Pflege: wenn jemand Hilfe braucht
Du oder ein Angehöriger braucht Pflege: welches Geld es gibt, wie die Stufe festgestellt wird und was du gegen einen falschen Bescheid tun kannst.
Was wann fällig ist
Beim Pflegegeld zählt der Monat des Antrags. Rückwirkend gibt es nichts.
- Sobald klar ist, dass die Pflege länger dauertPflegegeld beantragen, auch formlos. Es gibt es ab dem Monat nach dem Antrag, ab Stufe 1 206,20 Euro im Monat bei mehr als 65 Stunden Pflegebedarf. Pflegegeld
- Binnen 6 Monatenmuss der Bescheid kommen. Davor besucht dich meist ein Arzt oder eine Pflegefachkraft zu Hause.
- 3 Monate nach dem BescheidSo lange kannst du beim Arbeits- und Sozialgericht klagen, wenn die Stufe zu niedrig ist.
- 4 Wochen nach einer ÄnderungBesserung, Spitalsaufenthalt oder Heimeintritt melden.
- Nach einem Jahr Pflege zu HausePflegende Angehörige können ab Stufe 4 den Angehörigenbonus von 134,30 Euro im Monat beantragen.
Quellen
- § 5 BPGG, BGBl. II Nr. 263/2025 Art. 3 § 1Rechtsinformationssystem des Bundes
- § 4 Abs. 2 BPGGRechtsinformationssystem des Bundes
- § 28 Abs. 1 BPGGRechtsinformationssystem des Bundes
- § 67 Abs. 2 ASGGRechtsinformationssystem des Bundes
- § 10 BPGGRechtsinformationssystem des Bundes
- §§ 21g, 21h BPGG, BGBl. II Nr. 263/2025 Art. 3 § 2sozialministerium.gv.at