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Lohnpfändung: so viel muss dir bleiben

Bleibt dir mindestens, 20261.308 €ohne Sonderzahlungen 1.526 €

Diesen Betrag darf dir niemand pfänden. Er steigt für jede Person, der du Unterhalt zahlst, um 261 Euro. Von dem, was du darüber verdienst, bleibt dir ebenfalls ein Teil.

Den höheren Wert von 1.526 Euro hast du, wenn du kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld bekommst, etwa beim Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Stand 29. September 2026. Quelle: Existenzminimum-Tabellen 2026, Bundesministerium für Justiz

Jedes Jahr

Das Existenzminimum ändert sich mit dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Die Werte hier gelten für 2026.

Wie viel dir bleibt

Maßgeblich ist dein Nettobezug: Brutto minus Lohnsteuer, Sozialversicherung und Pflichtbeiträge.

Bleibt dir im Monat
1.515,60 €
gepfändet werden 484,40 €
€
Ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Für diese gilt ein eigener Freibetrag.
keine
Kinder und Ehepartner, denen du gesetzlich Unterhalt schuldest. Höchstens 5 zählen.
So setzt sich der Betrag zusammen
Grundbetrag1.308 €
Für Unterhaltspflichten0 €
Anteil am Mehrbetrag207,60 €
Unpfändbar1.515,60 €
Gepfändet484,40 €

Gerechnet nach §§ 291 bis 291b der Exekutionsordnung, gegengeprüft mit den Existenzminimum-Tabellen 2026 des Justizministeriums. Nicht gerechnet sind die Rangfolge mehrerer Pfändungen, Sachleistungen, die den Freibetrag senken, und Erhöhungen, die das Gericht auf Antrag gewähren kann. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Was dir bei welchem Netto bleibt

Mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Pfändung wegen anderer Schulden als Unterhalt.

Netto im MonatBleibt, keine Unterhaltspflichteine Unterhaltspflichtzwei Unterhaltspflichten
1.400 € 1.335,60 € alles alles
1.600 € 1.395,60 € 1.581,40 € alles
1.800 € 1.455,60 € 1.661,40 € alles
2.000 € 1.515,60 € 1.741,40 € 1.915 €
2.400 € 1.635,60 € 1.901,40 € 2.115 €
2.800 € 1.755,60 € 2.061,40 € 2.315 €
3.500 € 1.965,60 € 2.341,40 € 2.665 €
4.500 € 2.265,60 € 2.741,40 € 3.165 €

Eigene Berechnung nach § 291a EO, übereinstimmend mit Tabelle 1 a m der Existenzminimum-Tabellen 2026.

Über 5.220 Euro netto im Monat steigt der unpfändbare Betrag nicht mehr. Alles darüber geht an die Gläubiger.

Was gepfändet werden kann, und was nicht

Pfändbar ist fast alles, was aus dem Dienstverhältnis kommt: Lohn und Gehalt, Zulagen, Überstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld und auch die Abfertigung. Ebenso Arbeitslosengeld und Krankengeld.

Für das 13. und 14. Gehalt gilt ein eigener Freibetrag in derselben Höhe wie für einen Monatslohn. Sonderzahlung und Monatslohn werden dabei nicht zusammengerechnet.

Bekommst du Sachleistungen wie Kost oder Wohnung, senken sie das Existenzminimum. In Geld müssen dir aber mindestens 654 Euro im Monat bleiben.

Was du jetzt tun kannst

  1. Unterhaltspflichten melden. Sag deinem Arbeitgeber, wem du Unterhalt zahlst. Er geht von deinen Angaben aus, solange er nicht weiß, dass sie falsch sind.
  2. Abrechnung prüfen. Rechne nach, ob der gepfändete Betrag stimmt. Die Existenzminimum-Tabellen des Justizministeriums zeigen den richtigen Wert für jede Stufe.
  3. Erhöhung beantragen, wenn es nicht reicht. Das Exekutionsgericht kann den Freibetrag auf deinen Antrag erhöhen, etwa bei hohen Kosten wegen Krankheit, unvermeidbar hohen Wohnkosten, einem Notstand nach einem Unglücks- oder Todesfall oder besonders umfangreichen Unterhaltspflichten.
  4. Zur Schuldenberatung gehen. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen beraten kostenlos, in allen neun Bundesländern. Sie dürfen dich auch in einem Konkursverfahren vor Gericht vertreten.

Wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden oder die Schulden schneller wachsen, als du tilgen kannst, gibt es einen Weg heraus: den Privatkonkurs, fachlich das Schuldenregulierungsverfahren. Die Schuldenberatung prüft mit dir, ob er für dich in Frage kommt.

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Quellen

Stand der Werte: 29. September 2026. Veröffentlicht am 29. September 2026.