Einvernehmliche Auflösung: unterschreiben oder nicht
Bei der einvernehmlichen Auflösung einigen sich beide Seiten auf ein Enddatum. Fristen und Termine müssen nicht eingehalten werden. Arbeitslosengeld gibt es ab dem ersten Tag, und der Anspruch auf Abfertigung bleibt.
Der Preis dafür: Du verzichtest auf die Kündigungsfrist, in der du noch Gehalt bekommen hättest. Wer vom Arbeitgeber gekündigt würde, steht mit einer einvernehmlichen Auflösung zu einem früheren Datum meist schlechter da.
Stand 18. September 2026. Quelle: Arbeitsmarktservice und Arbeiterkammer
Du musst nicht sofort unterschreiben. Nimm das Schreiben mit und lass es prüfen, bevor du zustimmst.
Drei Wege im Vergleich
| Was gilt | Arbeitgeber kündigt | Du kündigst | Einvernehmlich |
|---|---|---|---|
| Frist und Termin | 6 Wochen bis 5 Monate | 1 Monat | frei vereinbar |
| Arbeitslosengeld | ab dem ersten Tag | 4 Wochen Sperre | ab dem ersten Tag |
| Abfertigung alt | ja | verfällt | ja |
| Abfertigung neu auszahlen | ja, nach 3 Jahren | nein, bleibt in der Kasse | ja, nach 3 Jahren |
| Offener Urlaub | wird ausbezahlt | wird ausbezahlt | wird ausbezahlt |
Quellen: Arbeiterkammer, Arbeitsmarktservice, Wirtschaftskammer. Im Baugewerbe gelten für die Abfertigung eigene Regeln.
Wann sie sich lohnt und wann nicht
Sie hilft dir, wenn du selbst gehen willst
Statt einer Selbstkündigung bringt die einvernehmliche Auflösung zwei Vorteile: Das Arbeitslosengeld beginnt ohne Sperre, und eine Abfertigung alt verfällt nicht. Das Guthaben der Abfertigung neu kannst du dir nach 3 Einzahlungsjahren auszahlen lassen. Der Arbeitgeber muss allerdings zustimmen.
Sie kostet dich Geld, wenn der Arbeitgeber dich loswerden will
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber läuft dein Gehalt während der ganzen Kündigungsfrist weiter, je nach Dienstjahren 6 Wochen bis 5 Monate. Dazu kommen anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld für diese Zeit und bezahlte Freizeit zur Postensuche. Eine einvernehmliche Auflösung zu einem früheren Datum nimmt dir das alles. Beim Arbeitslosengeld und bei der Abfertigung bringt sie dir gegenüber der Arbeitgeberkündigung nichts.
Fair ist ein Angebot dann, wenn das Enddatum nicht vor dem Tag liegt, an dem eine Kündigung wirksam würde, oder wenn die Differenz abgegolten wird.
Worauf du im Text achten musst
- Generalbereinigungsklausel Ein Satz wie „damit sind alle Ansprüche abgegolten" kann dich offene Überstunden, Prämien oder Urlaub kosten.
- Konkurrenzklausel Prüfe, ob sie nach der Auflösung weiter gilt.
- Rückzahlung von Ausbildungskosten Steht im Dienstvertrag eine Rückzahlungspflicht, sollte die Vereinbarung klären, ob sie entfällt.
- Druck Niemand kann dich zwingen, sofort zu unterschreiben.
Eine Form ist nicht vorgeschrieben, die Auflösung gilt auch mündlich. Aus Beweisgründen gehört sie schriftlich festgehalten und von beiden unterschrieben. Für Schwangere, Lehrlinge sowie Präsenz- und Zivildiener gelten besondere Schutzvorschriften.
So gehst du vor
- Nichts sofort unterschreiben. Bitte um Bedenkzeit und nimm den Entwurf mit.
- Enddatum vergleichen. Rechne aus, wann eine Kündigung durch den Arbeitgeber frühestens wirken würde.
- Offene Ansprüche auflisten. Urlaub, Überstunden, Zeitausgleich, Prämien, anteilige Sonderzahlungen, Abfertigung.
- Prüfen lassen. Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Betriebsrat sehen sich die Vereinbarung an.
- Beim AMS melden. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Nach dem Ende bist du noch 6 Wochen krankenversichert.
Einvernehmliche Auflösung: Informationen und Beratung
Quellen
- Einvernehmliche AuflösungArbeiterkammer
- Einvernehmliche Auflösung und ArbeitslosengeldArbeitsmarktservice
- Kündigung durch Arbeitnehmerin oder ArbeitnehmerArbeiterkammer
- Abfertigung neuArbeiterkammer
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.