und dem Geld am Konto liegen zwei Stufen. Zuerst fällt der Selbstbehalt weg: Bis 7.300 Euro Einkommen sind es 6 Prozent, bis 14.600 Euro sind es 8 Prozent, bis 36.400 Euro sind es 10 Prozent und darüber 12 Prozent. Mit Einkommen ist der Jahresbruttolohn samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemeint, abzüglich Sozialversicherung und Werbungskosten.
Was danach übrig bleibt, wird nicht ausbezahlt. Es senkt dein steuerpflichtiges Einkommen, und du sparst den Steuersatz darauf. In den mittleren Tarifstufen sind das 30 bis 40 Cent je Euro.
Mit Kindern kommt eine dritte Stufe dazu. Der Familienbonus Plus von 166,68 Euro je Kind und Monat wird vor allem anderen von deiner Lohnsteuer abgezogen. Deckt er sie ganz, gibt es keine Steuer mehr, die durch Krankheitskosten sinken könnte. Übrig bleibt dann nur eine kleinere Wirkung über die SV-Rückerstattung.
Der Selbstbehalt gilt einmal pro Kalenderjahr für alle Krankheitskosten zusammen, auch für die deiner Kinder. Wer zwei große Behandlungen im selben Jahr bezahlt, zieht ihn nur einmal ab. Auf zwei Jahre verteilt fällt er zweimal an.
Fünf durchgerechnete Fälle
Zahnkrone und Implantat
2.500 Euro brutto, keine Kinder
| Kosten nach Ersätzen | 3.000 € |
| Selbstbehalt, 10 Prozent | 2.892,60 € |
| Senkt das Einkommen um | 107,40 € |
Fast die ganze Rechnung liegt unter dem Selbstbehalt. Nur der kleine Rest darüber senkt die Steuer.
Zahnspange für das Kind
3.200 Euro brutto, zwei Kinder, voller Familienbonus, Zuschuss der Kasse abgezogen
| Kosten nach Ersätzen | 4.500 € |
| Selbstbehalt, 10 Prozent | 3.663,66 € |
| Senkt das Einkommen um | 836,34 € |
Die zwei Kinder senken den Selbstbehalt um zwei Prozentpunkte. Der Familienbonus deckt hier fast die ganze Lohnsteuer, die Ersparnis kommt über die SV-Rückerstattung.
Neue Brille
2.200 Euro brutto, keine Kinder
| Kosten nach Ersätzen | 650 € |
| Selbstbehalt, 10 Prozent | 2.605,50 € |
| Senkt das Einkommen um | 0 € |
Eine einzelne Brille bleibt fast immer unter dem Selbstbehalt.
Operation im Privatspital
4.200 Euro brutto, ein Kind, halber Familienbonus, Zusatzversicherung zahlt einen Teil
| Kosten nach Ersätzen | 8.000 € |
| Selbstbehalt, 11 Prozent | 5.293,95 € |
| Senkt das Einkommen um | 2.706,05 € |
Bei hohen Kosten wirkt der Großteil. Die Ersparnis entspricht dem Steuersatz auf diesen Teil.
Teilzeit, hohe Zahnarztrechnung
1.300 Euro brutto, alleinerziehend, ein Kind
| Kosten nach Ersätzen | 4.000 € |
| Selbstbehalt, 8 Prozent | 1.227,37 € |
| Senkt das Einkommen um | 2.772,63 € |
Wer keine Lohnsteuer zahlt, kann auch keine sparen. Die Kosten liegen über dem Selbstbehalt und bringen trotzdem nichts.
Was zählt
Anerkannt werden Kosten, wenn eine Krankheit vorliegt und die Behandlung sie heilen oder lindern soll.
- Honorare für Ärztinnen, Ärzte und Spital
- Zahnbehandlung und Zahnersatz wie Krone, Brücke oder Prothese
- Brille und Kontaktlinsen, Hörgerät, Gehbehelfe
- ärztlich verschriebene Medikamente, Rezeptgebühren und Behandlungsbeiträge, auch für Psychotherapie und Akupunktur
- Kosten der Entbindung
- Fahrten zur Behandlung oder ins Spital, wenn du sie aufgezeichnet hast
Krankheitskosten für deine Kinder zählen wie eigene. Kosten für deine Partnerin oder deinen Partner kannst du nur absetzen, wenn deren Einkommen sonst unter 13.539 Euro im Jahr fallen würde.
Abzuziehen ist alles, was Krankenkasse, Unfallversicherung oder eine private Zusatzversicherung ersetzt haben. Bei Spitals- und Kuraufenthalten kommen 5,23 Euro pro Tag als Haushaltsersparnis weg.
Was nicht zählt
- Vorsorge ohne Krankheit Impfungen und Mundhygiene gelten als Vorsorge, nicht als Behandlung.
- Wellness, Sport und Schönheitsoperationen Es fehlt der Zusammenhang mit einer Krankheit.
- Verhütungsmittel Sie sind keine Heilbehandlung.
So machst du die Kosten geltend
- Belege über das Jahr sammeln. Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und die Abrechnungen der Kasse. Fahrten zur Behandlung mit Datum, Ziel und Kilometern notieren.
- Ersätze abziehen. Eingetragen wird nur, was du selbst getragen hast.
- In der Arbeitnehmerveranlagung eintragen. Die Krankheitskosten gehören in die Beilage L 1ab, Kennzahl 730. Den Selbstbehalt zieht das Finanzamt selbst ab, du trägst die volle Summe ein.
- Belege aufbewahren. Mitschicken musst du nichts. Das Finanzamt kann die Belege aber sieben Jahre lang anfordern.
Die antragslose Veranlagung kennt deine Krankheitskosten nicht. Wer sie absetzen will, muss die Arbeitnehmerveranlagung selbst abgeben.
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Quellen
- § 34 Einkommensteuergesetz: außergewöhnliche Belastung und SelbstbehaltRechtsinformationssystem des Bundes
- Außergewöhnliche Belastungen mit SelbstbehaltFinanzministerium
- Das Steuerbuch 2026, Kapitel außergewöhnliche BelastungenFinanzministerium
- Außergewöhnliche Belastungen: was absetzbar ist und was nichtArbeiterkammer
- § 19 Einkommensteuergesetz: Ausgaben zählen im Jahr der ZahlungRechtsinformationssystem des Bundes
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.