Arbeitslosengeld: wie lange, wie viel und was du dazuverdienen darfst
Das Arbeitslosengeld beträgt 55 Prozent deines früheren täglichen Nettoeinkommens. Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen mit ein. Mit Kindern kommt ein Zuschlag von 0,97 Euro je Kind und Tag dazu.
Wie lange du es bekommst, hängt von deinem Alter und deinen Beschäftigungsjahren ab. Seit 1. Jänner 2026 ist ein geringfügiger Nebenjob daneben nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
Stand 18. September 2026. Quelle: Arbeitsmarktservice, § 21 AlVG
Melde dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AMS. Der Antrag geht schon vorher, online über MeinAMS.
Anspruch und Dauer prüfen
Gezählt werden Zeiten, in denen du arbeitslosenversichert beschäftigt warst, also über der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Monat.
So kommt das Ergebnis zustande
| Nötige Beschäftigungswochen | 52 in 24 Monaten |
| Anwartschaft | erfüllt |
| Wartezeit vor der ersten Zahlung | keine |
| Bezugsdauer | 30 Wochen |
Geprüft werden nur Beschäftigungszeiten. Das AMS rechnet auch andere Zeiten an, etwa Präsenz- oder Zivildienst, und verlängert die Zeiträume in bestimmten Fällen. Verbindlich ist die Auskunft des AMS. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Wie lange es Arbeitslosengeld gibt
| Voraussetzung | Dauer |
|---|---|
| ohne weitere Voraussetzung | 20 Wochen |
| 3 Jahre arbeitslosenversichert gearbeitet | 30 Wochen |
| ab 40 Jahren und 6 Jahre Arbeit in den letzten 10 Jahren | 39 Wochen |
| ab 50 Jahren und 9 Jahre Arbeit in den letzten 15 Jahren | 52 Wochen |
Quelle: Arbeitsmarktservice, § 18 AlVG. Nach einer beruflichen Rehabilitation oder in einer Arbeitsstiftung verlängert sich die Dauer.
Ist das Arbeitslosengeld ausgeschöpft, kann unter bestimmten Voraussetzungen Notstandshilfe folgen.
Wie hoch es ist
Das AMS nimmt nicht dein letztes Gehalt, sondern die beim Dachverband der Sozialversicherung gespeicherten Beitragsgrundlagen aus einem früheren Zeitraum, wertet ältere auf und zieht pauschale Abgaben ab. Die Grundsätze sind:
- Bemessungsgrundlage. Das Bruttoentgelt aus zwölf Monaten, die mindestens ein Jahr zurückliegen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld kommen mit einem Sechstel dazu. Mehr als 6.825 Euro brutto im Monat zählen nicht.
- Nettoeinkommen. Davon werden Sozialversicherung und Lohnsteuer pauschal abgezogen und das Ergebnis auf den Tag umgerechnet.
- Grundbetrag. 55 Prozent dieses täglichen Nettoeinkommens.
- Ergänzungsbetrag. Liegt der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz von 1.308,39 Euro im Monat, stockt das AMS auf, höchstens bis 60 Prozent des Nettoeinkommens, mit Familienzuschlägen bis 80 Prozent.
- Familienzuschlag. 0,97 Euro je Tag für jedes Kind mit Familienbeihilfe, unter Umständen auch für die Partnerin oder den Partner.
Ausbezahlt wird monatlich im Nachhinein, etwa um den achten des Folgemonats. Deinen voraussichtlichen Betrag nennt dir der Ratgeber des AMS zur Höhe.
Wann das Geld später kommt
- Selbstkündigung, unberechtigter Austritt, verschuldete Entlassung: Bei einer einvernehmlichen Auflösung gibt es keine Sperre. Sonst gilt: In den ersten 4 Wochen nach dem Ende der Beschäftigung wird nichts ausbezahlt. Die Bezugsdauer verschiebt sich, sie verkürzt sich nicht.
- Urlaubsersatzleistung: Für die Tage, die dir als offener Urlaub ausbezahlt wurden, ruht das Arbeitslosengeld.
- Kündigungsentschädigung: Auch für diesen Zeitraum ruht der Anspruch.
- Krankengeld und Auslandsaufenthalt: Solange du Krankengeld beziehst oder im Ausland bist, ruht die Leistung ebenfalls. Seit 1. Juli 2025 musst du dich danach sofort wieder melden, Geld gibt es erst ab dem Tag der Wiedermeldung.
