finav deine Finanznavigation

Geringfügig arbeiten: Grenze, Versicherung, Zuverdienst

Grenze im Monat 2026551,10 €mit Dienstleistungsscheck 755,01 €

Bis zu diesem Betrag zahlst du keine Sozialversicherung. Vom Brutto bleibt dir das ganze Geld.

Dafür bist du nur unfallversichert. Krankenversicherung und Pensionszeiten bekommst du nur, wenn du dich selbst versicherst: um 83,49 Euro im Monat.

Stand 18. September 2026. Quelle: Österreichische Gesundheitskasse, § 19a ASVG

Frist

Die Selbstversicherung gilt ab dem Tag nach dem Antrag. Nur wenn du innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung beantragst, gilt sie rückwirkend ab dem ersten Tag.

Bleibst du unter der Grenze?

Trag ein, was du in deinen Jobs im Monat brutto verdienst.

Deine Lage
500 €
unter der Grenze: keine Beiträge, nur Unfallversicherung
€
€
Ohne zweiten Job bleibt das Feld auf 0.
Was das für dich bedeutet
Summe im Monat500 €
Grenze 2026551,10 €
Beitrag der Gesundheitskasse0 €
Bleibt im Monat500 €
Selbstversicherung möglich um83,49 €

Gerechnet werden die Beiträge zur Sozialversicherung, nicht die Lohnsteuer. Sonderzahlungen zählen im Monat der Auszahlung mit. Ein Dienstverhältnis über der Grenze meldet dein Arbeitgeber voll an, dann gelten die üblichen Beitragssätze. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Wogegen du versichert bist, und wogegen nicht

Geringfügig Beschäftigte sind pflichtversichert, aber nur in der Unfallversicherung. Den Beitrag dafür zahlt der Arbeitgeber. Leistungen gibt es damit ausschließlich bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

Das schließt die Selbstversicherung nach § 19a ASVG: Um 83,49 Euro im Monat bekommst du Kranken- und Pensionsversicherung, dazu Kranken- und Wochengeld. Der Betrag ist nicht teilbar, auch wenn du nur ein paar Tage im Monat arbeitest. Wer bereits eine Pension bezieht, Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld erhält oder anderweitig pflichtversichert ist, kann sie nicht abschließen.

Gerechnet auf ein Jahr sind das 1.001,88 Euro. Ob sich das lohnt, hängt daran, ob du sonst krankenversichert bist. Wenn nicht, ist es der mit Abstand günstigste Weg zur Krankenversicherung.

Zwei kleine Jobs: die teure Falle

Die Grenze gilt nicht pro Job, sondern für alle Bezüge zusammen. Wer zwei geringfügige Jobs hat, die einzeln unter der Grenze bleiben, zusammen aber darüber, wird pflichtversichert. Die Gesundheitskasse schreibt die Beiträge dann direkt dir vor, meist im Folgejahr auf einmal.

Job 1Job 2SummeVorschreibung im Monat
300 € 300 € 600 € 84,72 €
400 € 300 € 700 € 98,84 €
500 € 200 € 700 € 98,84 €
500 € 400 € 900 € 127,08 €
551 € 551 € 1.102 € 155,60 €

Eigene Berechnung mit 14,12 Prozent nach § 53a ASVG, Beitragswerte 2026.

Umgekehrt hat die Pflichtversicherung einen Vorteil: Du bist krankenversichert, und die Zeiten zählen für die Pension. Die Selbstversicherung brauchst du dann nicht mehr.

Was das Finanzamt dazu sagt

Bei einem geringfügigen Job allein fällt keine Lohnsteuer an. 551,10 Euro im Monat sind 6.613,20 Euro im Jahr und liegen damit unter der Grenze, ab der Einkommensteuer beginnt.

Anders wird es mit einem zweiten Bezug. Wer im selben Zeitraum von zwei Arbeitgebern Lohn bekommt, muss eine Arbeitnehmerveranlagung abgeben, weil jeder Arbeitgeber für sich rechnet und die Absetzbeträge doppelt berücksichtigt. Das Ergebnis ist oft eine Nachzahlung.

Dasselbe gilt, wenn du neben dem Lohn mehr als 730 Euro im Jahr aus anderen Quellen verdienst, etwa selbständig.

Ein Job knapp über der Grenze bringt dir übrigens nicht automatisch mehr: Bei 553 Euro brutto bleiben nach Abzug der Beiträge 469,39 Euro, also weniger als bei 551,10 Euro. Erst deutlich darüber lohnt sich der Schritt.

Was du tun kannst

  1. Alle Bezüge zusammenzählen. Vergiss Sonderzahlungen nicht, sie zählen im Monat der Auszahlung mit.
  2. Selbstversicherung prüfen. Wenn du sonst nicht krankenversichert bist, stell den Antrag innerhalb von 6 Wochen nach Beginn der Beschäftigung.
  3. Bei zwei Jobs Geld zurücklegen. Die Vorschreibung der Gesundheitskasse kommt später und auf einmal.
  4. Veranlagung abgeben, wenn du zwei Dienstverhältnisse gleichzeitig hattest.
Zur Selbstversicherung der ÖGK

Antrag online über „Meine ÖGK" oder mit Formular

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 26. September 2026.