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Pflegegeld: Stufen, Beträge und wie du es bekommst

Das Wichtigste

  • 206,20 Euro bis 2.214,80 Euro im Monat, zwölfmal im Jahr. Einkommen und Vermögen spielen keine Rolle, nur wie viel Pflege jemand braucht.
  • Die Stufe hängt an den Stunden: mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat für Stufe 1, mehr als 160 für Stufe 4. Ab Stufe 5 braucht es zusätzlich besondere Umstände.
  • Es gibt es erst ab dem Monat nach dem Antrag, rückwirkend nichts. Den Antrag stellst du bei der Stelle, die die Pension zahlt, ohne Pension bei der Pensionsversicherungsanstalt.
  • Keine Lohnsteuer, keine Krankenversicherung, und pfänden darf es niemand.
  • Zu niedrig eingestuft? Binnen 3 Monaten klagst du beim Arbeits- und Sozialgericht, grundsätzlich ohne Gerichtskosten.
Pflegegeld im Monat 2026bis 2.214,80 €Stufe 1: 206,20 €

Das Pflegegeld deckt einen Teil der Kosten, wenn jemand wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung voraussichtlich mindestens 6 Monate lang ständig Hilfe braucht. Wie hoch es ist, entscheidet der Pflegebedarf in Stunden, den ein Arzt oder eine Pflegefachkraft bei einem Hausbesuch feststellt.

Es ist eine pauschale Leistung, unabhängig davon, warum jemand Pflege braucht.

Stand 2. Oktober 2026. Quellen: §§ 4 und 5 Bundespflegegeldgesetz, Pensionsversicherungsanstalt

Gleich beantragen

Das Pflegegeld gebührt ab dem Monatsersten nach dem Antrag. Jeder Monat, den du wartest, ist verloren. Familienmitglieder dürfen den Antrag ohne Vollmacht stellen, er geht auch formlos.

Welche Stufe zu welchem Pflegebedarf passt

Die Stunden im Monat stehen im Gutachten. Du kannst auch selbst schätzen, wie viel Hilfe nötig ist, und so sehen, welche Stufe in Frage kommt.

Pflegegeld im Monat
592,60 €
Stufe 3, 7.111,20 € im Jahr
Stunden
Außergewöhnlich ist der Aufwand etwa, wenn jemand dauernd bereit sein oder auch nachts regelmäßig nachschauen muss.

Gerechnet nach §§ 4 und 5 Bundespflegegeldgesetz und § 1 Abs. 6 Einstufungsverordnung mit den Beträgen 2026. Nicht gerechnet: der Pflegebedarf selbst, Mindesteinstufungen etwa bei Rollstuhl oder Blindheit, Kinder unter 15. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

StufePflegebedarf im MonatBetrag 2026
Stufe 1 mehr als 65 Stunden 206,20 €
Stufe 2 mehr als 95 Stunden 380,30 €
Stufe 3 mehr als 120 Stunden 592,60 €
Stufe 4 mehr als 160 Stunden 888,50 €
Stufe 5 mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand 1.206,90 €
Stufe 6 mehr als 180 Stunden und Betreuung bei Tag und Nacht, nicht planbar, oder dauernde Anwesenheit wegen Gefährdung 1.685,40 €
Stufe 7 mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen von Armen und Beinen möglich 2.214,80 €

§ 4 Abs. 2 und § 5 Bundespflegegeldgesetz, Beträge laut BGBl. II Nr. 263/2025.

Wie die Stunden zusammenkommen

Die Einstufungsverordnung legt fest, wie viel Zeit für welche Hilfe angerechnet wird. Gezählt wird nur, was ständig nötig ist, also täglich oder zumindest mehrmals pro Woche regelmäßig.

Mindesteinstufungen gibt es unabhängig von den Stunden, etwa ab 14 Jahren bei Rollstuhl wegen Querschnittlähmung mindestens Stufe 3, bei Blindheit mindestens Stufe 4.

Antrag, Begutachtung, Bescheid

  1. Antrag stellen bei der Stelle, die die Pension auszahlt: Pensionsversicherungsanstalt, SVS oder BVAEB. Wer keine Pension bezieht, etwa Berufstätige und mitversicherte Angehörige, stellt ihn bei der Pensionsversicherungsanstalt. Landet er bei der falschen Stelle, gilt er trotzdem als richtig eingebracht.
  2. Begutachtung: Ein Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft kommt meist nach Hause und stellt den Pflegebedarf fest. Eine Vertrauensperson darf dabei sein. Schreib vorher auf, wobei an einem normalen Tag geholfen wird.
  3. Bescheid binnen 6 Monaten. Steht fest, dass Pflegegeld zusteht, aber noch nicht wie viel, muss die Stelle vorschießen.
  4. Klage beim Arbeits- und Sozialgericht binnen 3 Monaten ab Zustellung, wenn die Stufe nicht passt. Gerichtskosten fallen grundsätzlich nicht an. Arbeiterkammer und Behindertenverbände können vertreten.
  5. Später mehr Pflegebedarf? Einen Antrag auf Erhöhung kannst du jederzeit stellen. Innerhalb eines Jahres nach dem letzten Bescheid wird er nur bearbeitet, wenn du eine wesentliche Verschlechterung glaubhaft machst.

Mehr Hilfe für Pflege zu Hause

Was du jetzt tun kannst

  1. Antrag noch diesen Monat stellen, auch formlos, damit der nächste Monat schon zählt.
  2. Pflegetagebuch führen: eine Woche lang aufschreiben, wobei und wie lange geholfen wird.
  3. Befunde bereitlegen für den Hausbesuch, und eine Vertrauensperson dazuholen.
  4. Bescheid prüfen: Passt die Stufe nicht, Frist von 3 Monaten notieren und Beratung bei der Arbeiterkammer holen.
Pflegegeld bei der Pensionsversicherung

Antrag und Formular bei der Pensionsversicherungsanstalt

Quellen

Stand der Werte: 2. Oktober 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.