Ruhen heißt verschieben: Die Gesamtdauer bleibt erhalten.
Dazuverdienen seit 1. Jänner 2026
Bis Ende des Vorjahres war ein geringfügiger Job neben dem Arbeitslosengeld allgemein erlaubt. Jetzt gilt: Wer geringfügig arbeitet und unter keine Ausnahme fällt, bekommt für diese Zeit kein Geld vom AMS. Bei tageweiser Beschäftigung entfallen nur die betroffenen Tage.
Erlaubt bleibt der geringfügige Job in diesen Fällen:
- Der Nebenjob bestand schon vorher. Er muss mindestens 26 Wochen lückenlos neben einer vollversicherten Beschäftigung gelaufen sein. Dann darfst du ihn unbegrenzt weiterführen.
- Nach langem Bezug. Wer unmittelbar davor mindestens 365 Tage Geld vom AMS erhalten hat, darf für höchstens 26 Wochen einen geringfügigen Job antreten. Ab 50 Jahren oder mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent gilt das unbefristet.
- Nach langer Krankheit. Nach mindestens 52 Wochen Kranken-, Rehabilitations- oder Umschulungsgeld sind ebenfalls 26 Wochen erlaubt.
- Während einer AMS-Schulung von mindestens 4 Monaten und 25 Wochenstunden, ebenso beim Pflegestipendium.
Die 26 Wochen laufen ab dem ersten Arbeitstag und enden fix. Besteht der Job am Tag danach noch, giltst du nicht mehr als arbeitslos. Anfang und Ende jeder geringfügigen Beschäftigung musst du dem AMS melden, auch einzelne Tage. Mehrere geringfügige Einkommen werden zusammengerechnet.
Vier durchgerechnete Fälle
Erster Job nach der Lehre, gekündigt worden
23 Jahre, 40 Wochen gearbeitet
| Nötige Wochen | 26 in 12 Monaten |
| Wartezeit | keine |
Unter 25 genügen beim ersten Antrag weniger Wochen in einem kürzeren Zeitraum.
Selbst gekündigt nach vier Jahren
31 Jahre, durchgehend beschäftigt
| Nötige Wochen | 52 in 24 Monaten |
| Wartezeit | 4 Wochen |
Das Geld kommt später, die Dauer bleibt gleich.
Firma sperrt zu
52 Jahre, seit zwölf Jahren im Betrieb
| Nötige Wochen | 52 in 24 Monaten |
| Wartezeit | keine |
Alter und lange Beschäftigung ergeben die längste reguläre Dauer.
Zehn Monate gearbeitet, erster Antrag
29 Jahre, 43 Wochen in den letzten zwei Jahren
| Nötige Wochen | 52 in 24 Monaten |
| Wartezeit | keine |
Die Anwartschaft ist nicht erfüllt. Ob andere Zeiten zählen, etwa Präsenzdienst oder Kinderbetreuung, klärt das AMS.
Was du jetzt tun musst
- Antrag schon vor dem letzten Arbeitstag stellen. Das geht online über MeinAMS. So entstehen keine Lücken in der Kranken- und Pensionsversicherung.
- Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden. Online oder persönlich bei deiner AMS-Geschäftsstelle.
- Termine und Fristen des AMS einhalten. Wer den Antrag verspätet oder anders als vereinbart zurückgibt, riskiert Lücken in der Versicherung.
- Bereit sein für mindestens 20 Wochenstunden. Mit Betreuungspflichten für ein Kind unter zehn Jahren ohne Betreuungsmöglichkeit genügen 16.
- Jede Änderung sofort melden. Neue Beschäftigung, Krankenstand, Auslandsaufenthalt. Bei Krankenstand braucht es eine ärztliche Krankmeldung ab dem ersten Tag.
Ratgeber des Arbeitsmarktservice, ohne Anmeldung
Quellen
- Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Berechnung, DauerArbeitsmarktservice
- Maßgebliche WerteArbeitsmarktservice
- Geld vom AMS und geringfügig arbeitenArbeitsmarktservice
- Arbeitslosengeld: Höhe und Auszahlungoesterreich.gv.at
- Arbeitslosengeld: Ruhenoesterreich.gv.at
- Arbeitslosengeld: Antragoesterreich.gv.at
- Arbeitslosengeld: Sperre und RuhenArbeiterkammer
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.