Überstunden: Zuschlag, Steuer und was netto bleibt
Für jede Überstunde stehen dir mindestens 50 Prozent Zuschlag zu, oder Zeitausgleich im selben Ausmaß.
Steuerfrei bleibt nur der Zuschlag, nicht der Grundlohn. Und auch das nur für die ersten 15 Überstunden im Monat, höchstens mit 50 Prozent des Grundlohns und in Summe höchstens 170 Euro.
Stand 18. September 2026. Quellen: § 10 Abs. 1 AZG und § 124b Z 440 lit. c EStG
Die erhöhte Befreiung läuft mit Jahresende aus. Ab Jänner sind nur noch die Zuschläge für 10 Überstunden steuerfrei, höchstens 120 Euro im Monat.
Was von deinen Überstunden bleibt
Den Stundenlohn für Überstunden rechnet dein Arbeitgeber aus dem Monatsgehalt, mit dem Teiler aus deinem Kollektivvertrag. Frag im Zweifel die Lohnverrechnung.
So setzt sich der Betrag zusammen
| Grundlohn für die Stunden | 180 € |
| Zuschlag | 90 € |
| Brutto zusammen | 270 € |
| davon steuerfrei | 90 € |
| Sozialversicherung | − 48,79 € |
| Lohnsteuer | − 39,36 € |
| Bleibt netto | 181,85 € |
Die Sozialversicherung läuft auf das volle Überstundenentgelt, auch auf den steuerfreien Teil. Die Lohnsteuer ist die Differenz zur Steuer ohne Überstunden, gerechnet nach dem Jahrestarif. Nicht gerechnet sind die Wirkung auf das Jahressechstel, Überstundenpauschalen, Zulagen nach § 68 Abs. 1 EStG und Absetzbeträge außer dem Verkehrsabsetzbetrag. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Je mehr Überstunden, desto weniger bleibt
Gerechnet mit 18 Euro Stundenlohn und 3.000 Euro Monatsgehalt.
| Überstunden | Brutto | Steuerfrei | Abzüge | Netto |
|---|---|---|---|---|
| 5 | 135 € | 45 € | − 44,07 € | 90,92 € |
| 10 | 270 € | 90 € | − 88,15 € | 181,85 € |
| 15 | 405 € | 135 € | − 132,22 € | 272,77 € |
| 20 | 540 € | 135 € | − 189,81 € | 350,20 € |
| 25 | 675 € | 135 € | − 247,38 € | 427,62 € |
Eigene Berechnung nach § 124b Z 440 lit. c EStG und den Beitragssätzen 2026.
Ab der 16. Überstunde ist der Zuschlag voll steuerpflichtig. Die Überstunde selbst bringt dann weniger netto, obwohl du dieselbe Zeit arbeitest.
Was steuerfrei bleibt und was nicht
Das Gesetz kennt zwei getrennte Töpfe, die sich nicht gegenseitig aufbrauchen.
- Zulagen und Zuschläge für Schmutz, Erschwernis, Gefahr, Sonntag, Feiertag und Nacht: zusammen bis 400 Euro im Monat. Wer überwiegend nachts arbeitet, hat 50 Prozent mehr, also 600 Euro. Als Nachtarbeit zählen mindestens 3 zusammenhängende Stunden zwischen 19 und 7 Uhr.
- Zuschläge für normale Überstunden: zusätzlich bis 170 Euro im Monat, für die ersten 15 Überstunden.
- Der Grundlohn der Überstunde ist immer steuerpflichtig. Steuerfrei kann nur der Zuschlag sein.
Zahlt dein Kollektivvertrag mehr als 50 Prozent Zuschlag, bleibt trotzdem nur dieser Anteil steuerfrei. Der Rest wird nach dem Tarif besteuert.
Bei der Sozialversicherung gibt es diese Erleichterung nicht: Das ganze Überstundenentgelt ist beitragspflichtig, auch der steuerfreie Zuschlag. Beitragsfrei sind nur Schmutzzulagen, soweit sie auch steuerfrei sind.
Bei 270 Euro brutto aus zehn Überstunden bringt die Steuerbefreiung 27 Euro mehr netto im Monat.
Geld oder Zeitausgleich
Eine Überstunde ist jede Stunde über der Normalarbeitszeit, also in der Regel über 8 Stunden am Tag oder 40 in der Woche. Wie sie abgegolten wird, regelt zuerst der Kollektivvertrag, dann die Betriebsvereinbarung. Gibt es keine Regelung, wird ausbezahlt.
Beim Zeitausgleich zählt der Zuschlag mit: Für eine Überstunde bekommst du eineinhalb Stunden frei. Ab der 11. Stunde am Tag oder der 51. in der Woche darfst du selbst entscheiden, ob du Geld oder Freizeit willst.
- Überstundenpauschale. Einmal im Jahr muss geprüft werden, ob die Pauschale die tatsächlich geleisteten Stunden deckt. Liegst du darüber, steht dir der Unterschied zu.
- All-in-Vertrag. Auch hier gilt die Deckungsprüfung. Im Vertrag muss das Grundgehalt getrennt ausgewiesen sein.
- Verfallsfristen. Kollektivverträge und Arbeitsverträge lassen Ansprüche oft schon nach drei bis sechs Monaten verfallen. Ohne solche Klausel verjähren offene Entgeltansprüche nach drei Jahren.
Schreib deine Stunden selbst mit. Vor Gericht zählen eigene Aufzeichnungen als Beweismittel, und ohne sie steht Aussage gegen Aussage.
Wenn Überstunden offen sind
- Stunden zusammenstellen, mit Datum, Beginn, Ende und Anlass.
- Schriftlich einfordern, per E-Mail mit Datum. So kannst du später belegen, wann du den Anspruch geltend gemacht hast.
- Frist prüfen. Steht im Kollektivvertrag eine Verfallsklausel, zählt jeder Monat.
- Arbeiterkammer einschalten, wenn nichts kommt. Die Prüfung ist für Mitglieder kostenlos.
Dort gibt es auch den kostenlosen Zeitspeicher zum Mitschreiben
Quellen
- § 10 Arbeitszeitgesetz: Zuschlag und ZeitausgleichRechtsinformationssystem des Bundes
- § 68 Einkommensteuergesetz: steuerfreie Zulagen und ZuschlägeRechtsinformationssystem des Bundes
- § 124b Z 440 EStG: 15 Überstunden für 2026Rechtsinformationssystem des Bundes
- Überstunden: Anspruch, Zeitausgleich, PauschalenArbeiterkammer
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 29. September 2026.