Negativsteuer: so viel Sozialversicherung bekommst du zurück
Wenn du so wenig verdienst, dass keine oder kaum Lohnsteuer anfällt, erstattet dir das Finanzamt 55 Prozent deiner Sozialversicherungsbeiträge.
Das gilt für Teilzeit, Lehre, Ferialjob und jedes andere Dienstverhältnis mit Sozialversicherung. In der Pension sind es 80 Prozent der Beiträge, höchstens 723 Euro.
Stand 18. September 2026. Quelle: § 33 Abs. 8 Z 2 EStG
Fünf Jahre rückwirkend: Die Veranlagung für 2026 kannst du bis Ende 2031 einreichen.
Deinen Betrag berechnen
Drei Angaben genügen. Gerechnet wird für das Jahr 2026.
So setzt sich der Betrag zusammen
| Sozialversicherung, die du im Jahr zahlst | 2.516,16 € |
| davon 55 Prozent | 1.383,89 € |
| Höchstbetrag bei deinem Einkommen | 1.300 € |
| Steuer nach Absetzbeträgen | -1.300 € |
| Du bekommst den kleinsten dieser Werte | 1.300 € |
Gerechnet mit 14 Gehältern und den Beitragssätzen für Arbeiter und Angestellte. Den genauen Betrag deiner Beiträge findest du am Jahreslohnzettel. Pendlereuro, Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag sind nicht eingerechnet: Mit ihnen fällt die Gutschrift höher aus, nie niedriger. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Was bei deinem Gehalt herauskommt
Ganzes Jahr gearbeitet, kein Pendlerpauschale.
| Brutto im Monat | Sozialversicherung im Jahr | Rückerstattung |
|---|---|---|
| 600 € | 1.258,08 € | 691,94 € |
| 800 € | 1.677,44 € | 922,59 € |
| 1.000 € | 2.096,80 € | 1.153,24 € |
| 1.200 € | 2.516,16 € | 1.300 € |
| 1.400 € | 2.935,52 € | 1.182,23 € |
| 1.500 € | 3.145,20 € | 978,52 € |
| 1.600 € | 3.354,88 € | 774,81 € |
| 1.700 € | 3.564,56 € | 571,10 € |
| 1.800 € | 3.774,24 € | 367,38 € |
| 1.900 € | 3.983,92 € | 163,67 € |
Eigene Berechnung nach § 33 Abs. 8 Z 2 EStG mit den Beitragssätzen 2026.
Den vollen Höchstbetrag gibt es nur in einem schmalen Bereich, zwischen rund 1.130 und 1.340 Euro brutto im Monat. Darunter reichen die bezahlten Beiträge nicht aus, um den Höchstbetrag zu erreichen. Darüber setzt die Lohnsteuer ein, und die Gutschrift sinkt rasch. Ab etwa 1.980 Euro brutto entfällt sie.
Warum manche Quellen 496 und andere 1.300 Euro nennen
Beide Zahlen sind richtig, sie beschreiben aber nicht dasselbe.
Im Gesetz steht ein Grundbetrag von 496 Euro, mit Pendlerpauschale 750 Euro. Dazu kommt ein Zuschlag von 804 Euro, wenn dein Einkommen im Jahr unter 19.761 Euro liegt. Wer wenig genug verdient, um überhaupt eine Rückerstattung zu bekommen, liegt fast immer darunter. Für dich ist deshalb 1.300 Euro der maßgebliche Wert.
Zwischen 19.761 Euro und 30.259 Euro Einkommen sinkt der Zuschlag gleichmäßig auf null. Mit Einkommen ist nicht dein Brutto gemeint, sondern was nach Abzug der Sozialversicherung übrig bleibt.
Fünf durchgerechnete Fälle
Teilzeit im Handel
1.200 Euro brutto, 25 Stunden, ganzes Jahr
| Sozialversicherung bezahlt | 2.516,16 € |
| davon 55 Prozent | 1.383,89 € |
| Höchstbetrag | 1.300 € |
| Steuer nach Absetzbeträgen | -1.300 € |
Der Höchstbetrag begrenzt die Gutschrift. Ohne ihn wäre sie höher.
Ferialjob im Sommer
1.800 Euro brutto, Juli und August, sonst Studium
| Sozialversicherung bezahlt | 629,04 € |
| davon 55 Prozent | 345,97 € |
| Höchstbetrag | 1.300 € |
| Steuer nach Absetzbeträgen | -1.300 € |
Zwei Monate genügen. Maßgeblich sind die bezahlten Beiträge, nicht die Dauer der Beschäftigung.
