finav deine Finanznavigation

Schenkung und Erbe: keine Steuer, aber Meldepflicht

Erbschafts- und Schenkungssteuer0 €Meldepflicht ab 50.000 € unter Angehörigen

In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer. Wer Geld, Wertpapiere, ein Auto oder Firmenanteile geschenkt bekommt, zahlt dafür nichts.

Größere Schenkungen müssen aber dem Finanzamt gemeldet werden: unter Angehörigen ab mehr als 50.000 Euro innerhalb eines Jahres, sonst ab mehr als 15.000 Euro innerhalb von 5 Jahren. Wer das vorsätzlich unterlässt, riskiert bis zu 10 Prozent des Werts als Strafe.

Stand 18. September 2026. Quelle: Finanzministerium, § 121a BAO

Frist

Drei Monate ab der Schenkung. Eine Selbstanzeige macht noch ein Jahr nach Ablauf dieser Frist straffrei.

Muss ich melden?

Ergebnis
Meldepflichtig
Die Summe von 60.000 Euro liegt über der Grenze von 50.000 Euro. Steuer fällt keine an.
€
€
So kommt das Ergebnis zustande
Maßgebliche Grenze50.000 €
Summe im Zeitraum60.000 €
Steuer auf die Schenkung0 €
Höchststrafe ohne Meldung6.000 €

Die Prüfung folgt den Grenzen des § 121a Bundesabgabenordnung. Bei Betrieben, Stiftungen und Auslandsbezug gelten eigene Regeln. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Die Grenzen

Zwischenmeldefrei biszusammengezählt wird über
Angehörigen und Lebensgefährten50.000 €1 Jahr
anderen Personen15.000 €5 Jahre
allen: übliche Gelegenheitsgeschenke1.000 €je Anlass

Quelle: Finanzministerium. Gezählt wird je Schenker. Ist die Grenze einmal überschritten, sind alle weiteren Schenkungen derselben Person im Zeitraum zu melden.

Als Angehörige gelten Eltern, Kinder, Ehe- und eingetragene Partner, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen, Stief- und Schwiegerverwandte sowie Lebensgefährten und deren Verwandte.

Was zu melden ist und was nicht

Meldepflichtig über der Grenze

Nie meldepflichtig

Vier durchgerechnete Fälle

Eltern schenken Geld für die Wohnung

80.000 Euro, Angehörige, einmalig

Grenze50.000 €
Summe im Zeitraum80.000 €
Meldepflichtig

Die Grenze für Angehörige ist überschritten. Steuer fällt keine an, die Meldung ist trotzdem Pflicht.

Großmutter überweist zweimal im selben Jahr

25.000 Euro, Angehörige, zuvor schon 30.000 Euro erhalten

Grenze50.000 €
Summe im Zeitraum55.000 €
Meldepflichtig

Schenkungen derselben Person innerhalb eines Jahres werden zusammengezählt.

Freund schenkt sein Auto

18.000 Euro, nicht verwandt, Wert des Fahrzeugs

Grenze15.000 €
Summe im Zeitraum18.000 €
Meldepflichtig

Auch Fahrzeuge, Schmuck und Boote zählen. Für Nichtangehörige gilt die niedrigere Grenze über fünf Jahre.

Sparbuch vom verstorbenen Vater geerbt

120.000 Euro, Erwerb von Todes wegen

Grenzekeine
Summe im Zeitraum120.000 €
Keine Meldung nötig

Erbschaften sind von der Meldepflicht ausgenommen. Sie laufen über das Verlassenschaftsverfahren.

So meldest du

  1. Wert und Datum festhalten. Am besten mit einem kurzen schriftlichen Schenkungsvertrag oder einem Überweisungsbeleg mit Verwendungszweck.
  2. In FinanzOnline melden. Die Schenkungsmeldung geht elektronisch. Es gibt auch ein Formular auf Papier.
  3. Eine Meldung genügt. Verpflichtet sind Schenker und Beschenkte gemeinsam, ebenso beteiligte Notare oder Rechtsanwälte. Meldet einer, sind alle befreit.
  4. Frist versäumt? Eine Selbstanzeige innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Frist macht straffrei.
Zu FinanzOnline

Anmeldung mit ID Austria oder deinen FinanzOnline-Zugangsdaten

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.