Ausgleichszulage: so viel Pension bekommst du mindestens
Liegt dein Einkommen unter diesem Richtsatz, legt die Pensionsversicherung die Differenz als Ausgleichszulage drauf. Für jedes Kind steigt der Richtsatz um 201,88 Euro.
Bei 1.000 Euro Bruttopension und keinem anderen Einkommen sind das 308,39 Euro Ausgleichszulage im Monat.
Stand 30. September 2026. Quelle: Pensionsversicherungsanstalt, Aktuelle Werte 2026
Jeder Pensionsantrag gilt auch als Antrag auf Ausgleichszulage. Entsteht der Anspruch erst später, etwa weil ein Einkommen wegfällt, stell einen eigenen Antrag.
Wie viel Ausgleichszulage du bekommst
Gerechnet wird mit der Bruttopension, nicht mit dem, was nach der Krankenversicherung übrig bleibt.
So kommt der Betrag zustande
| Richtsatz | 1.308,39 € |
| Einkommen, das zählt | 1.000 € |
| Ausgleichszulage | 308,39 € |
| Zusammen im Monat, brutto | 1.308,39 € |
Gerechnet nach den Richtsätzen 2026 der Pensionsversicherung. Nicht gerechnet: pauschal angerechneter Unterhalt, der Bonus und Einkünfte, die anders bewertet werden. Den verbindlichen Betrag stellt die Pensionsversicherung fest. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Ausgleichszulage nach Pension
| Bruttopension | allein | Paar, Partner 500 € netto |
|---|---|---|
| 600 € | 708,39 € | 964,12 € |
| 800 € | 508,39 € | 764,12 € |
| 1.000 € | 308,39 € | 564,12 € |
| 1.200 € | 108,39 € | 364,12 € |
Eigene Berechnung: Richtsatz minus Gesamteinkommen.
Was als Einkommen zählt
Die Pensionsversicherung zählt deine Bruttopension, dein anrechenbares Nettoeinkommen, deinen Anspruch auf Unterhalt und, wenn ihr als Paar zusammenlebt, das Nettoeinkommen des Partners zusammen. Was davon unter dem Richtsatz fehlt, ist die Ausgleichszulage.
Angerechnet werden zum Beispiel weitere Pensionen, Einkommen aus Arbeit, Pflegekarenzgeld, Zinsen, Mieteinnahmen und Leibrenten.
- Nicht angerechnet werden das Pflegegeld, die 13. und 14. Pension, die Familienbeihilfe, die Wohnbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld.
- Nichts bekommst du, solange du deinen Aufenthalt nicht in Österreich hast. Die Ausgleichszulage gibt es nur bei rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
- Nichts gibt es zur Teilpension. Wer weniger arbeitet und einen Teil der Pension bezieht, bekommt keine Ausgleichszulage dazu.
Bonus für lange Versicherungszeiten
Wer lange gearbeitet hat und trotzdem wenig Pension bekommt, kann zusätzlich einen Bonus erhalten: den Ausgleichszulagenbonus, wenn du Ausgleichszulage bekommst, sonst den Pensionsbonus. Er ist der Unterschied zwischen einem Grenzwert und deinem Gesamteinkommen, höchstens der Betrag in der letzten Spalte.
| Voraussetzung | Grenzwert | Bonus höchstens |
|---|---|---|
| allein, 360 Beitragsmonate | 1.423,63 € | 193,69 € |
| allein, 480 Beitragsmonate | 1.700,76 € | 493,99 € |
| Paar, 480 Beitragsmonate | 2.295,69 € | 493,46 € |
Pensionsversicherungsanstalt, Aktuelle Werte 2026. Gezählt werden Beitragsmonate der Pflichtversicherung aus Erwerbstätigkeit, also 30 und 40 Jahre.
Was du jetzt tun kannst
- Bescheid prüfen. Die Ausgleichszulage steht im Pensionsbescheid. Fehlt sie, obwohl dein Einkommen unter dem Richtsatz liegt, frag bei der Pensionsversicherung nach.
- Später beantragen, wenn sich etwas ändert. Fällt ein Einkommen weg, stell einen Antrag auf Ausgleichszulage.
Quellen
- Ausgleichszulage, Ausgleichszulagenbonus und PensionsbonusPensionsversicherungsanstalt
- Aktuelle Werte 2026: Richtsätze und BonusPensionsversicherungsanstalt
- Ausgleichszulageoesterreich.gv.at
Stand der Werte: 30. September 2026. Veröffentlicht am 30. September 2026.