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Konto gepfändet: was dir bleibt und was du jetzt tust

Das Wichtigste

  • 14 Tage Sperrfrist. So lange nach der Zustellung des Beschlusses an die Bank darf sie das gepfändete Guthaben nicht an den Gläubiger zahlen.
  • Dein Existenzminimum schützt nur ein Antrag. Beim Lohn rechnet der Arbeitgeber heraus, was dir bleiben muss. Auf dem Konto macht das niemand von selbst.
  • Geschützt ist der unpfändbare Teil deines Einkommens für die Zeit bis zum nächsten Zahltag. Ohne Unterhaltspflichten ist ein Einkommen bis 1.308 Euro im Monat ganz unpfändbar. Erspartes ist nicht geschützt.
  • Familienbeihilfe, Pflegegeld und Wohnbeihilfe darf niemand pfänden. Landen sie auf dem gepfändeten Konto, holst du sie ebenfalls per Antrag zurück.
  • Ein Basiskonto bekommst du auch mit Schulden. Die Bank muss es binnen 10 Geschäftstagen eröffnen.
Sperrfrist nach der Pfändung14 Tageab Zustellung an die Bank

So lange darf deine Bank das gepfändete Guthaben nicht an den Gläubiger überweisen. In dieser Zeit stellst du beim Exekutionsgericht den Antrag, die Pfändung so weit aufzuheben, wie das Geld auf dem Konto aus Lohn, Pension oder Arbeitslosengeld stammt und du es bis zum nächsten Zahltag zum Leben brauchst.

Stellst du keinen Antrag, darf die Bank nach Ablauf der Frist zahlen, auch dein Existenzminimum.

Stand 29. September 2026. Quelle: § 292i Exekutionsordnung

Sofort

Die 14 Tage laufen ab dem Tag, an dem die Bank den Beschluss bekommen hat, nicht ab dem Tag, an dem du davon erfährst. Frag deine Bank nach dem Datum der Zustellung.

Bis wann du Zeit hast und was geschützt ist

Gib ein, wann die Bank den Beschluss bekommen hat und wie viel Lohn, Pension oder Arbeitslosengeld im Monat auf dieses Konto kommt.

Die Sperrfrist endet am
16. Oktober 2026
Unpfändbar von deinem Einkommen: 1.455,60 € im Monat
€
Lohn, Pension, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Ohne Familienbeihilfe und Pflegegeld, die sind ohnehin unpfändbar.
keine
So kommt das Ergebnis zustande
Zustellung an die Bank2. Oktober 2026
Sperrfrist14 Tage
Frist endet am16. Oktober 2026
Unpfändbar im Monat1.455,60 €
Pfändbar im Monat344,40 €

Frist nach § 292i Abs. 2 Exekutionsordnung, unpfändbarer Teil nach § 291a Exekutionsordnung mit den Werten 2026, dieselbe Rechnung wie bei der Lohnpfändung. Nicht gerechnet: welcher Teil deines Guthabens für die Tage bis zum nächsten Zahltag freigegeben wird. Das legt das Gericht im Einzelfall fest. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

So läuft eine Kontopfändung ab

  1. Der Gläubiger beantragt die Exekution. Dafür braucht er einen Exekutionstitel, etwa ein Urteil oder einen Zahlungsbefehl, der vollstreckbar geworden ist. Das Gericht entscheidet, ohne dich vorher anzuhören.
  2. Die Bank bekommt ein Zahlungsverbot. Ab der Zustellung ist dein Guthaben gepfändet. Die Bank darf es dir nicht mehr auszahlen, und du darfst nicht mehr darüber verfügen.
  3. Die Sperrfrist läuft. Ist dem Gläubiger das Guthaben überwiesen, darf die Bank erst 14 Tage nach Zustellung dieses Beschlusses zahlen. Das gilt für Konten von Privatpersonen.
  4. Danach bekommt der Gläubiger das Geld, soweit das Gericht nichts freigegeben hat.

