finav deine Finanznavigation

Pensionssplitting: Pension teilen, wenn ihr Kinder habt

Übertragbar, je Jahr50 %der Gutschrift aus Erwerbstätigkeit

Der Elternteil, der arbeitet, kann bis zur Hälfte seiner jährlichen Pensionsgutschrift auf das Konto des Elternteils übertragen, der das Kind betreut. Das geht bis zu dem Jahr, in dem das Kind 7 wird.

Verdient er 4.000 Euro brutto, bringt das dem anderen 35,60 Euro mehr Pension im Monat, für jedes Jahr. Nach 7 Jahren sind es 249,20 Euro im Monat, die bei ihm genau so fehlen.

Stand 30. September 2026. Quellen: § 14 APG, Pensionsversicherungsanstalt

Bis zum 10. Geburtstag

So lange könnt ihr den Antrag stellen. Kommt vorher ein weiteres Kind, zählt der 10. Geburtstag des jüngsten.

Was das Splitting für euch bedeutet

Der Rechner zeigt, wie viel Pension im Monat von einem Konto zum anderen wandert, mit den Werten von heute.

Mehr Pension für den Elternteil zu Hause
249,20 €
im Monat nach 7 Jahren, beim anderen genauso viel weniger
€
Im Monat, 14 Mal im Jahr.
€
Null in der Karenz, sonst das Teilzeitgehalt.
50 %
7 Jahre
So kommt der Betrag zustande
Gutschrift des arbeitenden Elternteils im Jahr996,80 €
Gutschrift des betreuenden Elternteils samt Kindererziehung527,17 €
Übertragen im Jahr498,40 €
Pension im Monat je Jahr Splitting35,60 €

Gerechnet nach § 14 APG mit ganzjähriger Kindererziehung beim betreuenden Elternteil. Er darf durch die Übertragung nicht über die Höchstgutschrift eines Jahres kommen, darum kann der übertragene Betrag kleiner sein. Aufwertung und Pensionsanpassung sind nicht eingerechnet. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Splitting nach Einkommen

Der arbeitende Elternteil überträgt die Hälfte, der andere ist in Karenz.

Brutto im Monatje Jahrnach 7 Jahren
2.500 €22,25 €155,75 €
3.000 €26,70 €186,90 €
3.500 €31,15 €218,05 €
4.000 €35,60 €249,20 €
5.000 €44,50 €311,50 €
6.000 €53,40 €373,80 €

Pension im Monat, die vom einen zum anderen Konto wandert. Eigene Berechnung.

Die Regeln

Die Haken

So beantragt ihr es

  1. Vereinbarung schließen. Ihr haltet schriftlich fest, wer wie viel für welche Jahre überträgt. Die Pensionsversicherung hat dafür ein Formular.
  2. Antrag stellen. Der Elternteil, der überträgt, stellt den Antrag formlos schriftlich bei seiner Pensionsversicherung, spätestens bis zum 10. Geburtstag des Kindes.
  3. Pensionskonto prüfen. Nach der Übertragung stehen die Gutschriften auf dem Konto des anderen Elternteils.
Formular: Vereinbarung Pensionssplitting

PDF der Pensionsversicherungsanstalt

Quellen

Stand der Werte: 30. September 2026. Veröffentlicht am 30. September 2026.