SVS-Beiträge: was Selbständige an die Sozialversicherung zahlen
Das Wichtigste
- 18,5 Prozent Pension und 6,8 Prozent Krankenversicherung von der Beitragsgrundlage, dazu 12,95 Euro Unfallversicherung im Monat und 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge.
- Mindestens rund 161 Euro im Monat als Gewerbetreibender, auch wenn kaum Gewinn bleibt. Höchstens bis zu einer Grundlage von 8.085 Euro im Monat.
- Die Rechnung kommt später: Bis der Steuerbescheid da ist, zahlst du vorläufig. Danach rechnet die SVS nach, und Mehrbeträge sind im Folgejahr in vier Raten fällig.
- Gründer zahlen in der Krankenversicherung in den ersten 2 Kalenderjahren nur den Mindestbeitrag, ohne Nachzahlung. Das gilt für Gewerbetreibende, nicht für Neue Selbständige.
- Fällig jeweils Ende Februar, Mai, August und November für das Quartal, auf Antrag auch monatlich per Einzug.
Die Beitragsgrundlage ist dein Gewinn laut Einkommensteuerbescheid je Monat, plus die SVS-Beiträge für Pension und Kranken, die dir im selben Jahr vorgeschrieben wurden. Die werden hinzugerechnet, weil du sie vorher als Ausgabe vom Gewinn abgezogen hast.
Wer gerade anfängt, zahlt drei Jahre lang vorläufig auf die Mindestgrundlage. Der Steuerbescheid kommt meist erst im Jahr danach, die Nachzahlung ist dann im Jahr darauf fällig. Läuft das Geschäft gut, summiert sich das.
Stand 18. September 2026. Quellen: §§ 25 und 27 GSVG, SVS
Verdienst du heuer deutlich mehr oder weniger als früher, kannst du bis Jahresende beantragen, die vorläufige Beitragsgrundlage hinauf- oder herabzusetzen. Hinaufsetzen erspart eine große Nachzahlung später.
Was du endgültig zahlst und nachzahlst
Trag die Einkünfte aus dem Steuerbescheid und die Beiträge ein, die dir im selben Jahr vorgeschrieben wurden. Die stehen auf den Vorschreibungen der SVS.
So kommt der Betrag zustande
| Beitragsgrundlage im Monat | 2.639,42 € |
| Pension endgültig, 18,5 Prozent | 488,29 € |
| Kranken endgültig, 6,8 Prozent | 179,48 € |
| Unfall | 12,95 € |
| Nachzahlung Pension | 4.636,08 € |
| Nachzahlung Kranken | 1.704,12 € |
Gerechnet nach §§ 25, 25a und 27 GSVG mit den Werten 2026, gegengeprüft mit dem Beispiel der Wirtschaftskammer zur endgültigen Beitragsgrundlage (Grundlage 1.389,43 Euro; die Kammer rundet den Pensionsbeitrag um einen Cent höher). Ein negativer Betrag ist eine Gutschrift. Nicht gerechnet: Selbständigenvorsorge, die nicht nachbemessen wird, Arbeitslosen- und Zusatzversicherung, ein Angestelltenjob daneben. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Was bei welchem Gewinn auf Dauer anfällt
Wenn die vorgeschriebenen Beiträge schon zum Gewinn passen, also ohne Nachzahlung.
| Gewinn im Jahr | Grundlage im Monat | Pension, Kranken, Unfall im Monat | im Jahr |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 1.115,57 € | 295,19 € | 3.542,28 € |
| 20.000 € | 2.231,15 € | 577,43 € | 6.929,16 € |
| 30.000 € | 3.346,72 € | 859,67 € | 10.316,04 € |
| 45.000 € | 5.020,07 € | 1.283,02 € | 15.396,24 € |
| 70.000 € | 7.809,01 € | 1.988,63 € | 23.863,56 € |
Eigene Berechnung nach §§ 25 und 27 GSVG, ohne Selbständigenvorsorge. Bei Höchstgrundlage sind es 1.495,73 Euro Pension und 549,78 Euro Kranken im Monat.
Vorläufig, endgültig, Nachzahlung
- Erste drei Jahre: Vorläufig zahlst du auf die Mindestgrundlage von 551,10 Euro im Monat, also 101,95 Euro Pension und 37,47 Euro Kranken, dazu Unfall und 8,43 Euro Vorsorge.
- Ab dem vierten Jahr: Die vorläufige Grundlage richtet sich nach dem drittvorangegangenen Jahr, aufgewertet mit dem Faktor 1,181 für 2026.
- Steuerbescheid: Das Finanzamt meldet deine Einkünfte an die SVS. Sie rechnet die endgültige Grundlage, und die endgültigen Beiträge ersetzen die vorläufigen.
- Nachzahlung: Ein Mehrbetrag ist im Jahr danach in vier gleichen Raten fällig, jeweils am Ende des zweiten Quartalsmonats. In den ersten drei Jahren kannst du auf Antrag zwölf Raten über drei Jahre wählen. Zahlst du zu viel, bekommst du eine Gutschrift.
Die Selbständigenvorsorge, eine Art Abfertigung für dich selbst, zahlst du von der vorläufigen Grundlage, sie wird nie nachbemessen.
Wenn du krank wirst
Hast du weniger als 25 Beschäftigte, bekommst du bei längerer Krankheit eine Unterstützungsleistung von 40,04 Euro am Tag. Sie beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wird dann rückwirkend ab dem vierten Tag gezahlt und läuft höchstens 20 Wochen. Krankengeld ab dem vierten Tag gibt es nur mit einer freiwilligen Zusatzversicherung.
Was du jetzt tun kannst
- Rücklage bilden: In den ersten Jahren den Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Beitrag jeden Monat auf ein eigenes Konto legen.
- Grundlage anpassen bis Jahresende, wenn dein Gewinn deutlich höher oder niedriger ausfällt als in der Vorschreibung angenommen.
- Bei einer hohen Nachzahlung Ratenzahlung beantragen.
- Kleinunternehmer prüfen: Bleibst du unter den Grenzen, spart die Ausnahme Pensions- und Krankenbeitrag. Du bist dann aber auch nicht pensions- und krankenversichert.
Mit Beitragsrechner und Formularen zum Herabsetzen
Quellen
- § 27 GSVG: BeitragssätzeRechtsinformationssystem des Bundes
- §§ 25 und 25a GSVG: Beitragsgrundlage, vorläufig und endgültigRechtsinformationssystem des Bundes
- § 35 GSVG: Fälligkeit und Nachzahlung in RatenRechtsinformationssystem des Bundes
- § 4 GSVG: Ausnahmen, KleinunternehmerRechtsinformationssystem des Bundes
- Werte 2026, BGBl. II Nr. 263/2025Rechtsinformationssystem des Bundes
- Vorläufige Berechnung in den ersten drei JahrenSVS
- Vorläufige Berechnung ab dem vierten JahrSVS
- Endgültige Berechnung ab dem vierten JahrSVS
- Herabsetzen der BeitragsgrundlageSVS
- Fälligkeit der BeiträgeSVS
- KleinunternehmerSVS
- Einkünfte unter der VersicherungsgrenzeSVS
- Gewerbliche Sozialversicherung: Grundlage und BeispielWirtschaftskammer
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.