Geld für pflegende Angehörige: Bonus, Ersatzpflege, Pensionsversicherung
Das Wichtigste
- 134,30 Euro im Monat Angehörigenbonus ab Pflegegeldstufe 4. Von selbst, wenn du für die Pflege in der Pensionsversicherung versichert bist. Sonst auf Antrag nach 1 Jahr Pflege, wenn du netto höchstens 1.710,90 Euro im Monat hast.
- Pensionsversicherung, die der Bund zahlt, ab Stufe 3: Beitragsgrundlage 2.468,01 Euro im Monat, je Pflegejahr 527,17 Euro Gutschrift, rund 37,65 Euro Pension im Monat. Rückwirkend bis 12 Monate.
- Bis 2.200 Euro im Jahr für Ersatzpflege, wenn du krank bist oder Urlaub machst: ab 3 Tagen, bis 4 Wochen im Jahr, nach 1 Jahr Pflege ab Stufe 3, bei Demenz oder Kindern ab Stufe 1 und bis 2.500 Euro.
- 200 Euro im Jahr für Pflegekurse, auch online.
- Der Bonus zählt nirgends als Einkommen, und pfänden darf ihn niemand.
Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, bekommt drei Dinge: den Angehörigenbonus als Geld, eine Pensionsversicherung ohne eigenen Beitrag und einen Zuschuss, wenn jemand anderer einspringen muss. Der Bonus allein macht 1.611,60 Euro im Jahr.
Das Pflegegeld selbst gehört der gepflegten Person, diese drei Leistungen gehören dir.
Stand 30. September 2026. Quellen: §§ 21g, 21h Bundespflegegeldgesetz, § 18b ASVG, Richtlinie des Sozialministeriums
Selbstversicherung und Angehörigenbonus gibt es höchstens 12 Monate rückwirkend. Jeder Monat davor ist für die Pension verloren.
Was dir im Jahr zusteht
Stufe der gepflegten Person, deine Lage, dein Netto: daraus ergibt sich, was du bekommen kannst.
So kommt der Betrag zustande
| Angehörigenbonus im Jahr | 1.611,60 Euro |
| Ersatzpflege im Jahr höchstens | 1.400 Euro |
| Einkommensgrenze dafür | 2.000 Euro |
| Pflegekurse im Jahr | 200 Euro |
| Gutschrift aufs Pensionskonto je Pflegejahr | 527,17 Euro |
| Monatspension daraus, je Pflegejahr | 37,65 Euro |
Bonus nach §§ 21g und 21h BPGG, Ersatzpflege und Kurse nach der Richtlinie des Sozialministeriums (Höchstbeträge, bei kürzerer Ersatzpflege anteilig), Pension nach § 44 Abs. 1 Z 18 ASVG und § 12 APG mit den Werten 2026. Nicht gerechnet: die Weiterversicherung mit dem früheren Einkommen als Grundlage, Härtefälle, Pflegegeld der Länder. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Drei Fälle
Tochter, selbstversichert
Mutter mit Stufe 5, Pflege seit drei Jahren
| Angehörigenbonus | 1.611,60 Euro |
| Ersatzpflege bis | 1.600 Euro |
| Pflegekurse | 200 Euro |
3.411,60 Euro im Jahr
Dazu 527,17 Euro Gutschrift je Pflegejahr auf dem Pensionskonto.
Pensionist pflegt die Frau
Stufe 4, Pension netto 1.600, seit zwei Jahren
| Angehörigenbonus | 1.611,60 Euro |
| Ersatzpflege bis | 1.400 Euro |
| Pflegekurse | 200 Euro |
3.211,60 Euro im Jahr
Bonus auf Antrag bei der Pflegegeldstelle, weil keine Selbstversicherung besteht.
Vater pflegt das Kind
Stufe 3, minderjährig, seit einem Jahr, 2.300 netto
| Angehörigenbonus | 0 Euro |
| Ersatzpflege bis | 1.500 Euro |
| Pflegekurse | 0 Euro |
1.500 Euro im Jahr
Dazu 527,17 Euro Gutschrift je Pflegejahr auf dem Pensionskonto.
Der Angehörigenbonus
134,30 Euro im Monat, zwölfmal im Jahr, seit Juli 2023, jedes Jahr angepasst. Voraussetzung ist Pflegegeld ab Stufe 4 und Pflege zu Hause. Je gepflegter Person bekommt ihn nur eine pflegende Person, und jede pflegende Person nur einmal.
- Von selbst bekommt ihn, wer sich wegen dieser Pflege in der Pensionsversicherung selbst versichert hat oder weiterversichert ist. Die Pensionsversicherung zahlt ihn aus, bis zu einem Jahr rückwirkend.
- Auf Antrag bekommen ihn alle anderen, etwa Pensionistinnen und Pensionisten: wenn sie seit mindestens 1 Jahr überwiegend pflegen und ihr Netto im Jahr davor im Schnitt höchstens 1.710,90 Euro im Monat war, nach Abzug von Sozialversicherung und Steuer. Der Antrag geht an die Stelle, die das Pflegegeld der gepflegten Person auszahlt, und wirkt ein Jahr zurück.
- Er endet mit dem Monat, in dem die Versicherung endet, die Stufe unter 4 fällt oder die gepflegte Person stirbt.
- Kein Einkommen: Er zählt bei keiner Sozialleistung mit, ist unpfändbar und steuerfrei.
Pensionsversicherung ohne Beitrag
Wer einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 3 zu Hause pflegt und dadurch seine Arbeitskraft erheblich einsetzt, kann sich in der Pensionsversicherung selbst versichern. Den Beitrag zahlt der Bund zur Gänze. Die Beitragsgrundlage liegt 2026 bei 2.468,01 Euro im Monat, so viel wie bei der Kindererziehung.
