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Negativsteuer: so viel Sozialversicherung bekommst du zurück

Höchstens im Jahr 20261.300 €mit Pendlerpauschale 1.554 €

Wenn du so wenig verdienst, dass keine oder kaum Lohnsteuer anfällt, erstattet dir das Finanzamt 55 Prozent deiner Sozialversicherungsbeiträge.

Das gilt für Teilzeit, Lehre, Ferialjob und jedes andere Dienstverhältnis mit Sozialversicherung. In der Pension sind es 80 Prozent der Beiträge, höchstens 723 Euro.

Stand 18. September 2026. Quelle: § 33 Abs. 8 Z 2 EStG

Frist

Fünf Jahre rückwirkend: Die Veranlagung für 2026 kannst du bis Ende 2031 einreichen.

Deinen Betrag berechnen

Drei Angaben genügen. Gerechnet wird für das Jahr 2026.

Deine SV-Rückerstattung
1.300 €
Der Höchstbetrag begrenzt deine Gutschrift.
€
Der Betrag vor Abzügen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden automatisch berücksichtigt.
12 Monate
€
Der Betrag steht am Lohnzettel. Ohne Pendlerpauschale bleibt das Feld auf 0.
So setzt sich der Betrag zusammen
Sozialversicherung, die du im Jahr zahlst2.516,16 €
davon 55 Prozent1.383,89 €
Höchstbetrag bei deinem Einkommen1.300 €
Steuer nach Absetzbeträgen-1.300 €
Du bekommst den kleinsten dieser Werte1.300 €

Gerechnet mit 14 Gehältern und den Beitragssätzen für Arbeiter und Angestellte. Den genauen Betrag deiner Beiträge findest du am Jahreslohnzettel. Pendlereuro, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sind nicht eingerechnet: Mit ihnen fällt die Gutschrift höher aus, nie niedriger. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Was bei deinem Gehalt herauskommt

Ganzes Jahr gearbeitet, kein Pendlerpauschale.

Brutto im MonatSozialversicherung im JahrRückerstattung
600 €1.258,08 €691,94 €
800 €1.677,44 €922,59 €
1.000 €2.096,80 €1.153,24 €
1.200 €2.516,16 €1.300 €
1.400 €2.935,52 €1.182,23 €
1.500 €3.145,20 €978,52 €
1.600 €3.354,88 €774,81 €
1.700 €3.564,56 €571,10 €
1.800 €3.774,24 €367,38 €
1.900 €3.983,92 €163,67 €

Eigene Berechnung nach § 33 Abs. 8 Z 2 EStG mit den Beitragssätzen 2026.

Den vollen Höchstbetrag gibt es nur in einem schmalen Bereich, zwischen rund 1.130 und 1.340 Euro brutto im Monat. Darunter reichen die bezahlten Beiträge nicht aus, um den Höchstbetrag zu erreichen. Darüber setzt die Lohnsteuer ein, und die Gutschrift sinkt rasch. Ab etwa 1.980 Euro brutto entfällt sie.

Warum manche Quellen 496 und andere 1.300 Euro nennen

Beide Zahlen sind richtig, sie beschreiben aber nicht dasselbe.

Im Gesetz steht ein Grundbetrag von 496 Euro, mit Pendlerpauschale 750 Euro. Dazu kommt ein Zuschlag von 804 Euro, wenn dein Einkommen im Jahr unter 19.761 Euro liegt. Wer wenig genug verdient, um überhaupt eine Rückerstattung zu bekommen, liegt fast immer darunter. Für dich ist deshalb 1.300 Euro der maßgebliche Wert.

Zwischen 19.761 Euro und 30.259 Euro Einkommen sinkt der Zuschlag gleichmäßig auf null. Mit Einkommen ist nicht dein Brutto gemeint, sondern was nach Abzug der Sozialversicherung übrig bleibt.

Fünf durchgerechnete Fälle

Teilzeit im Handel

1.200 Euro brutto, 25 Stunden, ganzes Jahr

Sozialversicherung bezahlt2.516,16 €
davon 55 Prozent1.383,89 €
Höchstbetrag1.300 €
Steuer nach Absetzbeträgen-1.300 €
1.300 Euro zurück

Der Höchstbetrag begrenzt die Gutschrift. Ohne ihn wäre sie höher.

Ferialjob im Sommer

1.800 Euro brutto, Juli und August, sonst Studium

Sozialversicherung bezahlt629,04 €
davon 55 Prozent345,97 €
Höchstbetrag1.300 €
Steuer nach Absetzbeträgen-1.300 €
345,97 Euro zurück

Zwei Monate genügen. Maßgeblich sind die bezahlten Beiträge, nicht die Dauer der Beschäftigung.

Vollzeit mit niedrigem Lohn

1.700 Euro brutto, ganzes Jahr

Sozialversicherung bezahlt3.564,56 €
davon 55 Prozent1.960,51 €
Höchstbetrag1.300 €
Steuer nach Absetzbeträgen-571,10 €
571,10 Euro zurück

Bei diesem Gehalt fällt bereits Lohnsteuer an. Sie verringert die Gutschrift.

Teilzeit mit Pendlerpauschale

1.300 Euro brutto, ganzes Jahr, 696 Euro Pendlerpauschale am Lohnzettel

Sozialversicherung bezahlt2.725,84 €
davon 55 Prozent1.499,21 €
Höchstbetrag1.554 €
Steuer nach Absetzbeträgen-1.657 €
1.499,21 Euro zurück

Mit Pendlerpauschale gilt ein höherer Höchstbetrag.

Geringfügig beschäftigt

500 Euro brutto, ganzes Jahr, nicht selbst versichert

Sozialversicherung bezahlt0 €
davon 55 Prozent0 €
Höchstbetrag1.300 €
Steuer nach Absetzbeträgen-1.300 €
Keine Rückerstattung

Ohne eigene Beiträge gibt es keine Rückerstattung.

Wann es keine Rückerstattung gibt

Wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast, fällt die Rechnung günstiger aus: Dein Jahreseinkommen ist dann niedrig, auch wenn der Monatslohn hoch war. Deshalb lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung nach einem Ferialjob fast immer.

So erhältst du die Rückerstattung

In vielen Fällen musst du nichts unternehmen. Das Finanzamt führt die Veranlagung von sich aus durch, wenn du bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben hast, nur Lohn bezogen hast und mindestens 5 Euro Gutschrift zu erwarten sind. Du erhältst ein Schreiben, und rund fünf bis sechs Wochen später ist der Betrag auf deinem Konto. Das geschieht in der zweiten Jahreshälfte, für 2026 also ab Juli 2027.

Schneller geht es, wenn du die Veranlagung selbst einreichst:

  1. Ende Februar abwarten. Bis dahin muss dein Arbeitgeber den Jahreslohnzettel an das Finanzamt übermitteln. Vorher liegen die Daten nicht vor.
  2. Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Das geht in FinanzOnline oder auf Papier mit dem Formular L 1.
  3. Kontodaten prüfen. Ohne aktuelle Kontodaten kann das Finanzamt nicht überweisen.
  4. Frühere Jahre nachholen. Die Frist beträgt fünf Jahre. Im Jahr 2027 kannst du also noch die Veranlagung für 2022 einreichen.

Die automatische Berechnung kennt nur, was am Lohnzettel steht. Wenn du Ausgaben absetzen willst oder Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag hast, solltest du selbst einreichen. Auch nach einem automatischen Bescheid hast du dafür noch fünf Jahre Zeit.

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Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.