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Kleinunternehmer: bis wohin keine Umsatzsteuer, und was danach kommt

Das Wichtigste

  • Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, brutto gerechnet, im Vorjahr und im laufenden Jahr. Dafür bekommst du keine Vorsteuer zurück und gibst keine Umsatzsteuererklärung ab.
  • 10 Prozent Luft: Bis 60.500 Euro bleibt die Befreiung bis Jahresende. Darüber ist der Umsatz, der die Grenze reißt, und alles danach steuerpflichtig. Im Folgejahr ist die Befreiung in jedem Fall weg.
  • Freiwillig verzichten kannst du schriftlich beim Finanzamt, das bindet dich 5 Jahre. Es lohnt sich bei hoher Vorsteuer oder Firmenkunden.
  • SVS-Beiträge sparen: Bleiben Umsatz unter 55.000 Euro und Einkünfte unter 6.613,20 Euro, kannst du dich von Pensions- und Krankenversicherung ausnehmen lassen, 1.673,04 Euro im Jahr. Die Unfallversicherung mit 12,95 Euro im Monat bleibt.
  • Weist du trotzdem Umsatzsteuer aus, schuldest du sie dem Finanzamt, bis du die Rechnung berichtigst.
Umsatz im Jahr ohne Umsatzsteuer55.000 €Toleranz bis 60.500 €

Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit: Du verrechnest keine, du bekommst keine Vorsteuer zurück. Für Kunden ohne Vorsteuerabzug bist du damit um ein Fünftel billiger oder verdienst entsprechend mehr. Die Grenze zählt alle unternehmerischen Umsätze zusammen, als Entgelt so, wie es auf der Rechnung steht.

Seit 2025 gilt die höhere Grenze, und die alte Regel, die eine Überschreitung nur einmal in fünf Jahren erlaubte, ist Geschichte. Heute gilt: zehn Prozent Toleranz, jedes Jahr, aber nur bis Jahresende.

Stand 18. September 2026. Quellen: § 6 Abs. 1 Z 27 UStG, Unternehmensserviceportal

Ende Jänner

Wer auf die Befreiung verzichtet hat und nach 5 Jahren zurück will, erklärt den Widerruf bis Ende Jänner des Jahres, ab dem er gelten soll. Der Verzicht selbst geht bis zur Rechtskraft des Umsatzsteuerbescheids, rückwirkend für das ganze Jahr.

Wie viel Luft du noch hast

Umsatz des Vorjahres, Umsatz bisher und die nächste Rechnung, alles brutto. Die Einkünfte brauchst du nur für die SVS-Frage.

Noch ohne Umsatzsteuer
5.000 €
Mit der nächsten Rechnung bleibst du befreit. Bis 60.500 Euro hält die Befreiung sogar bis Jahresende.
€
€
€
€
Für die SVS-Ausnahme zählen Umsatz und Einkünfte zusammen.
So kommt der Betrag zustande
Umsatz heuer samt nächster Rechnung54.000 Euro
Bis zur Toleranzgrenze10.500 Euro
Umsatzsteuer in der nächsten Rechnung, wenn der Preis bleibt0 Euro
Aufschlag, um den Nettopreis zu halten0 Euro
SVS-Ausnahme möglichnein
Ersparnis Pension und Kranken im Jahr0 Euro

Gerechnet nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG mit dem Normalsteuersatz von 20 Prozent und nach § 4 Abs. 1 Z 7 GSVG mit den Mindestbeiträgen 2026. Nicht gerechnet: steuerfreie Umsätze, die bei der Grenze nicht zählen, der ermäßigte Steuersatz, der unionsweite Schwellenwert, die persönlichen Voraussetzungen der SVS-Ausnahme. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Drei Fälle

Nebenbei selbständig

12.000 Euro Umsatz, 5.000 Euro Einkünfte

Umsatz heuer gesamt12.000 Euro
Umsatzsteuer in der Rechnung0 Euro
SVS-Ausnahmemöglich

befreit

Weit unter der Grenze. Mit dem Antrag bei der SVS fallen Pensions- und Krankenbeiträge weg, versichert bist du über den Hauptjob.

Knapp drüber

52.000 Euro bisher, Rechnung über 8.000 Euro

Umsatz heuer gesamt60.000 Euro
Umsatzsteuer in der Rechnung0 Euro
SVS-Ausnahmenein

befreit bis Jahresende

Innerhalb der zehn Prozent: Die Rechnung bleibt ohne Umsatzsteuer. Ab nächstem Jahr bist du steuerpflichtig, ob du willst oder nicht.

Grenze gerissen

50.000 Euro bisher, Auftrag über 12.000 Euro

Umsatz heuer gesamt62.000 Euro
Umsatzsteuer in der Rechnung2.000 Euro
SVS-Ausnahmenein

steuerpflichtig

Dieser Auftrag liegt über der Toleranz und ist steuerpflichtig. Bleibt der Preis, gehen die Umsatzsteuer und ein Sechstel des Erlöses ans Finanzamt.

Was zur Grenze zählt

Wann der Verzicht besser ist

Du kannst gegenüber dem Finanzamt schriftlich erklären, dass du auf die Befreiung verzichtest, Formular U12. Dann verrechnest du Umsatzsteuer, bekommst aber die Vorsteuer aus deinen Einkäufen zurück. Der Verzicht gilt ab Jahresbeginn und bindet dich mindestens 5 Kalenderjahre.

Die SVS-Ausnahme

Gewerbetreibende und Neue Selbständige mit kleinem Betrieb können sich von der Pensions- und Krankenversicherung der SVS ausnehmen lassen. Voraussetzung: Umsatz aus allen Tätigkeiten höchstens 55.000 Euro und Einkünfte aus der Selbständigkeit höchstens 6.613,20 Euro im Jahr, das Zwölffache der Geringfügigkeitsgrenze. Beides musst du beim Antrag glaubhaft machen, die SVS prüft es später am Steuerbescheid nach.

Was du jetzt tun kannst

  1. Umsatz laufend addieren, brutto und über alle Tätigkeiten. Ab 55.000 Euro wird jede Rechnung zur Entscheidung.
  2. Rechnungen richtig schreiben: ohne Umsatzsteuer, mit Hinweis auf die Befreiung.
  3. Nahe der Grenze: Großen Auftrag ins nächste Jahr schieben oder den Verzicht rechnen, wenn Firmenkunden überwiegen.
  4. SVS-Ausnahme beantragen, wenn beide Grenzen halten und du anderweitig versichert bist.
Kleinunternehmerregelung im Detail

Unternehmensserviceportal des Bundes, mit Formular U12 für den Verzicht

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.