- Was es bringt: 527,17 Euro Gutschrift je Pflegejahr auf dem Pensionskonto, das sind 37,65 Euro Bruttopension im Monat, nach zehn Jahren 376,55 Euro. Die Monate zählen als Beitragszeiten, auch für den Anspruch auf eine Pension.
- Neben dem Job: Die Selbstversicherung geht auch neben einer Arbeit. Zusammen mit dem Gehalt gilt die Höchstbeitragsgrundlage als Deckel.
- Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt, bei Selbständigen bei der SVS. Den Beginn wählst du, frühestens den Monat, in dem die Pflege begonnen hat, rückwirkend höchstens 12 Monate. Je Pflegefall kann nur eine Person versichert sein.
- Ende der Pflege binnen 2 Wochen melden. Ein vorübergehender Spitals- oder Heimaufenthalt unterbricht die Versicherung nicht.
- Weiterversicherung statt Selbstversicherung gibt es, wenn du den Job für die Pflege aufgibst: Dann bleibt dein früheres Einkommen die Grundlage, und auch diese Beiträge zahlt der Bund.
- Eigene Pension Wer schon eine Pension mit Bescheid bezieht, kann sich nicht mehr selbst versichern. Der Bonus auf Antrag bleibt möglich.
- Pflegekarenzgeld bei Teilzeit Wer aliquotes Pflegekarenzgeld bezieht, ist in dieser Zeit ohnehin pflichtversichert.
- Pflege im Heim Die Versicherung gibt es nur für die Pflege zu Hause.
Ersatzpflege und Pflegekurse
Bist du krank, im Urlaub oder aus einem anderen wichtigen Grund verhindert, zahlt der Unterstützungsfonds einen Zuschuss zu den Kosten einer professionellen oder privaten Ersatzpflege. Voraussetzung: Du pflegst seit mindestens 1 Jahr überwiegend, die gepflegte Person hat Pflegegeld ab Stufe 3, bei Demenz oder als Minderjährige ab Stufe 1, und die Ersatzpflege dauert mindestens 3 Tage und höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr.
| Pflegegeldstufe | Im Jahr höchstens | Demenz oder Kind |
|---|---|---|
| Stufe 1 und 2 | nichts | 1.500 € |
| Stufe 3 | 1.200 € | 1.500 € |
| Stufe 4 | 1.400 € | 1.700 € |
| Stufe 5 | 1.600 € | 1.900 € |
| Stufe 6 | 2.000 € | 2.300 € |
| Stufe 7 | 2.200 € | 2.500 € |
Richtlinie des Sozialministeriums, Punkt 5.1.2, gültig seit 1. Jänner 2023. Bei kürzerer Ersatzpflege wird der Höchstbetrag anteilig gekürzt, in Härtefällen sind bis zu 150 Prozent möglich.
- Einkommensgrenze: dein Netto im Monat höchstens 2.000 Euro, bei Stufe 6 und 7 2.500 Euro. Je Person, der du Unterhalt zahlst, 400 Euro mehr, mit Behinderung 600 Euro.
- Ansuchen beim Sozialministeriumservice, möglichst nah an der Ersatzpflege, mit Rechnung oder Bestätigung der Ersatzkraft und Einkommensnachweis. Auch Verwandte dürfen die Ersatzpflege übernehmen. Es ist eine einmalige Zahlung, keine Dauerleistung, und es gibt keinen Rechtsanspruch.
- Pflegekurse: bis 200 Euro im Jahr je gepflegter Person für professionelle Kurse, auch online, ab Stufe 1 und bei höchstens 2.000 Euro Netto.
- Dazu kostenlos: Hausbesuche durch diplomierte Pflegekräfte und bis zu zehn Angehörigengespräche, beides über das Sozialministeriumservice.
Was du jetzt tun kannst
- Selbstversicherung beantragen bei der Pensionsversicherungsanstalt, mit dem Pflegegeldbescheid. Beginn bis zu 12 Monate zurück wählen.
- Bonus abwarten oder beantragen: Mit der Versicherung kommt er von selbst. Ohne Versicherung Antrag bei der Pflegegeldstelle, mit Einkommensnachweis.
- Urlaub vom Pflegen planen: Ersatz organisieren, Rechnungen sammeln, Ansuchen beim Sozialministeriumservice.
- Pflegekurs machen und die Rechnung einreichen, bis 200 Euro im Jahr.
Voraussetzungen und Antrag bei der Pensionsversicherung, erklärt auf oesterreich.gv.at
Quellen
- §§ 21g und 21h Bundespflegegeldgesetz: Angehörigenbonus, Beträge 2026Rechtsinformationssystem des Bundes
- § 21a Bundespflegegeldgesetz: Zuwendungen für Ersatzpflege und PflegekurseRechtsinformationssystem des Bundes
- Richtlinie für Zuwendungen zur Unterstützung pflegender AngehörigerSozialministeriumservice
- § 18b ASVG: Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher AngehörigerRechtsinformationssystem des Bundes
- § 77 Abs. 8 ASVG: Beiträge trägt der BundRechtsinformationssystem des Bundes
- § 44 Abs. 1 Z 18 ASVG: Beitragsgrundlage 2026Rechtsinformationssystem des Bundes
- Begünstigte Selbstversicherung für pflegende Angehörigeoesterreich.gv.at
- Betreuende und pflegende AngehörigeSozialministerium
- Kostenlose Pensionsversicherung bei Pflege eines AngehörigenArbeiterkammer
- Urlaub vom Pflegen: Zuwendung bei ErsatzpflegeArbeiterkammer
Stand der Werte: 30. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.