Grundsteuer: wie viel du im Jahr zahlst
Das Wichtigste
- Die Fläche allein sagt nichts. Gerechnet wird mit dem Einheitswert, den das Finanzamt festgestellt hat.
- Einheitswert mal Steuermesszahl ergibt den Messbetrag, den mal Hebesatz der Gemeinde, höchstens 500 Prozent.
- Ein Einfamilienhaus mit 20.000 € Einheitswert zahlt bei 500 Prozent 136,10 € im Jahr.
- Fällig in vier Teilen am 15. Februar, Mai, August und November. Bis 75 € im Jahr auf einmal am 15. Mai.
Die Grundsteuer zahlt jedes Jahr, wem ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung gehört. Sie ist eine Gemeindesteuer und hängt am Einheitswert, nicht am Marktwert.
Gerechnet wird in zwei Schritten. Das Finanzamt nimmt den Einheitswert mal eine Steuermesszahl, je nach Art des Grundstücks zwischen 0,50 Promille und 2 Promille. Das ergibt den Messbetrag. Die Gemeinde nimmt ihn mal ihren Hebesatz.
Stand 18. September 2026. Quelle: § 19 Grundsteuergesetz, § 17 FAG 2024
Am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November je ein Viertel. Beträgt die Steuer höchstens 75 € im Jahr, zahlst du alles am 15. Mai.
Deine Grundsteuer berechnen
Einheitswert und Art des Grundstücks stehen im Einheitswertbescheid des Finanzamts, den Messbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid. Den Hebesatz nennt der Grundsteuerbescheid deiner Gemeinde.
So setzt sich der Betrag zusammen
| Steuermessbetrag | 27,22 € |
| mal Hebesatz | 500 % |
| Grundsteuer im Jahr | 136,10 € |
Gerechnet nach § 18 und § 19 Grundsteuergesetz. Befreiungen, etwa für geförderte Neubauten in manchen Bundesländern, sind nicht berücksichtigt. Kanal-, Müll- und Wassergebühren der Gemeinde sind keine Grundsteuer. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Grundsteuer im Jahr nach Einheitswert
| Einheitswert | Einfamilienhaus | Mietwohngrundstück | übriges Grundstück |
|---|---|---|---|
| 5.000 € | 15,85 € | 28,35 € | 31,75 € |
| 10.000 € | 40,85 € | 72,60 € | 81,75 € |
| 20.000 € | 136,10 € | 172,60 € | 181,75 € |
| 30.000 € | 236,10 € | 272,60 € | 281,75 € |
| 50.000 € | 436,10 € | 472,60 € | 481,75 € |
Eigene Berechnung nach § 19 Grundsteuergesetz mit dem höchsten Hebesatz von 500 Prozent. Bei niedrigerem Hebesatz entsprechend weniger.
So wird gerechnet
- Einheitswert stufenweise mal Messzahl. Beim Einfamilienhaus die ersten 3.650 € mit 0,50 Promille, die nächsten 7.300 € mit 1 Promille. Bei Mietwohngrundstücken und gemischt genutzten die ersten 3.650 € mit 1 Promille, die nächsten 3.650 € mit 1,50 Promille. Bei übrigen Grundstücken die ersten 3.650 € mit 1 Promille. Alles darüber mit 2 Promille.
- Auf Cent runden. Genau einen halben Cent rundet das Finanzamt ab. Messbeträge unter 15 Cent werden nicht festgesetzt.
- Mal Hebesatz. Den legt die Gemeinde fest, höchstens 500 Prozent. Ändern darf sie ihn einmal im Jahr bis 30. Juni, rückwirkend auf den Jahresbeginn.
Drei durchgerechnete Fälle
Einfamilienhaus am Land
Einheitswert 20.000 Euro, Hebesatz 500 Prozent
| Messbetrag | 27,22 € |
| Hebesatz | 500 % |
Für die ersten Tausender des Einheitswerts gilt eine niedrigere Messzahl, deshalb bleibt die Steuer beim Einfamilienhaus niedrig.
Baugrund ohne Haus
Einheitswert 10.000 Euro, Hebesatz 500 Prozent
| Messbetrag | 16,35 € |
| Hebesatz | 500 % |
Unbebaute Grundstücke zahlen ab der ersten Stufe die volle Messzahl.
Gemeinde mit niedrigerem Hebesatz
Messbetrag laut Bescheid 27,22 Euro, Hebesatz 400 Prozent
| Messbetrag | 27,22 € |
| Hebesatz | 400 % |
Steht der Messbetrag im Bescheid, rechnest du nur noch mal Hebesatz.
Als Mieter
Die Grundsteuer schuldet der Eigentümer. Er darf sie aber anteilig als Betriebskosten an die Mieter weiterverrechnen. Du findest sie dann in der Betriebskostenabrechnung.
So gehst du vor
- Bescheide suchen. Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid kommen vom Finanzamt, den Grundsteuerbescheid schickt die Gemeinde.
- Nachrechnen. Messbetrag mal Hebesatz muss den Jahresbetrag im Grundsteuerbescheid ergeben.
- Einwände an die richtige Stelle. Hältst du Einheitswert oder Messbetrag für falsch, erhebst du binnen 1 Monat Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamts. Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde hilft das nicht, sie muss mit dem Messbetrag rechnen, den das Finanzamt festgesetzt hat.
- Pünktlich zahlen. Viertelweise am 15. Februar, Mai, August und November an die Gemeinde.
Berechnung, Hebesatz, Befreiungen
Quellen
- § 18 Grundsteuergesetz: Steuermessbetrag und RundungRechtsinformationssystem des Bundes
- § 19 Grundsteuergesetz: SteuermesszahlenRechtsinformationssystem des Bundes
- § 29 Grundsteuergesetz: FälligkeitRechtsinformationssystem des Bundes
- § 17 Finanzausgleichsgesetz 2024: Hebesatz höchstens 500 ProzentRechtsinformationssystem des Bundes
- § 252 Bundesabgabenordnung: Anfechtung abgeleiteter BescheideRechtsinformationssystem des Bundes
- Grundsteuer und GrundsteuermessbetragFinanzministerium
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.