Urlaubsersatzleistung: was für offenen Urlaub ausbezahlt wird
Endet dein Dienstverhältnis, muss der Arbeitgeber offenen Urlaub ausbezahlen. Für das laufende Urlaubsjahr zählt nur der Anteil, der auf die zurückgelegte Zeit entfällt. Urlaub aus früheren Jahren wird voll ausbezahlt, solange er nicht verjährt ist.
Ein Tag entspricht deinem Monatsentgelt samt anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, geteilt durch 22 Arbeitstage oder 26 Werktage.
Stand 18. September 2026. Quelle: Arbeiterkammer, § 10 Urlaubsgesetz
Die Ersatzleistung gebührt zum Zeitpunkt der Beendigung. Sie gehört in die Endabrechnung.
Deinen Betrag berechnen
Das Urlaubsjahr beginnt meist mit dem Eintrittsdatum, in manchen Betrieben mit dem Kalenderjahr.
So setzt sich der Betrag zusammen
| Anteiliger Anspruch im laufenden Jahr | 13,70 Tage |
| davon noch offen | 5,70 Tage |
| Wert eines Tages | 137,88 € |
| Ersatzleistung brutto | 785,72 € |
Gerechnet mit 14 Gehältern und dem gesetzlichen Mindesturlaub. Der Betrag ist brutto, Sozialversicherung und Lohnsteuer gehen noch ab. Ein höherer Urlaubsanspruch nach langer Dienstzeit oder laut Kollektivvertrag ist nicht berücksichtigt. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Was ein Urlaubstag wert ist
| Brutto im Monat | je Arbeitstag | je Werktag |
|---|---|---|
| 1.800 € | 95,45 € | 80,77 € |
| 2.200 € | 116,67 € | 98,72 € |
| 2.600 € | 137,88 € | 116,67 € |
| 3.000 € | 159,09 € | 134,62 € |
| 3.500 € | 185,61 € | 157,05 € |
| 4.000 € | 212,12 € | 179,49 € |
| 5.000 € | 265,15 € | 224,36 € |
Eigene Berechnung nach dem Rechenweg der Arbeiterkammer: Monatsentgelt mal 14, durch 12, durch 22 oder 26. Bruttobeträge.
So wird gerechnet
- Anteiligen Urlaub ermitteln. Jahresanspruch durch 365, mal die Kalendertage seit Beginn des Urlaubsjahres.
- Verbrauchte Tage abziehen. Der Rest ist der offene Urlaub des laufenden Jahres.
- Alten Urlaub dazuzählen. Tage aus früheren Urlaubsjahren kommen voll dazu.
- Mit dem Tagwert multiplizieren. Zum Entgelt zählen auch regelmäßige Mehr- und Überstunden, Zulagen und Zuschläge.
Drei durchgerechnete Fälle
Kündigung zur Jahresmitte
2.600 Euro brutto, Fünftagewoche, Urlaubsjahr seit 181 Tagen, 5 Tage verbraucht
| Anteiliger Anspruch | 12,40 Tage |
| Offene Tage gesamt | 7,40 Tage |
| Wert eines Tages | 137,88 € |
Vom Jahresurlaub steht nur der Teil zu, der auf die zurückgelegte Zeit entfällt.
Alter Urlaub aus dem Vorjahr
3.000 Euro brutto, Fünftagewoche, 73 Tage im neuen Urlaubsjahr, 5 verbraucht, 8 Tage alt
| Anteiliger Anspruch | 5 Tage |
| Offene Tage gesamt | 8 Tage |
| Wert eines Tages | 159,09 € |
Nicht verjährter Urlaub aus früheren Jahren wird zur Gänze ausbezahlt.
Urlaub schon aufgebraucht
2.600 Euro brutto, Sechstagewoche, 100 Tage im Urlaubsjahr, 15 Werktage verbraucht
| Anteiliger Anspruch | 8,22 Tage |
| Offene Tage gesamt | 0 Tage |
| Wert eines Tages | 116,67 € |
Zu viel verbrauchter Urlaub ist nur bei unberechtigtem Austritt oder verschuldeter Entlassung zurückzuzahlen.
Austritt und Entlassung
- Unberechtigter vorzeitiger Austritt Für die fünfte und sechste Urlaubswoche des laufenden Jahres gibt es dann keine Ersatzleistung.
- Zu viel Urlaub verbraucht Zurückzahlen musst du das Urlaubsentgelt nur bei unberechtigtem vorzeitigem Austritt oder verschuldeter Entlassung.
Bei Kündigung, einvernehmlicher Auflösung und Ablauf einer Befristung bleibt die Ersatzleistung unberührt. Stirbt die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, steht sie den Erben zu.
So gehst du vor
- Urlaubsstand schriftlich bestätigen lassen. Frag die Personalabteilung nach verbrauchten und offenen Tagen, getrennt nach Urlaubsjahren.
- Selbst nachrechnen. Beginn des Urlaubsjahres, Kalendertage bis zum letzten Tag, verbrauchte Tage.
- Endabrechnung prüfen. Die Ersatzleistung muss als eigene Position aufscheinen.
- Bei Abweichungen schriftlich einfordern. Viele Kollektivverträge sehen kurze Verfallsfristen vor. Die Arbeiterkammer prüft die Abrechnung für Mitglieder kostenlos.
Informationen und Beratung zur Urlaubsersatzleistung
Quellen
- Urlaubsersatzleistung: Anspruch und BerechnungArbeiterkammer
- § 10 Urlaubsgesetz: ErsatzleistungRechtsinformationssystem des Bundes
- Arbeitslosengeld: Ruhenoesterreich.gv.at
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.