Vollzeit mit niedrigem Lohn
1.700 Euro brutto, ganzes Jahr
| Sozialversicherung bezahlt | 3.564,56 € |
| davon 55 Prozent | 1.960,51 € |
| Höchstbetrag | 1.300 € |
| Steuer nach Absetzbeträgen | -571,10 € |
Bei diesem Gehalt fällt bereits Lohnsteuer an. Sie verringert die Gutschrift.
Teilzeit mit Pendlerpauschale
1.300 Euro brutto, ganzes Jahr, 696 Euro Pendlerpauschale am Lohnzettel
| Sozialversicherung bezahlt | 2.725,84 € |
| davon 55 Prozent | 1.499,21 € |
| Höchstbetrag | 1.554 € |
| Steuer nach Absetzbeträgen | -1.657 € |
Mit Pendlerpauschale gilt ein höherer Höchstbetrag.
Geringfügig beschäftigt
500 Euro brutto, ganzes Jahr, nicht selbst versichert
| Sozialversicherung bezahlt | 0 € |
| davon 55 Prozent | 0 € |
| Höchstbetrag | 1.300 € |
| Steuer nach Absetzbeträgen | -1.300 € |
Ohne eigene Beiträge gibt es keine Rückerstattung.
Wann es keine Rückerstattung gibt
- Du bist geringfügig beschäftigt und verdienst höchstens 551,10 Euro im Monat. Dann zahlst du keine Beiträge. Anders ist es, wenn du dich selbst versichert hast: Diese Beiträge zählen.
- Du arbeitest als freie Dienstnehmerin oder freier Dienstnehmer. Die Rückerstattung setzt den Verkehrsabsetzbetrag voraus, und der steht nur in einem echten Dienstverhältnis zu.
- Dein Einkommen ist zu hoch. Sobald deine Lohnsteuer höher ist als deine Absetzbeträge, gibt es nichts mehr zu erstatten. Bei einem ganzen Jahr Arbeit liegt diese Grenze bei etwa 1.980 Euro brutto im Monat.
Wenn du nur einen Teil des Jahres gearbeitet hast, fällt die Rechnung günstiger aus: Dein Jahreseinkommen ist dann niedrig, auch wenn der Monatslohn hoch war. Deshalb lohnt sich die Arbeitnehmerveranlagung nach einem Ferialjob fast immer.
So erhältst du die Rückerstattung
In vielen Fällen musst du nichts unternehmen. Das Finanzamt führt die Veranlagung von sich aus durch, wenn du bis Ende Juni keine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben hast, nur Lohn bezogen hast und mindestens 5 Euro Gutschrift zu erwarten sind. Du erhältst ein Schreiben, und rund fünf bis sechs Wochen später ist der Betrag auf deinem Konto. Das geschieht in der zweiten Jahreshälfte, für 2026 also ab Juli 2027.
Schneller geht es, wenn du die Veranlagung selbst einreichst:
- Ende Februar abwarten. Bis dahin muss dein Arbeitgeber den Jahreslohnzettel an das Finanzamt übermitteln. Vorher liegen die Daten nicht vor.
- Arbeitnehmerveranlagung abgeben. Das geht in FinanzOnline oder auf Papier mit dem Formular L 1.
- Kontodaten prüfen. Ohne aktuelle Kontodaten kann das Finanzamt nicht überweisen.
- Frühere Jahre nachholen. Die Frist beträgt fünf Jahre. Im Jahr 2027 kannst du also noch die Veranlagung für 2022 einreichen.
Die automatische Berechnung kennt nur, was am Lohnzettel steht. Wenn du Ausgaben absetzen willst oder Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag hast, solltest du selbst einreichen. Auch nach einem automatischen Bescheid hast du dafür noch fünf Jahre Zeit.
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Quellen
- § 33 Einkommensteuergesetz: Tarif, Verkehrsabsetzbetrag, SV-RückerstattungRechtsinformationssystem des Bundes
- Negativsteueroesterreich.gv.at
- Antragslose ArbeitnehmerveranlagungFinanzministerium
- Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem EinkommenÖsterreichische Gesundheitskasse
- Beitragssätze für BeschäftigteWirtschaftskammer
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.