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Familienbonus Plus: so viel bringt er dir wirklich

Das Wichtigste

  • 166,68 € im Monat je Kind unter 18, 2.000,16 € im Jahr. Ab 18 noch 58,34 €, solange es Familienbeihilfe gibt.
  • Er senkt deine Lohnsteuer, höchstens auf null. Ausgezahlt wird nichts, was über deiner Steuer liegt.
  • Den vollen Bonus für ein Kind nutzt du ab etwa 2.310 € brutto im Monat, für zwei Kinder ab etwa 3.040 €.
  • Ganz oder halb: Ein Elternteil nimmt alles, oder beide je die Hälfte.
Familienbonus je Kind unter 182.000,16 €im Jahr, wenn deine Steuer reicht

Der Familienbonus Plus zieht für jedes Kind, für das es Familienbeihilfe gibt, 166,68 € im Monat direkt von deiner Lohnsteuer ab.

Der Haken: Er senkt die Steuer nur bis null. Zahlst du im Jahr weniger Lohnsteuer als der Bonus ausmacht, verfällt der Rest. Bei Teilzeit oder mehreren Kindern passiert das schnell. Dann lohnt sich oft, dass der Elternteil mit dem höheren Einkommen den ganzen Bonus nimmt.

Stand 18. September 2026. Quelle: § 33 Abs. 3a EStG, Finanzministerium

Antrag

Beim Arbeitgeber mit dem Formular E 30, dann wirkt er jeden Monat. Sonst in der Arbeitnehmerveranlagung, 5 Jahre rückwirkend.

Was der Bonus bei dir bringt

Wirksamer Familienbonus im Jahr
2.000,16 €
der volle Bonus, 166,68 € im Monat
€
14 Mal im Jahr, wie bei den meisten Angestellten.
1 Kind
keines
So setzt sich der Betrag zusammen
Deine Lohnsteuer vor dem Bonus, laufend im Jahr2.512,60 €
Beantragter Bonus2.000,16 €
Davon wirksam2.000,16 €
Verfällt0 €
Kindermehrbetrag0 €

Gerechnet mit dem Steuertarif 2026, Sozialversicherung und dem Werbungskostenpauschale von 132 €, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld, auf das der Bonus nicht wirkt. Nicht gerechnet: Pendlerpauschale, andere Einkünfte und Absetzbeträge, die nach dem Bonus kommen. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Wirksamer Bonus im Jahr nach Gehalt

Brutto1 Kind2 Kinder3 Kinder
1.200 €0 €0 €0 €
1.600 €525,19 €525,19 €525,19 €
2.000 €1.340,04 €1.340,04 €1.340,04 €
2.400 €2.000,16 €2.300,63 €2.300,63 €
2.800 €2.000,16 €3.311,94 €3.311,94 €
3.200 €2.000,16 €4.000,32 €4.491,74 €
4.000 €2.000,16 €4.000,32 €6.000,48 €

Eigene Berechnung, Kinder unter 18, ganzer Bonus bei einem Elternteil, Tarif 2026. Voll wären es 2.000,16 € je Kind.

Drei durchgerechnete Fälle

Vollzeit, ein Kind

3.000 Euro brutto, ein Kind unter 18, ganzer Bonus

Lohnsteuer vor dem Bonus3.901,84 €
Bonus beantragt2.000,16 €
Kindermehrbetrag0 €
2.000,16 € im Jahr

Die Steuer ist hoch genug, der ganze Bonus kommt an.

Teilzeit, zwei Kinder

1.800 Euro brutto, zwei Kinder unter 18, ganzer Bonus

Lohnsteuer vor dem Bonus932,62 €
Bonus beantragt4.000,32 €
Kindermehrbetrag0 €
932,62 € im Jahr

Die Steuer ist niedriger als der Bonus. Was darüber liegt, verfällt. Lohnender wäre hier, wenn der besser verdienende Elternteil den Bonus nimmt.

Alleinerziehend, wenig Einkommen

1.500 Euro brutto, ein Kind unter 18

Lohnsteuer vor dem Bonus321,48 €
Bonus beantragt2.000,16 €
Kindermehrbetrag378,52 €
700 € im Jahr

Der Bonus verpufft zum Großteil. Dafür gibt es den Kindermehrbetrag, bis zu 700 € je Kind.

Ganz oder halb

Für jedes Kind gibt es den Bonus einmal. Ihr könnt ihn so aufteilen:

Partner im Sinn des Gesetzes sind Ehe- und eingetragene Partner sowie Lebensgefährten, mit denen du mehr als sechs Monate im Jahr zusammenlebst. Getrennt lebende Eltern teilen sich den Bonus zwischen dem, der die Familienbeihilfe bekommt, und dem, der Unterhalt zahlt. Die Aufteilung gilt für das ganze Jahr. Ein Antrag lässt sich bis fünf Jahre nach dem Bescheid zurückziehen, dann kann der andere Elternteil den ganzen Betrag beantragen.

Kindermehrbetrag bei wenig Steuer

Bist du Alleinverdiener oder alleinerziehend und liegt deine Steuer unter 700 € je Kind, zahlt das Finanzamt dir die Differenz aus, den Kindermehrbetrag. Dasselbe gilt, wenn auch dein Partner kaum Steuer zahlt. Du brauchst mindestens 30 Tage mit steuerpflichtigen Einkünften im Jahr. Alleinverdiener bist du, wenn dein Partner höchstens 7.411 € im Jahr verdient. Was du mit wenig Einkommen zurückbekommst

Wann es keinen Bonus gibt

So beantragst du ihn

  1. Beim Arbeitgeber mit dem Formular E 30. Dann zieht er den Bonus jeden Monat von der Lohnsteuer ab.
  2. In der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L 1k. Auch wenn der Arbeitgeber ihn schon berücksichtigt, beantragst du ihn dort noch einmal. Bei Trennung oder nicht voll gezahltem Unterhalt gibt es das Formular L 1k-bF.
  3. Sozialversicherungsnummer jedes Kindes angeben. Das Gesetz verlangt sie in der Erklärung.
  4. Bis zu 5 Jahre nachholen. Vergessene Jahre beantragst du über die Arbeitnehmerveranlagung.
Familienbonus beim Finanzministerium

Formulare E 30, L 1k und L 1k-bF

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.