Kilometergeld: wie viel es je Kilometer gibt
Das Wichtigste
- 0,50 Euro je Kilometer mit dem Auto, 0,15 Euro mehr für jede dienstlich mitgenommene Person.
- 0,25 Euro mit Motorrad oder Fahrrad, 0,38 Euro zu Fuß, wenn mehr als ein Kilometer zu gehen ist.
- Steuerfrei bis 30.000 Kilometer im Jahr mit dem Kraftfahrzeug. Was der Arbeitgeber darüber zahlt, wird versteuert.
- Nur für Dienstreisen, nicht für den täglichen Weg zur Arbeit. Dafür gibt es das Pendlerpauschale.
Fährst du im Auftrag deines Arbeitgebers mit dem eigenen Auto, darf er dir bis zu 0,50 Euro je Kilometer steuerfrei zahlen. Das ist der Satz, der Bundesbediensteten zusteht. Damit sind alle Kosten des Autos abgegolten, vom Sprit über Versicherung und Service bis zum Wertverlust.
Ein gesetzlicher Anspruch auf genau diesen Betrag besteht in der Privatwirtschaft nicht. Ob und wie viel du bekommst, steht in deinem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag. Zahlt der Arbeitgeber weniger, holst du dir die Differenz über die Arbeitnehmerveranlagung.
Stand 18. September 2026. Quelle: § 10 Reisegebührenvorschrift, Finanzministerium
Ohne Aufzeichnung kein Kilometergeld. Halte jede Fahrt fest: Fahrzeug, Datum, Abfahrt und Ankunft, Kilometer, Start und Ziel, Strecke und Zweck.
Dein Kilometergeld berechnen
So setzt sich der Betrag zusammen
| Arbeitgeber zahlt | 5.000 Euro |
| davon steuerfrei | 5.000 Euro |
| davon steuerpflichtig | 0 Euro |
| Differenz für die Arbeitnehmerveranlagung | 0 Euro |
Gerechnet mit den Sätzen der Reisegebührenvorschrift, Stand 2026. Mit Auto und Motorrad höchstens 30.000 km im Jahr, beim Fahrrad zählen als Werbungskosten höchstens 3.000 km. Die Differenz wirkt in der Veranlagung erst, soweit deine Werbungskosten zusammen das Pauschale von 132 Euro übersteigen. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Kilometergeld nach Strecke
| Kilometer im Jahr | Auto | Fahrrad |
|---|---|---|
| 1.000 | 500 Euro | 250 Euro |
| 5.000 | 2.500 Euro | 750 Euro |
| 10.000 | 5.000 Euro | 750 Euro |
| 20.000 | 10.000 Euro | 750 Euro |
| 30.000 | 15.000 Euro | 750 Euro |
| 40.000 | 15.000 Euro | 750 Euro |
Eigene Berechnung mit 0,50 Euro und 0,25 Euro je Kilometer, ohne Mitfahrer. Beim Auto höchstens 30.000 km, beim Fahrrad hier höchstens 3.000 km.
Drei durchgerechnete Fälle
Außendienst mit dem eigenen Auto
12.000 dienstliche Kilometer im Jahr, Arbeitgeber zahlt den amtlichen Satz
| Amtliches Kilometergeld | 6.000 Euro |
| Arbeitgeber zahlt | 6.000 Euro |
Der ganze Betrag ist steuerfrei, weil der Arbeitgeber höchstens den amtlichen Satz zahlt und unter der Grenze bleibt.
Arbeitgeber zahlt weniger
8.000 Kilometer, Kollektivvertrag sieht 0,30 Euro vor
| Amtliches Kilometergeld | 4.000 Euro |
| Arbeitgeber zahlt | 2.400 Euro |
Die Differenz zum amtlichen Satz trägst du in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten ein. Belegen musst du die Fahrten mit einem Fahrtenbuch.
Mit dem Rad zu Kunden
2.000 Kilometer, Arbeitgeber zahlt nichts
| Amtliches Kilometergeld | 500 Euro |
| Arbeitgeber zahlt | 0 Euro |
Als Werbungskosten zählen beim Fahrrad höchstens 3.000 Kilometer im Jahr.
Was als Dienstreise zählt
Eine Dienstreise ist es, wenn du im Auftrag deines Arbeitgebers deinen Dienstort verlässt, etwa zu Kunden, auf eine Baustelle oder zu einer Schulung. Startest du vom Wohnort aus, zählt die Strecke ab dort.
Achtung bei wiederkehrenden Einsatzorten: Fährst du in einem Kalendermonat überwiegend direkt von zu Hause zum selben Einsatzort, gilt dieser ab dem Folgemonat als Arbeitsstätte. Dann sind die Fahrten dorthin keine Dienstreisen mehr, sondern Arbeitsweg, und Kilometergeld dafür ist steuerpflichtig.
Mit einem Firmenauto gibt es kein Kilometergeld, du nutzt ja kein eigenes Fahrzeug. Dafür zahlst du für die Privatnutzung den Sachbezug.
Was damit abgegolten ist
Mit dem Kilometergeld sind alle Kosten des Fahrzeugs bezahlt: Wertverlust, Treibstoff und Öl, Service und Reparaturen, Steuern und Gebühren, Parkgebühren, Maut und Vignette, alle Versicherungen und die Finanzierung. Daneben kannst du für dieselbe Fahrt nichts davon zusätzlich absetzen.
Wann es nichts gibt
- Täglicher Weg zur Arbeit Dafür gibt es das Pendlerpauschale, kein Kilometergeld.
- Kein Fahrtenbuch Ohne Aufzeichnungen erkennt das Finanzamt das Kilometergeld nicht an, weder steuerfrei noch als Werbungskosten.
- Über 30.000 Kilometer Was der Arbeitgeber für die Kilometer darüber zahlt, ist normal steuerpflichtig.
- Mehr als der amtliche Satz Den Teil über 0,50 Euro je Kilometer versteuerst du wie Lohn.
So gehst du vor
- Nachsehen, was dir zusteht. Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag regeln, ob und wie viel Kilometergeld dein Arbeitgeber zahlt.
- Fahrtenbuch führen. Jede dienstliche Fahrt mit Datum, Uhrzeit, Kilometern, Start, Ziel, Strecke und Zweck, unterschrieben.
- Abrechnen. Reich das Fahrtenbuch mit der Reisekostenabrechnung beim Arbeitgeber ein.
- Differenz absetzen. Zahlt der Arbeitgeber weniger als den amtlichen Satz oder nichts, trag die Differenz in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten ein. Das Fahrtenbuch hebst du für das Finanzamt auf.
Sätze, Grenzen und was abgegolten ist
Quellen
- § 10 Reisegebührenvorschrift: Kilometergeld für Kraftfahrzeuge und FahrradRechtsinformationssystem des Bundes
- § 11 Reisegebührenvorschrift: Kilometergeld zu FußRechtsinformationssystem des Bundes
- § 26 Einkommensteuergesetz: steuerfreie ReisevergütungenRechtsinformationssystem des Bundes
- Kilometergeld: Sätze, Grenzen, abgegoltene KostenFinanzministerium
- Dienstreise: Kilometergeld und FahrtenbuchArbeiterkammer
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.