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Arzt- und Zahnarztkosten absetzen: so viel kommt zurück

Selbstbehalt 20266 bis 12 %je Kind 1 Prozentpunkt weniger

Krankheitskosten senken deine Steuer erst, soweit sie den Selbstbehalt übersteigen. Er beträgt je nach Einkommen 6 bis 12 Prozent deines Jahreseinkommens.

Vom Teil darüber bekommst du nicht den ganzen Betrag zurück, sondern deinen Steuersatz darauf. Von einer Zahnarztrechnung über 3.000 Euro bleiben bei 2.500 Euro brutto im Monat rund 40 Euro.

Stand 18. September 2026. Quelle: § 34 Abs. 4 EStG

Frist

Fünf Jahre rückwirkend. Es zählt das Jahr, in dem du bezahlt hast, nicht das Datum der Rechnung.

Deine Ersparnis berechnen

Gerechnet wird für das Jahr 2026, mit ganzjähriger Beschäftigung.

Deine Steuerersparnis
589,79 €
Der Teil deiner Kosten über dem Selbstbehalt senkt deine Steuer.
€
€
Arzt, Zahnarzt, Medikamente, Brille, Spital, Fahrten zur Behandlung. Auch für deine Kinder.
€
Was Krankenkasse oder Zusatzversicherung zurückgezahlt haben.
keine
So setzt sich der Betrag zusammen
Kosten nach Abzug der Ersätze5.000 €
Einkommen für den Selbstbehalt34.338,60 €
Selbstbehalt, 10 Prozent davon3.433,86 €
Dieser Teil senkt dein Einkommen1.566,14 €
Weniger Steuer589,79 €

Gerechnet mit 14 Gehältern, ganzjähriger Beschäftigung und der vereinfachten Formel aus dem Steuerbuch des Finanzministeriums: Bruttolohn samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld minus Sozialversicherung minus Werbungskostenpauschale. Beim Familienbonus Plus sind Kinder unter 18 Jahren angenommen. Sonderausgaben, weitere Einkünfte, Pendlerpauschale, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag und Kindermehrbetrag sind nicht berücksichtigt. Den genauen Selbstbehalt berechnet das Finanzamt im Bescheid. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Dein Selbstbehalt in Euro

So hoch müssen deine Kosten im Jahr sein, bevor sie sich auswirken. Die rechte Spalte zeigt, was von 3.000 Euro Krankheitskosten ohne Kinder zurückkommt.

Brutto im MonatSelbstbehalt ohne Kindmit zwei KindernErsparnis
1.500 €1.772 €1.418 €246 €
2.000 €2.367 €1.894 €163 €
2.500 €2.893 €2.314 €40 €
3.000 €3.434 €2.747 €nichts
3.500 €4.810 €4.008 €nichts
4.000 €5.499 €4.583 €nichts
5.000 €6.878 €5.732 €nichts
6.000 €8.257 €6.881 €nichts

Eigene Berechnung nach § 34 Abs. 4 EStG mit den Beitragssätzen 2026. Beträge gerundet.

Warum von hohen Rechnungen wenig übrig bleibt

Zwischen der Rechnung und dem Geld am Konto liegen zwei Stufen. Zuerst fällt der Selbstbehalt weg: Bis 7.300 Euro Einkommen sind es 6 Prozent, bis 14.600 Euro sind es 8 Prozent, bis 36.400 Euro sind es 10 Prozent und darüber 12 Prozent. Mit Einkommen ist der Jahresbruttolohn samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemeint, abzüglich Sozialversicherung und Werbungskosten.

Was danach übrig bleibt, wird nicht ausbezahlt. Es senkt dein steuerpflichtiges Einkommen, und du sparst den Steuersatz darauf. In den mittleren Tarifstufen sind das 30 bis 40 Cent je Euro.

Mit Kindern kommt eine dritte Stufe dazu. Der Familienbonus Plus von 166,68 Euro je Kind und Monat wird vor allem anderen von deiner Lohnsteuer abgezogen. Deckt er sie ganz, gibt es keine Steuer mehr, die durch Krankheitskosten sinken könnte. Übrig bleibt dann nur eine kleinere Wirkung über die SV-Rückerstattung.

