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Geld für pflegende Angehörige: Bonus, Ersatzpflege, Pensionsversicherung

Das Wichtigste

  • 134,30 Euro im Monat Angehörigenbonus ab Pflegegeldstufe 4. Von selbst, wenn du für die Pflege in der Pensionsversicherung versichert bist. Sonst auf Antrag nach 1 Jahr Pflege, wenn du netto höchstens 1.710,90 Euro im Monat hast.
  • Pensionsversicherung, die der Bund zahlt, ab Stufe 3: Beitragsgrundlage 2.468,01 Euro im Monat, je Pflegejahr 527,17 Euro Gutschrift, rund 37,65 Euro Pension im Monat. Rückwirkend bis 12 Monate.
  • Bis 2.200 Euro im Jahr für Ersatzpflege, wenn du krank bist oder Urlaub machst: ab 3 Tagen, bis 4 Wochen im Jahr, nach 1 Jahr Pflege ab Stufe 3, bei Demenz oder Kindern ab Stufe 1 und bis 2.500 Euro.
  • 200 Euro im Jahr für Pflegekurse, auch online.
  • Der Bonus zählt nirgends als Einkommen, und pfänden darf ihn niemand.
Im Jahr bei Stufe 4, selbstversichertbis 3.211,60 €plus 37,65 Euro Pension je Pflegejahr

Wer einen nahen Angehörigen zu Hause pflegt, bekommt drei Dinge: den Angehörigenbonus als Geld, eine Pensionsversicherung ohne eigenen Beitrag und einen Zuschuss, wenn jemand anderer einspringen muss. Der Bonus allein macht 1.611,60 Euro im Jahr.

Das Pflegegeld selbst gehört der gepflegten Person, diese drei Leistungen gehören dir.

Stand 30. September 2026. Quellen: §§ 21g, 21h Bundespflegegeldgesetz, § 18b ASVG, Richtlinie des Sozialministeriums

12 Monate

Selbstversicherung und Angehörigenbonus gibt es höchstens 12 Monate rückwirkend. Jeder Monat davor ist für die Pension verloren.

Was dir im Jahr zusteht

Stufe der gepflegten Person, deine Lage, dein Netto: daraus ergibt sich, was du bekommen kannst.

Im Jahr bis zu
3.211,60 €
Bonus 1.611,60 Euro, Ersatzpflege bis 1.400 Euro, Kurse 200 Euro
Jahre
€
Gehalt oder Pension nach Abzügen, im Jahresdurchschnitt. Zählt nur, wenn du nicht versichert bist oder für die Ersatzpflege.
Personen
Jede hebt die Einkommensgrenze der Ersatzpflege um 400 Euro, mit Behinderung um 600 Euro.
Personen
So kommt der Betrag zustande
Angehörigenbonus im Jahr1.611,60 Euro
Ersatzpflege im Jahr höchstens1.400 Euro
Einkommensgrenze dafür2.000 Euro
Pflegekurse im Jahr200 Euro
Gutschrift aufs Pensionskonto je Pflegejahr527,17 Euro
Monatspension daraus, je Pflegejahr37,65 Euro

Bonus nach §§ 21g und 21h BPGG, Ersatzpflege und Kurse nach der Richtlinie des Sozialministeriums (Höchstbeträge, bei kürzerer Ersatzpflege anteilig), Pension nach § 44 Abs. 1 Z 18 ASVG und § 12 APG mit den Werten 2026. Nicht gerechnet: die Weiterversicherung mit dem früheren Einkommen als Grundlage, Härtefälle, Pflegegeld der Länder. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Drei Fälle

Tochter, selbstversichert

Mutter mit Stufe 5, Pflege seit drei Jahren

Angehörigenbonus1.611,60 Euro
Ersatzpflege bis1.600 Euro
Pflegekurse200 Euro

3.411,60 Euro im Jahr

Dazu 527,17 Euro Gutschrift je Pflegejahr auf dem Pensionskonto.

Pensionist pflegt die Frau

Stufe 4, Pension netto 1.600, seit zwei Jahren

Angehörigenbonus1.611,60 Euro
Ersatzpflege bis1.400 Euro
Pflegekurse200 Euro

3.211,60 Euro im Jahr

Bonus auf Antrag bei der Pflegegeldstelle, weil keine Selbstversicherung besteht.

Vater pflegt das Kind

Stufe 3, minderjährig, seit einem Jahr, 2.300 netto

Angehörigenbonus0 Euro
Ersatzpflege bis1.500 Euro
Pflegekurse0 Euro

1.500 Euro im Jahr

Dazu 527,17 Euro Gutschrift je Pflegejahr auf dem Pensionskonto.

Der Angehörigenbonus

134,30 Euro im Monat, zwölfmal im Jahr, seit Juli 2023, jedes Jahr angepasst. Voraussetzung ist Pflegegeld ab Stufe 4 und Pflege zu Hause. Je gepflegter Person bekommt ihn nur eine pflegende Person, und jede pflegende Person nur einmal.

Pensionsversicherung ohne Beitrag

Wer einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld ab Stufe 3 zu Hause pflegt und dadurch seine Arbeitskraft erheblich einsetzt, kann sich in der Pensionsversicherung selbst versichern. Den Beitrag zahlt der Bund zur Gänze. Die Beitragsgrundlage liegt 2026 bei 2.468,01 Euro im Monat, so viel wie bei der Kindererziehung.

Ersatzpflege und Pflegekurse

Bist du krank, im Urlaub oder aus einem anderen wichtigen Grund verhindert, zahlt der Unterstützungsfonds einen Zuschuss zu den Kosten einer professionellen oder privaten Ersatzpflege. Voraussetzung: Du pflegst seit mindestens 1 Jahr überwiegend, die gepflegte Person hat Pflegegeld ab Stufe 3, bei Demenz oder als Minderjährige ab Stufe 1, und die Ersatzpflege dauert mindestens 3 Tage und höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr.

PflegegeldstufeIm Jahr höchstensDemenz oder Kind
Stufe 1 und 2nichts1.500 €
Stufe 3 1.200 € 1.500 €
Stufe 4 1.400 € 1.700 €
Stufe 5 1.600 € 1.900 €
Stufe 6 2.000 € 2.300 €
Stufe 7 2.200 € 2.500 €

Richtlinie des Sozialministeriums, Punkt 5.1.2, gültig seit 1. Jänner 2023. Bei kürzerer Ersatzpflege wird der Höchstbetrag anteilig gekürzt, in Härtefällen sind bis zu 150 Prozent möglich.

Was du jetzt tun kannst

  1. Selbstversicherung beantragen bei der Pensionsversicherungsanstalt, mit dem Pflegegeldbescheid. Beginn bis zu 12 Monate zurück wählen.
  2. Bonus abwarten oder beantragen: Mit der Versicherung kommt er von selbst. Ohne Versicherung Antrag bei der Pflegegeldstelle, mit Einkommensnachweis.
  3. Urlaub vom Pflegen planen: Ersatz organisieren, Rechnungen sammeln, Ansuchen beim Sozialministeriumservice.
  4. Pflegekurs machen und die Rechnung einreichen, bis 200 Euro im Jahr.
Selbstversicherung beantragen

Voraussetzungen und Antrag bei der Pensionsversicherung, erklärt auf oesterreich.gv.at

Quellen

Stand der Werte: 30. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.