Kaufnebenkosten: was zum Kaufpreis dazukommt
Bei einer Wohnung um 300.000 Euro, mit Makler und einem Pfandrecht über 240.000 Euro, kommen 30.602 bis 36.602 Euro dazu. Fest sind Grunderwerbsteuer, Grundbuch und die Höchstprovision des Maklers. Die Spanne kommt von der Vertragserrichtung, für die es keinen Tarif gibt.
Nach den Richtwerten der Finanzmarktaufsicht deckt der Kredit höchstens 90 Prozent des Werts der Wohnung. Den Rest und die Nebenkosten bringst du selbst mit.
Stand 18. September 2026. Quellen: Gerichtsgebührengesetz, oesterreich.gv.at
Die Befreiung von der Grundbuchgebühr für den Hauptwohnsitz galt nur für Anträge bis 30. Juni 2026. Wer jetzt kauft, zahlt die volle Gebühr.
Deine Nebenkosten
Das Pfandrecht ist der Betrag, der laut Pfandurkunde ins Grundbuch kommt. Die Bank nennt ihn dir. Er kann über der Kreditsumme liegen.
Die einzelnen Posten
| Grunderwerbsteuer | 10.500 € |
| Eintragung des Eigentums | 3.300 € |
| Eintragung des Pfandrechts | 2.880 € |
| Eingabengebühren | 122 € |
| Makler mit Umsatzsteuer | 10.800 € |
| Vertragserrichtung | 3.000 bis 9.000 € |
| Zusammen | 30.602 bis 36.602 € |
Gebühren nach Tarifpost 9 des Gerichtsgebührengesetzes, auf volle Euro aufgerundet, Eingaben elektronisch eingebracht. Nicht gerechnet: Beglaubigungen, Treuhandabwicklung, Schätzgutachten und Bankspesen. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Nebenkosten nach Kaufpreis
Mit Pfandrecht über 80 Prozent des Kaufpreises und der Vertragserrichtung am unteren Ende der Spanne.
| Kaufpreis | mit Makler | ohne Makler |
|---|---|---|
| 150.000 € | 15.362 € | 9.962 € |
| 200.000 € | 20.442 € | 13.242 € |
| 250.000 € | 25.522 € | 16.522 € |
| 300.000 € | 30.602 € | 19.802 € |
| 400.000 € | 40.762 € | 26.362 € |
| 500.000 € | 50.922 € | 32.922 € |
| 650.000 € | 66.162 € | 42.762 € |
Eigene Berechnung, gerundet auf ganze Euro.
Was du wofür zahlst
Grunderwerbsteuer, 3,5 Prozent vom Kaufpreis. Das ist der größte Posten. Beim Kauf gibt es dafür keinen Stufentarif, der gilt nur für Schenkung, Erbe und Übertragungen in der Familie.
Eintragung ins Grundbuch, 1,1 Prozent vom Kaufpreis. Dazu kommt eine Eingabengebühr von 61 Euro je Antrag, auf Papier 24 Euro mehr.
Pfandrecht, 1,2 Prozent vom eingetragenen Betrag. Das fällt an, wenn die Bank den Kredit im Grundbuch absichert.
Makler, höchstens 3 Prozent vom Kaufpreis plus 20 Prozent Umsatzsteuer. Käufer und Verkäufer dürfen jeweils bis zu diesem Betrag zahlen. Die Provision ist verhandelbar, der Satz ist eine Obergrenze.
Vertragserrichtung, durch Anwalt oder Notar. Einen Tarif gibt es nicht. Laut oesterreich.gv.at sind etwa 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises üblich, möglich ist auch ein Pauschalhonorar. Hol dir vorher ein schriftliches Angebot.
Wenn du die Gebührenbefreiung genutzt hast
Von Juli 2024 bis Juni 2026 waren Eigentum und Pfandrecht bis 500.000 Euro von der Grundbuchgebühr befreit, wenn die Wohnung dein Hauptwohnsitz wird. Die Befreiung wirkt nach: Gibst du innerhalb von 5 Jahren das Eigentum oder den Hauptwohnsitz dort auf, fällt sie weg, und du zahlst die Gebühr nach.
Den Wegfall musst du dem Grundbuchsgericht innerhalb eines Monats selbst melden. Die 5 Jahre laufen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nachweis des Hauptwohnsitzes fällig war: mit dem Grundbuchsantrag oder innerhalb von drei Monaten nach Übergabe oder Fertigstellung.
- Nichts mehr bekommst du, wenn dein Grundbuchsantrag nach dem 30. Juni 2026 eingelangt ist. Die Befreiung wurde nicht verlängert.
Was du jetzt tun kannst
- Eigenmittel für die Nebenkosten zurücklegen. Sie kommen zu dem Anteil am Kaufpreis dazu, den du ohnehin selbst trägst.
- Angebot für die Vertragserrichtung einholen. Frag, ob die Beglaubigungen enthalten sind.
- Maklerprovision verhandeln. Der Satz ist ein Höchstwert.
Quellen
- Nebenkosten beim Wohnungs- und Grundstückskaufoesterreich.gv.at
- Grunderwerbsteuer: SteuersatzBundesministerium für Finanzen
- Gerichtsgebührengesetz, Tarifpost 9 und § 6Rechtsinformationssystem des Bundes
- § 25a und § 25c Gerichtsgebührengesetz: ausgelaufene Befreiung und NachzahlungRechtsinformationssystem des Bundes
- § 15 Immobilienmaklerverordnung: Höchstprovision beim KaufRechtsinformationssystem des Bundes
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 30. September 2026.