Pensionssplitting: Pension teilen, wenn ihr Kinder habt
Der Elternteil, der arbeitet, kann bis zur Hälfte seiner jährlichen Pensionsgutschrift auf das Konto des Elternteils übertragen, der das Kind betreut. Das geht bis zu dem Jahr, in dem das Kind 7 wird.
Verdient er 4.000 Euro brutto, bringt das dem anderen 35,60 Euro mehr Pension im Monat, für jedes Jahr. Nach 7 Jahren sind es 249,20 Euro im Monat, die bei ihm genau so fehlen.
Stand 30. September 2026. Quellen: § 14 APG, Pensionsversicherungsanstalt
So lange könnt ihr den Antrag stellen. Kommt vorher ein weiteres Kind, zählt der 10. Geburtstag des jüngsten.
Was das Splitting für euch bedeutet
Der Rechner zeigt, wie viel Pension im Monat von einem Konto zum anderen wandert, mit den Werten von heute.
So kommt der Betrag zustande
| Gutschrift des arbeitenden Elternteils im Jahr | 996,80 € |
| Gutschrift des betreuenden Elternteils samt Kindererziehung | 527,17 € |
| Übertragen im Jahr | 498,40 € |
| Pension im Monat je Jahr Splitting | 35,60 € |
Gerechnet nach § 14 APG mit ganzjähriger Kindererziehung beim betreuenden Elternteil. Er darf durch die Übertragung nicht über die Höchstgutschrift eines Jahres kommen, darum kann der übertragene Betrag kleiner sein. Aufwertung und Pensionsanpassung sind nicht eingerechnet. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Splitting nach Einkommen
Der arbeitende Elternteil überträgt die Hälfte, der andere ist in Karenz.
| Brutto im Monat | je Jahr | nach 7 Jahren |
|---|---|---|
| 2.500 € | 22,25 € | 155,75 € |
| 3.000 € | 26,70 € | 186,90 € |
| 3.500 € | 31,15 € | 218,05 € |
| 4.000 € | 35,60 € | 249,20 € |
| 5.000 € | 44,50 € | 311,50 € |
| 6.000 € | 53,40 € | 373,80 € |
Pension im Monat, die vom einen zum anderen Konto wandert. Eigene Berechnung.
Die Regeln
- Übertragen kann nur die Gutschrift aus Erwerbstätigkeit, also aus Arbeit oder Selbstständigkeit, höchstens die Hälfte je Jahr.
- Möglich für jedes Jahr ab der Geburt bis zu dem Kalenderjahr, in dem das Kind 7 wird, vorausgesetzt, der andere Elternteil hat das Kind in dem Jahr überwiegend erzogen.
- Ein Elternteil kann insgesamt höchstens 14 Jahresgutschriften übertragen, auch bei mehreren Kindern.
- Das gilt für verheiratete und nicht verheiratete Eltern, auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern.
- Keiner von euch darf schon eine eigene Pension beziehen.
Die Haken
- Nicht übertragbar sind Gutschriften aus Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Präsenz- und Zivildienst.
- Nicht widerrufbar: Ist die Übertragung durch, bleibt sie, auch nach einer Trennung oder Scheidung.
- Nicht geschenkt: Was der eine mehr bekommt, fehlt dem anderen. Zusammen habt ihr nicht mehr auf den Konten als vorher.
So beantragt ihr es
- Vereinbarung schließen. Ihr haltet schriftlich fest, wer wie viel für welche Jahre überträgt. Die Pensionsversicherung hat dafür ein Formular.
- Antrag stellen. Der Elternteil, der überträgt, stellt den Antrag formlos schriftlich bei seiner Pensionsversicherung, spätestens bis zum 10. Geburtstag des Kindes.
- Pensionskonto prüfen. Nach der Übertragung stehen die Gutschriften auf dem Konto des anderen Elternteils.
PDF der Pensionsversicherungsanstalt
Quellen
- § 14 Allgemeines Pensionsgesetz: Übertragung von Gutschriften bei KindererziehungRechtsinformationssystem des Bundes
- PensionssplittingPensionsversicherungsanstalt
- Anrechnung von KindererziehungszeitenPensionsversicherungsanstalt
- Vereinbarung Pensionssplitting, FormularPensionsversicherungsanstalt
Stand der Werte: 30. September 2026. Veröffentlicht am 30. September 2026.