Grunderwerbsteuer bei Erbe und Schenkung in der Familie
Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erbt oder geschenkt bekommt, zahlt Grunderwerbsteuer. In der Familie gilt ein Stufentarif: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für alles darüber.
Berechnet wird nicht vom Marktpreis, sondern vom Grundstückswert, der in der Regel darunter liegt. Bei 300.000 Euro Grundstückswert sind es 2.250 Euro statt 10.500 Euro wie bei einem Kauf.
Stand 18. September 2026. Quelle: Finanzministerium, § 7 GrEStG
Erwerbe zwischen denselben Personen innerhalb von 5 Jahren werden zusammengerechnet.
Deine Grunderwerbsteuer berechnen
Den Grundstückswert ermittelst du mit dem Rechner des Finanzministeriums. Er ist nicht der Kaufpreis und nicht der Einheitswert.
So setzt sich der Betrag zusammen
| Steuer nach Stufentarif | 2.250 € |
| Zum Vergleich: 3,50 Prozent wie beim Kauf | 10.500 € |
| Grunderwerbsteuer | 2.250 € |
Gerechnet ist nur die Grunderwerbsteuer für Wohnimmobilien und Baugrund. Dazu kommen die Eintragungsgebühr im Grundbuch und die Kosten für Notar oder Rechtsanwalt. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe gelten eigene Regeln. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Steuer nach Grundstückswert
| Grundstückswert | Stufentarif | wie beim Kauf |
|---|---|---|
| 100.000 € | 500 € | 3.500 € |
| 200.000 € | 1.000 € | 7.000 € |
| 250.000 € | 1.250 € | 8.750 € |
| 300.000 € | 2.250 € | 10.500 € |
| 400.000 € | 4.250 € | 14.000 € |
| 500.000 € | 7.750 € | 17.500 € |
| 750.000 € | 16.500 € | 26.250 € |
| 1.000.000 € | 25.250 € | 35.000 € |
Eigene Berechnung nach § 7 GrEStG: 0,5 Prozent bis 250.000 Euro, 2 Prozent bis 400.000 Euro, darüber 3,5 Prozent.
Für wen der Stufentarif gilt
Bei jeder Schenkung und jedem Erbe, außerdem bei allen Übertragungen im Familienverband, auch wenn etwas dafür bezahlt wird. Zum Familienverband zählen:
- Ehe- und eingetragene Partner
- Lebensgefährten mit gemeinsamem Hauptwohnsitz
- Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, also Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern und Schwiegerkinder
- Stief-, Wahl- und Pflegekinder
- Geschwister, Nichten und Neffen
Wie der Grundstückswert ermittelt wird
- Pauschalwertmodell: eine Formel aus Bodenwert, Nutzfläche, Baukosten, Bauweise und Alter. Dafür gibt es den Rechner des Finanzministeriums.
- Immobilienpreisspiegel: 71,25 Prozent des Durchschnittspreises laut Statistik Austria.
- Nachweis eines niedrigeren Werts: etwa durch ein Gutachten oder vergleichbare Kaufpreise.
Zwischen Pauschalwertmodell und Immobilienpreisspiegel kannst du wählen. Ein nachgewiesener niedrigerer Wert geht beiden vor.
Drei durchgerechnete Fälle
Elternhaus geerbt
320.000 Euro Grundstückswert, Grundstückswert laut Rechner des Finanzministeriums
| Frühere Erwerbe | 0 € |
| Wie beim Kauf wären es | 11.200 € |
Auch beim Erben fällt Grunderwerbsteuer an. Der Stufentarif macht sie deutlich niedriger als beim Kauf.
Wohnung in zwei Hälften übertragen
200.000 Euro Grundstückswert, zweite Hälfte drei Jahre nach der ersten
| Frühere Erwerbe | 200.000 € |
| Wie beim Kauf wären es | 7.000 € |
Die erste Hälfte wird mitgerechnet. Aufteilen innerhalb von fünf Jahren spart keine Steuer.
Kleine Wohnung von der Tante
150.000 Euro Grundstückswert, Nichte, zählt zum Familienverband
| Frühere Erwerbe | 0 € |
| Wie beim Kauf wären es | 5.250 € |
Der ganze Wert liegt in der ersten Stufe.
So gehst du vor
- Grundstückswert berechnen. Mit dem Rechner des Finanzministeriums, dazu brauchst du Grundfläche, Nutzfläche, Baujahr und die Gemeinde.
- Frühere Übertragungen prüfen. Alles von derselben Person in den letzten 5 Jahren zählt mit.
- Notar oder Rechtsanwalt beauftragen. Sie übernehmen in der Regel die Berechnung, die Abfuhr der Steuer und die Eintragung im Grundbuch.
- Nebenkosten einplanen. Eintragungsgebühr und Honorar kommen zur Steuer dazu.
Rechner des Finanzministeriums, ohne Anmeldung
Quellen
- Grunderwerbsteuer: Steuersatz und StufentarifFinanzministerium
- Grunderwerbsteuer: Bemessungsgrundlage und GrundstückswertFinanzministerium
- GrundstückswertrechnerFinanzministerium
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.