Teilpension: weniger arbeiten, Pension dazu
Seit 1. Jänner 2026 musst du nicht mehr ganz aufhören, um Pension zu bekommen. Hast du Anspruch auf eine Pension, auch eine vorzeitige, kannst du deine Arbeitszeit kürzen und einen Teil der Pension beziehen. Der Rest deines Pensionskontos läuft weiter und wächst mit dem Gehalt.
Das Beispiel der Pensionsversicherung: 44.800 Euro Gutschrift, halbe Arbeitszeit, Korridorpension mit 63. Die Teilpension beträgt 1.436,80 Euro brutto im Monat, zusätzlich zum halben Gehalt.
Stand 18. September 2026. Quellen: § 4a APG, Pensionsversicherungsanstalt
Die Teilpension ist neu. Du brauchst eine schriftliche Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber über die kürzere Arbeitszeit.
Wie hoch deine Teilpension ist
Deine Gesamtgutschrift steht auf dem Pensionskonto. Maßgeblich ist die des Vorjahres, aufgewertet.
So kommt der Betrag zustande
| Anteil der Pension | 50 % |
| Abschlag | 10,2 % |
| Teilpension im Monat | 1.436,80 € |
| Zum Vergleich: volle Pension | 2.873,60 € |
| Gutschrift, die weiterläuft | 22.400 € |
Gerechnet nach § 4a und § 5 APG, brutto vor Krankenversicherung und Lohnsteuer. Ob du Anspruch auf die jeweilige Pension hast, prüft die Pensionsversicherung. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Die drei Stufen
| Arbeitszeit gekürzt um | Teilpension |
|---|---|
| 25 bis 40 % | 25 % der Pension |
| 40,01 bis 60 % | 50 % der Pension |
| 60,01 bis 75 % | 75 % der Pension |
§ 4a Abs. 3 APG. Gemessen an der Arbeitszeit, die du in den zwölf Monaten davor überwiegend hattest.
Die Regeln
- Du musst die Voraussetzungen für eine Alterspension erfüllen: Regel-, Korridor-, Schwerarbeits- oder Langzeitversichertenpension. Anders als sonst darfst du dabei weiter angestellt sein.
- Die Kürzung muss nachweisbar sein, mindestens 25 Prozent und höchstens 75 Prozent.
- Beziehst du die Teilpension vor dem Regelpensionsalter, gilt derselbe Abschlag wie bei der Pension, auf die du Anspruch hast: 5,1 % je Jahr bei der Korridorpension, 4,2 % bei der Langzeitversichertenpension, 1,8 % bei der Schwerarbeitspension.
- Mehrarbeit und Überstunden über die vereinbarte Arbeitszeit darfst du ablehnen, ohne Gründe zu nennen und ohne Nachteile.
- Wenn du später die ganze Pension beantragst, wird der weitergelaufene Teil des Kontos dazugerechnet.
Die Haken
- Arbeitest du doch mehr und unterschreitest die nötige Kürzung in mehr als drei Monaten eines Jahres um mehr als zehn Prozent, fällt die Teilpension ab dem vierten dieser Monate weg.
- Keine Ausgleichszulage und kein Kinderzuschuss zur Teilpension.
- Kein Weg zurück: Nach einer Teilpension kannst du keine Langzeitversicherten- oder Schwerarbeitspension und keine Invaliditätspension mehr bekommen.
- Nebenbei selbstständig über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro, und die Teilpension fällt weg.
- Nicht möglich während einer Wiedereingliederungsteilzeit und wenn du schon eine eigene Pension beziehst.
Was du jetzt tun kannst
- Anspruch klären. Welche Pension steht dir wann zu? Das zeigt dein Pensionskonto und der Pensionsantritt.
- Mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Die kürzere Arbeitszeit brauchst du schriftlich.
- Rechtzeitig beantragen. Die Pensionsversicherung rät, den Antrag etwa drei Monate vorher zu stellen.
Quellen
- § 4a Allgemeines Pensionsgesetz: TeilpensionRechtsinformationssystem des Bundes
- TeilpensionPensionsversicherungsanstalt
- § 5 Allgemeines Pensionsgesetz: AbschlägeRechtsinformationssystem des Bundes
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 30. September 2026.