Der Selbstbehalt gilt einmal pro Kalenderjahr für alle Krankheitskosten zusammen, auch für die deiner Kinder. Wer zwei große Behandlungen im selben Jahr bezahlt, zieht ihn nur einmal ab. Auf zwei Jahre verteilt fällt er zweimal an.

Fünf durchgerechnete Fälle

Zahnkrone und Implantat

2.500 Euro brutto, keine Kinder

Kosten nach Ersätzen3.000 €
Selbstbehalt, 10 Prozent2.892,60 €
Senkt das Einkommen um107,40 €
40,45 Euro weniger Steuer

Fast die ganze Rechnung liegt unter dem Selbstbehalt. Nur der kleine Rest darüber senkt die Steuer.

Zahnspange für das Kind

3.200 Euro brutto, zwei Kinder, voller Familienbonus, Zuschuss der Kasse abgezogen

Kosten nach Ersätzen4.500 €
Selbstbehalt, 10 Prozent3.663,66 €
Senkt das Einkommen um836,34 €
250,90 Euro weniger Steuer

Die zwei Kinder senken den Selbstbehalt um zwei Prozentpunkte. Der Familienbonus deckt hier fast die ganze Lohnsteuer, die Ersparnis kommt über die SV-Rückerstattung.

Neue Brille

2.200 Euro brutto, keine Kinder

Kosten nach Ersätzen650 €
Selbstbehalt, 10 Prozent2.605,50 €
Senkt das Einkommen um0 €
Keine Ersparnis

Eine einzelne Brille bleibt fast immer unter dem Selbstbehalt.

Operation im Privatspital

4.200 Euro brutto, ein Kind, halber Familienbonus, Zusatzversicherung zahlt einen Teil

Kosten nach Ersätzen8.000 €
Selbstbehalt, 11 Prozent5.293,95 €
Senkt das Einkommen um2.706,05 €
1.082,42 Euro weniger Steuer

Bei hohen Kosten wirkt der Großteil. Die Ersparnis entspricht dem Steuersatz auf diesen Teil.

Teilzeit, hohe Zahnarztrechnung

1.300 Euro brutto, alleinerziehend, ein Kind

Kosten nach Ersätzen4.000 €
Selbstbehalt, 8 Prozent1.227,37 €
Senkt das Einkommen um2.772,63 €
Keine Ersparnis

Wer keine Lohnsteuer zahlt, kann auch keine sparen. Die Kosten liegen über dem Selbstbehalt und bringen trotzdem nichts.

Was zählt

Anerkannt werden Kosten, wenn eine Krankheit vorliegt und die Behandlung sie heilen oder lindern soll.

Krankheitskosten für deine Kinder zählen wie eigene. Kosten für deine Partnerin oder deinen Partner kannst du nur absetzen, wenn deren Einkommen sonst unter 13.539 Euro im Jahr fallen würde.

Abzuziehen ist alles, was Krankenkasse, Unfallversicherung oder eine private Zusatzversicherung ersetzt haben. Bei Spitals- und Kuraufenthalten kommen 5,23 Euro pro Tag als Haushaltsersparnis weg.

Was nicht zählt

So machst du die Kosten geltend

  1. Belege über das Jahr sammeln. Rechnungen, Zahlungsbestätigungen und die Abrechnungen der Kasse. Fahrten zur Behandlung mit Datum, Ziel und Kilometern notieren.
  2. Ersätze abziehen. Eingetragen wird nur, was du selbst getragen hast.
  3. In der Arbeitnehmerveranlagung eintragen. Die Krankheitskosten gehören in die Beilage L 1ab, Kennzahl 730. Den Selbstbehalt zieht das Finanzamt selbst ab, du trägst die volle Summe ein.
  4. Belege aufbewahren. Mitschicken musst du nichts. Das Finanzamt kann die Belege aber sieben Jahre lang anfordern.

Die antragslose Veranlagung kennt deine Krankheitskosten nicht. Wer sie absetzen will, muss die Arbeitnehmerveranlagung selbst abgeben.

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Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.