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Sozialhilfe: wie viel es in deinem Bundesland gibt

Das Wichtigste

  • Alleinstehend höchstens 1.229,89 € im Monat, in der Steiermark seit Februar 1.168,40 €. In Tirol und Vorarlberg 737,93 €, die Miete kommt dort getrennt dazu.
  • Zu zweit je 70 Prozent davon, für Kinder legt jedes Land eigene Beträge fest.
  • Das Einkommen deines Partners zählt mit, die Familienbeihilfe nicht.
  • Ersparnisse bis 7.379,34 € bleiben dir, die eigene Wohnung musst du nicht verkaufen.
Höchstens im Monat, alleinstehend1.229,89 €in den meisten Ländern, Wohnanteil enthalten

Reicht dein Einkommen nicht für das Nötigste, zahlt das Bundesland Sozialhilfe, in Wien und Tirol heißt sie Mindestsicherung. Sie füllt auf, was dir auf den Betrag deines Landes fehlt. Eigenes Einkommen, Arbeitslosengeld und das Einkommen deines Partners werden abgezogen.

Ein Bundesgesetz setzt die Obergrenzen: 100 Prozent des Netto-Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende, 70 Prozent je Erwachsenem zu zweit, ab der dritten Person 45 Prozent. Kinderbeträge, Zuschläge und Wohnkosten regelt jedes Land selbst, deshalb unterscheiden sich die Beträge deutlich.

Stand 2. Oktober 2026. Quellen: Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und die Gesetze und Verordnungen der neun Länder, unten verlinkt.

Reform

Die Bundesregierung verhandelt eine einheitliche Sozialhilfe ab 2027. Beschlossen ist sie nicht, bis dahin gelten die Landesgesetze. Stand 2. Oktober 2026.

Deinen Höchstbetrag berechnen

Gerechnet ohne eigenes Einkommen. Hast du Einkommen, zieht das Land es davon ab.

Höchstens im Monat
1.229,89 €
Wohnanteil enthalten
1 Person
keine
Lebst du allein mit Kindern, kommt der Zuschlag für Alleinerziehende dazu, wo das Land einen zahlt.
So setzt sich der Betrag zusammen
Erwachsene1.229,89 €
Kinder0 €
Zuschlag Alleinerziehende0 €
Höchstens im Monat1.229,89 €
Für Wohnkosten zusätzlich bisim Betrag enthalten

Gerechnet mit den Beträgen 2026 der Landesgesetze. Nicht gerechnet: eigenes Einkommen und Vermögen, der Zuschlag von 18 Prozent bei Behinderung, Sonderregeln für unter 25-Jährige in Wien, Bezirksgrenzen für Wohnkosten in Tirol und Salzburg, der Bonus für Alleinerziehende in Vorarlberg und die alten Sätze für steirische Bestandsfälle. Wohnkosten zusätzlich gibt es nur gegen Nachweis. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Die Beträge in allen neun Ländern

Landalleinje Person zu zweitein Kindje Kind bei dreiWohnen
Wien1.229,89 €860,92 €332,07 €332,07 €25 Prozent enthalten, darüber Mietbeihilfe
Niederösterreich1.229,89 €860,92 €307,47 €184,48 €40 Prozent enthalten, meist direkt an den Vermieter
Burgenland1.229,89 €860,92 €282,87 €282,87 €40 Prozent enthalten
Oberösterreich1.229,89 €860,92 €307,47 €184,48 €25 Prozent enthalten, ohne Wohnkosten weniger
Salzburg1.229,89 €860,92 €307,47 €307,47 €40 Prozent enthalten, bei hohen Kosten mehr
Steiermark1.168,40 €817,88 €292,10 €175,26 €40 Prozent enthalten, plus Pauschale bis 15 Prozent
Kärnten1.229,89 €860,92 €258,28 €258,28 €25 Prozent enthalten
Tirol737,93 €516,55 €221,38 €154,97 €tatsächliche Kosten getrennt, gedeckelt
Vorarlberg737,93 €516,55 €236,14 €236,14 €tatsächliche Kosten getrennt, gedeckelt

Monatsbeträge 2026 aus den Landesgesetzen und -verordnungen, ohne Einkommen. Tirol (seit Juli) und Vorarlberg zeigen nur den Lebensunterhalt, Wohnkosten kommen getrennt dazu. Tirol: Wohnen höchstens 825 € für Alleinstehende, Vorarlberg: 650 € für eine Person.

Drei durchgerechnete Fälle

Alleinstehend in der Steiermark

eine Person, Miete, kein Einkommen

Erwachsene1.168,40 €
Kinder0 €
Zuschlag0 €
1.168,40 € im Monat

Seit Februar 2026 liegt der steirische Höchstsatz bei 95 Prozent des Werts der anderen Länder. Wer schon vorher bezogen hat, bekommt bis Ende 2026 noch den alten Satz.

Paar mit zwei Kindern in Oberösterreich

zwei Erwachsene, zwei Kinder, kein Einkommen

Erwachsene1.721,84 €
Kinder491,96 €
Zuschlag0 €
2.213,80 € im Monat

Für Kinder sinkt der Betrag je Kind, je mehr Kinder im Haushalt leben. Die Familienbeihilfe kommt ungekürzt dazu.

Alleinerziehend mit einem Kind in Tirol

eine Erwachsene, ein Kind, kein Einkommen

Erwachsene737,93 €
Kinder221,38 €
Zuschlag122,99 €
1.082,30 € im Monat plus Miete

In Tirol deckt der Betrag nur den Lebensunterhalt. Die Miete kommt bis zur Obergrenze dazu.

Wer Sozialhilfe bekommt

Was abgezogen wird und was nicht

Abgezogen wird dein Einkommen, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, Unterhalt, den du bekommst, und der Teil des Einkommens deines Partners oder deiner Partnerin, der über seinem eigenen Satz liegt. Das ist anders als bei der Notstandshilfe, wo der Partner nicht zählt.

Nicht abgezogen werden Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und die Absetzbeträge für Alleinverdiener und Alleinerziehende. Pflegegeld und Leistungen wegen einer Behinderung bleiben dir ebenfalls.

Neuer Job: Fängst du während der Sozialhilfe zu arbeiten an, darf das Land bis zu 35 Prozent deines Nettoverdiensts für höchstens 12 Monate unangetastet lassen. Wie viel genau, regelt jedes Land.

Vermögen, Auto, Wohnung

Wann du nichts bekommst

So stellst du den Antrag

  1. Antrag stellen. Bei der Stelle deines Landes. Geld gibt es frühestens ab dem Tag des Antrags.
  2. Unterlagen beilegen. Nachweise über Einkommen und Vermögen aller im Haushalt und über die Wohnkosten. Was genau, steht im Antragsformular deines Landes.
  3. Bescheid abwarten. Bewilligt wird für höchstens 12 Monate. Danach stellst du einen neuen Antrag.
  4. Änderungen melden. Neues Einkommen, Umzug, wer im Haushalt lebt: binnen 1 Monat.

Quellen

Stand der Werte: 2. Oktober 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.