Schenkung und Erbe: keine Steuer, aber Meldepflicht
In Österreich gibt es keine Erbschaftssteuer und keine Schenkungssteuer. Wer Geld, Wertpapiere, ein Auto oder Firmenanteile geschenkt bekommt, zahlt dafür nichts.
Größere Schenkungen müssen aber dem Finanzamt gemeldet werden: unter Angehörigen ab mehr als 50.000 Euro innerhalb eines Jahres, sonst ab mehr als 15.000 Euro innerhalb von 5 Jahren. Wer das vorsätzlich unterlässt, riskiert bis zu 10 Prozent des Werts als Strafe.
Stand 18. September 2026. Quelle: Finanzministerium, § 121a BAO
Drei Monate ab der Schenkung. Eine Selbstanzeige macht noch ein Jahr nach Ablauf dieser Frist straffrei.
Muss ich melden?
So kommt das Ergebnis zustande
| Maßgebliche Grenze | 50.000 € |
| Summe im Zeitraum | 60.000 € |
| Steuer auf die Schenkung | 0 € |
| Höchststrafe ohne Meldung | 6.000 € |
Die Prüfung folgt den Grenzen des § 121a Bundesabgabenordnung. Bei Betrieben, Stiftungen und Auslandsbezug gelten eigene Regeln. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Die Grenzen
| Zwischen | meldefrei bis | zusammengezählt wird über |
|---|---|---|
| Angehörigen und Lebensgefährten | 50.000 € | 1 Jahr |
| anderen Personen | 15.000 € | 5 Jahre |
| allen: übliche Gelegenheitsgeschenke | 1.000 € | je Anlass |
Quelle: Finanzministerium. Gezählt wird je Schenker. Ist die Grenze einmal überschritten, sind alle weiteren Schenkungen derselben Person im Zeitraum zu melden.
Als Angehörige gelten Eltern, Kinder, Ehe- und eingetragene Partner, Geschwister, Großeltern, Enkel, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten, Cousins und Cousinen, Stief- und Schwiegerverwandte sowie Lebensgefährten und deren Verwandte.
Was zu melden ist und was nicht
Meldepflichtig über der Grenze
- Bargeld und Überweisungen
- Sparbücher, Anleihen, Darlehensforderungen
- Anteile an Gesellschaften, stille Beteiligungen, Betriebe
- Fahrzeuge, Boote, Schmuck und anderes bewegliches Vermögen
- Rechte wie Urheberrechte, Konzessionen oder Fruchtgenussrechte
Nie meldepflichtig
- Erbschaften und Vermächtnisse
- Grundstücke, Häuser und Wohnungen
- Hausrat, ohne Wertgrenze
- übliche Gelegenheitsgeschenke bis 1.000 Euro
Vier durchgerechnete Fälle
Eltern schenken Geld für die Wohnung
80.000 Euro, Angehörige, einmalig
| Grenze | 50.000 € |
| Summe im Zeitraum | 80.000 € |
Die Grenze für Angehörige ist überschritten. Steuer fällt keine an, die Meldung ist trotzdem Pflicht.
Großmutter überweist zweimal im selben Jahr
25.000 Euro, Angehörige, zuvor schon 30.000 Euro erhalten
| Grenze | 50.000 € |
| Summe im Zeitraum | 55.000 € |
Schenkungen derselben Person innerhalb eines Jahres werden zusammengezählt.
Freund schenkt sein Auto
18.000 Euro, nicht verwandt, Wert des Fahrzeugs
| Grenze | 15.000 € |
| Summe im Zeitraum | 18.000 € |
Auch Fahrzeuge, Schmuck und Boote zählen. Für Nichtangehörige gilt die niedrigere Grenze über fünf Jahre.
Sparbuch vom verstorbenen Vater geerbt
120.000 Euro, Erwerb von Todes wegen
| Grenze | keine |
| Summe im Zeitraum | 120.000 € |
Erbschaften sind von der Meldepflicht ausgenommen. Sie laufen über das Verlassenschaftsverfahren.
So meldest du
- Wert und Datum festhalten. Am besten mit einem kurzen schriftlichen Schenkungsvertrag oder einem Überweisungsbeleg mit Verwendungszweck.
- In FinanzOnline melden. Die Schenkungsmeldung geht elektronisch. Es gibt auch ein Formular auf Papier.
- Eine Meldung genügt. Verpflichtet sind Schenker und Beschenkte gemeinsam, ebenso beteiligte Notare oder Rechtsanwälte. Meldet einer, sind alle befreit.
- Frist versäumt? Eine Selbstanzeige innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Frist macht straffrei.
Anmeldung mit ID Austria oder deinen FinanzOnline-Zugangsdaten
Quellen
- SchenkungsmeldungFinanzministerium
- Schenkungen: Meldepflichtoesterreich.gv.at
- Grunderwerbsteuer: SteuersatzFinanzministerium
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.