finav deine Finanznavigation

Grunderwerbsteuer bei Erbe und Schenkung in der Familie

Stufentarif 2026, erste Stufe0,50 %bis 250.000 € Grundstückswert

Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erbt oder geschenkt bekommt, zahlt Grunderwerbsteuer. In der Familie gilt ein Stufentarif: 0,5 Prozent für die ersten 250.000 Euro, 2 Prozent für die nächsten 150.000 Euro und 3,5 Prozent für alles darüber.

Berechnet wird nicht vom Marktpreis, sondern vom Grundstückswert, der in der Regel darunter liegt. Bei 300.000 Euro Grundstückswert sind es 2.250 Euro statt 10.500 Euro wie bei einem Kauf.

Stand 18. September 2026. Quelle: Finanzministerium, § 7 GrEStG

Achtung

Erwerbe zwischen denselben Personen innerhalb von 5 Jahren werden zusammengerechnet.

Deine Grunderwerbsteuer berechnen

Den Grundstückswert ermittelst du mit dem Rechner des Finanzministeriums. Er ist nicht der Kaufpreis und nicht der Einheitswert.

Deine Grunderwerbsteuer
2.250 €
Das sind 0,75 Prozent des Grundstückswerts.
€
Bei einem Anteil nur der Wert deines Anteils.
€
Grundstückswert dessen, was du in den letzten 5 Jahren schon von ihr bekommen hast.
So setzt sich der Betrag zusammen
Steuer nach Stufentarif2.250 €
Zum Vergleich: 3,50 Prozent wie beim Kauf10.500 €
Grunderwerbsteuer2.250 €

Gerechnet ist nur die Grunderwerbsteuer für Wohnimmobilien und Baugrund. Dazu kommen die Eintragungsgebühr im Grundbuch und die Kosten für Notar oder Rechtsanwalt. Für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe gelten eigene Regeln. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Steuer nach Grundstückswert

GrundstückswertStufentarifwie beim Kauf
100.000 €500 €3.500 €
200.000 €1.000 €7.000 €
250.000 €1.250 €8.750 €
300.000 €2.250 €10.500 €
400.000 €4.250 €14.000 €
500.000 €7.750 €17.500 €
750.000 €16.500 €26.250 €
1.000.000 €25.250 €35.000 €

Eigene Berechnung nach § 7 GrEStG: 0,5 Prozent bis 250.000 Euro, 2 Prozent bis 400.000 Euro, darüber 3,5 Prozent.

Für wen der Stufentarif gilt

Bei jeder Schenkung und jedem Erbe, außerdem bei allen Übertragungen im Familienverband, auch wenn etwas dafür bezahlt wird. Zum Familienverband zählen:

Wie der Grundstückswert ermittelt wird

Zwischen Pauschalwertmodell und Immobilienpreisspiegel kannst du wählen. Ein nachgewiesener niedrigerer Wert geht beiden vor.

Drei durchgerechnete Fälle

Elternhaus geerbt

320.000 Euro Grundstückswert, Grundstückswert laut Rechner des Finanzministeriums

Frühere Erwerbe0 €
Wie beim Kauf wären es11.200 €
2.650 Euro Grunderwerbsteuer

Auch beim Erben fällt Grunderwerbsteuer an. Der Stufentarif macht sie deutlich niedriger als beim Kauf.

Wohnung in zwei Hälften übertragen

200.000 Euro Grundstückswert, zweite Hälfte drei Jahre nach der ersten

Frühere Erwerbe200.000 €
Wie beim Kauf wären es7.000 €
3.250 Euro Grunderwerbsteuer

Die erste Hälfte wird mitgerechnet. Aufteilen innerhalb von fünf Jahren spart keine Steuer.

Kleine Wohnung von der Tante

150.000 Euro Grundstückswert, Nichte, zählt zum Familienverband

Frühere Erwerbe0 €
Wie beim Kauf wären es5.250 €
750 Euro Grunderwerbsteuer

Der ganze Wert liegt in der ersten Stufe.

So gehst du vor

  1. Grundstückswert berechnen. Mit dem Rechner des Finanzministeriums, dazu brauchst du Grundfläche, Nutzfläche, Baujahr und die Gemeinde.
  2. Frühere Übertragungen prüfen. Alles von derselben Person in den letzten 5 Jahren zählt mit.
  3. Notar oder Rechtsanwalt beauftragen. Sie übernehmen in der Regel die Berechnung, die Abfuhr der Steuer und die Eintragung im Grundbuch.
  4. Nebenkosten einplanen. Eintragungsgebühr und Honorar kommen zur Steuer dazu.
Zum Grundstückswertrechner

Rechner des Finanzministeriums, ohne Anmeldung

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.