Selbständig: Sozialversicherung und Steuer
Du machst dich selbständig oder bist es schon: was an die Sozialversicherung geht, warum Nachzahlungen kommen und wie du vorsorgst.
Was wann fällig ist
- Mit dem StartGewerbe anmelden, damit beginnt die Pflichtversicherung bei der SVS. In den ersten 2 Kalenderjahren zahlst du als Gewerbetreibender in der Krankenversicherung nur den Mindestbeitrag. SVS-Beiträge
- Ende Februar, Mai, August und NovemberDie Beiträge fürs Quartal sind fällig. Auf Antrag zahlst du monatlich per Einzug.
- Bis 31. DezemberVorläufige Beitragsgrundlage hinauf- oder herabsetzen lassen, wenn dein Gewinn deutlich vom Vorgeschriebenen abweicht.
- Nach dem SteuerbescheidDie SVS rechnet endgültig ab. Eine Nachzahlung ist im Jahr danach in vier Raten fällig.
- Ab dem 43. KrankheitstagUnterstützungsleistung beantragen, wenn du weniger als 25 Beschäftigte hast.