Was auf dem Konto geschützt ist

Das Gesetz schützt das Existenzminimum, das dir der Arbeitgeber, die Pensionsversicherung oder das AMS überwiesen haben, damit es auf dem Konto nicht ein zweites Mal gepfändet wird. Aufgehoben wird die Pfändung so weit, wie dein Guthaben dem unpfändbaren Teil dieser Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahltag entspricht.

Ganz unpfändbar sind manche Leistungen, egal wie hoch dein Einkommen ist:

Liegen diese Beträge auf dem gepfändeten Konto, schützt sie ebenfalls erst dein Antrag. Leg dem Gericht den Kontoauszug vor, auf dem man sieht, woher das Geld kommt.

Der Antrag: so holst du dein Geld zurück

  1. Beschluss lesen. Darin stehen der Gläubiger, die Summe und das Gericht. Zuständig ist in der Regel das Bezirksgericht deines Wohnorts. Kein Beschluss bei der Hand? Frag bei der Bank nach, wer pfändet und an welchem Tag der Beschluss eingelangt ist.
  2. Belege sammeln. Du musst glaubhaft machen, dass Lohn, Pension oder Arbeitslosengeld auf das Konto überwiesen werden. Dafür reichen Kontoauszüge, auf denen die Eingänge zu sehen sind, dazu Lohnzettel, Pensionsbescheid oder AMS-Bescheid. Zahlst du Unterhalt, leg Belege dafür bei.
  3. Antrag beim Exekutionsgericht stellen. Beantrag, dass die Pfändung des Guthabens so weit aufgehoben wird, wie es dem unpfändbaren Teil deiner Einkünfte bis zum nächsten Zahltag entspricht.
  4. Brauchst du das Geld sofort, beantrag die Freigabe vorweg. Das Gericht gibt dann frei, was du bis zum nächsten Zahltag dringend für deinen Lebensunterhalt und laufenden Unterhalt brauchst. Ist dir das Warten nicht zuzumuten, entscheidet es, ohne den Gläubiger vorher zu fragen.
  5. Hilfe holen. Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen beraten dich kostenlos und prüfen mit dir, ob ein Privatkonkurs für dich in Frage kommt.

Wenn deine eigene Bank kassiert

Schuldest du deiner Bank Geld, etwa aus einem Kredit, darf sie mit deinem Guthaben aufrechnen, wenn das in den Geschäftsbedingungen vereinbart ist. Der Oberste Gerichtshof hat 2018 entschieden: Auch dann muss dir das Existenzminimum bleiben, das auf das Konto überwiesen wurde. Die Bank ist an denselben Schutz gebunden wie ein Gläubiger, der pfänden lässt. Erspartes ist auch hier nicht geschützt.

Woher der Gläubiger dein Konto kennt

Basiskonto: ein Konto trotz Schulden

Wer sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat in Österreich ein Recht auf ein Basiskonto. Das gilt auch ohne festen Wohnsitz, ohne Einkommen und im Privatkonkurs. Es kann alles, was ein normales Girokonto kann: Bankomatkarte, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Onlinebanking.

Vor einer Pfändung schützt auch das Basiskonto nicht. Für dein Existenzminimum gilt dort derselbe Antrag wie oben.

Was du jetzt tun kannst

  1. Heute: Bei der Bank erfragen, wer pfändet und wann der Beschluss eingelangt ist. Damit kennst du das Ende der Sperrfrist.
  2. In den nächsten Tagen: Belege sammeln und den Antrag beim Exekutionsgericht stellen, bei Steuerschulden beim Finanzamt.
  3. Für die Zukunft: Je klarer auf dem Kontoauszug steht, woher ein Betrag kommt, desto leichter belegst du beim nächsten Antrag, dass er geschützt ist.
  4. Bei mehreren Gläubigern: mit der Schuldenberatung einen Plan machen, bevor die nächste Pfändung kommt.
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Quellen

Stand der Werte: 29. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.