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Selbständig: Sozialversicherung und Steuer

Du machst dich selbständig oder bist es schon: was an die Sozialversicherung geht, warum Nachzahlungen kommen und wie du vorsorgst.

Was wann fällig ist

  1. Mit dem StartGewerbe anmelden, damit beginnt die Pflichtversicherung bei der SVS. In den ersten 2 Kalenderjahren zahlst du als Gewerbetreibender in der Krankenversicherung nur den Mindestbeitrag. SVS-Beiträge
  2. Ende Februar, Mai, August und NovemberDie Beiträge fürs Quartal sind fällig. Auf Antrag zahlst du monatlich per Einzug.
  3. Bis 31. DezemberVorläufige Beitragsgrundlage hinauf- oder herabsetzen lassen, wenn dein Gewinn deutlich vom Vorgeschriebenen abweicht.
  4. Nach dem SteuerbescheidDie SVS rechnet endgültig ab. Eine Nachzahlung ist im Jahr danach in vier Raten fällig.
  5. Ab dem 43. KrankheitstagUnterstützungsleistung beantragen, wenn du weniger als 25 Beschäftigte hast.

Quellen