KESt: wie viel Steuer auf Zinsen, Aktien und ETFs anfällt
Das Wichtigste
- 25 Prozent auf Zinsen von Sparbuch, Konto und Festgeld. 27,5 Prozent auf alles andere: Dividenden, Anleihen, Fonds und ETFs, Kursgewinne und Kryptowährungen.
- Bei einer Bank in Österreich ist die Sache erledigt. Sie zieht die KESt ab und führt sie ans Finanzamt ab, in die Steuererklärung musst du nichts eintragen.
- Bei einem Broker im Ausland zieht niemand etwas ab. Dann musst du die Erträge selbst in der Steuererklärung angeben, mit der Beilage E 1kv.
- Verluste zählen nur im selben Jahr und nur gegen Erträge aus Wertpapieren, nie gegen Sparzinsen. Was übrig bleibt, verfällt.
- Wenig Einkommen? Mit der Regelbesteuerung holst du die KESt ganz oder teilweise zurück, wenn dein Einkommen samt Kapitalerträgen niedrig ist.
Die Kapitalertragsteuer ist ein fester Satz, egal wie viel du sonst verdienst. Sie gilt für Erträge und für Gewinne beim Verkauf. Spesen, Depotgebühren und Zinsen für einen Kredit, mit dem du Wertpapiere kaufst, darfst du nicht abziehen.
Einen Freibetrag gibt es nicht. Schon der erste Euro Zinsen ist steuerpflichtig.
Stand 18. September 2026. Quelle: § 27a Einkommensteuergesetz
Erträge eines Brokers ohne österreichische KESt gehören in die Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem sie geflossen sind. Pflicht ist das, außer die Erträge blieben bei normaler Besteuerung ohnehin steuerfrei.
Wie viel KESt du zahlst
Trag ein, was im Jahr zusammengekommen ist. Verluste rechnen sich gegen Wertpapiererträge, nicht gegen Sparzinsen.
So kommt der Betrag zustande
| KESt auf Sparzinsen, 25 Prozent | 37,50 € |
| KESt auf Wertpapiere, 27,5 Prozent | 357,50 € |
| KESt gesamt | 395 € |
| Verlust, der verfällt | 0 € |
| Einkommensteuer mehr bei Regelbesteuerung | 435 € |
| Ersparnis mit Regelbesteuerung | 0 € |
Gerechnet nach § 27 Abs. 8, § 27a Abs. 1 und 5 Einkommensteuergesetz mit dem Steuertarif 2026. Nicht gerechnet: ausländische Quellensteuer, Kryptowährungen, Fonds ohne steuerliche Meldung und Absetzbeträge bei der Regelbesteuerung. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Vier Fälle
| Lage | KESt | Bleibt | Regelbesteuerung |
|---|---|---|---|
| Sparbuch, 300 Euro Zinsen | 75 € | 225 € | lohnt nicht |
| ETF-Sparplan, 500 Euro Ausschüttung, 2.000 Euro Kursgewinn beim Verkauf | 687,50 € | 1.812,50 € | lohnt nicht |
| Aktien, 1.500 Euro Gewinn, 1.800 Euro Verlust, 100 Euro Sparzinsen | 25 € | -225 € | lohnt nicht |
| Studium mit 9.000 Euro Einkommen, 1.000 Euro Dividenden | 275 € | 725 € | bringt 275 € zurück |
Eigene Berechnung nach §§ 27, 27a und 33 EStG. Übriges Einkommen in den ersten drei Fällen 30.000 Euro, im Studium 9.000 Euro.
Fonds und ETFs
- Ausschüttend: Die Ausschüttung ist steuerpflichtig wie eine Dividende.
- Thesaurierend: Auch wenn kein Geld fließt, gelten jedes Jahr die Zinsen und Dividenden des Fonds und 60 Prozent seiner Kursgewinne als ausgeschüttet. Darauf fällt KESt an, bei einer Bank in Österreich zieht sie die Bank ab.
- Kein doppeltes Zahlen: Was so versteuert wurde, erhöht deinen Einstandspreis. Beim Verkauf zahlst du nur noch auf den Rest.
- Ohne steuerliche Meldung: Die Daten dafür meldet ein steuerlicher Vertreter des Fonds an die Meldestelle. Fehlt diese Meldung, ist eine Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig.
Was nicht steuerpflichtig ist
- Altbestand: Aktien und Fondsanteile, die du bis 31. Dezember 2010 gekauft hast, verkaufst du ohne Steuer auf den Kursgewinn, außer bei Beteiligungen ab 1 Prozent an einer Firma. Bei Anleihen gilt der 31. März 2012, bei Kryptowährungen der 28. Februar 2021. Dividenden und Zinsen bleiben auch beim Altbestand steuerpflichtig.
- Spesen: Kaufspesen erhöhen den Einstandspreis nicht, Depotgebühren sind nicht absetzbar. Kaufst du dasselbe Wertpapier mehrmals nach, rechnet die Bank mit dem gleitenden Durchschnittspreis.
Broker im Ausland
Zieht dein Broker keine österreichische KESt ab, bist du selbst dran.
- Steuererklärung abgeben. Erträge ohne KESt-Abzug musst du erklären. Sie werden mit 27,5 Prozent besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen, ohne dass dein Steuersatz steigt.
- Beilage E 1kv ausfüllen. Dort trägst du Dividenden, Zinsen, Kursgewinne, ausschüttungsgleiche Erträge und Verluste ein.
- Quellensteuer anrechnen. Ausländische Steuer auf Dividenden rechnet das Finanzamt so weit an, wie es das Doppelbesteuerungsabkommen vorsieht. Bei einer Bank in Österreich sind es höchstens 15 Prozent der Dividende, unabhängig vom Abkommen. Was im Ausland darüber hinaus einbehalten wurde, rechnet Österreich nicht an.
- Ertragsdaten für Fonds holen. Für thesaurierende ETFs brauchst du die gemeldeten ausschüttungsgleichen Erträge jedes Jahres.
Verluste richtig nutzen
- Automatisch bei der Bank: Eine Bank in Österreich verrechnet Gewinne und Verluste aller deiner Depots bei ihr. Kommt der Verlust nach dem Gewinn, schreibt sie dir die zu viel bezahlte KESt gut, höchstens 27,5 Prozent des Verlusts. Gemeinschaftsdepots und Treuhanddepots sind davon ausgenommen.
- Über mehrere Banken hinweg oder mit einem ausländischen Depot geht das nur in der Steuererklärung, mit der Verlustausgleichsoption. Anders als bei der Regelbesteuerung musst du dafür nicht alle Kapitalerträge offenlegen.
- Nur im selben Jahr: Ein Verlust, der im Jahr nicht ausgeglichen wird, verfällt. Gegen Sparzinsen, Lohn oder andere Einkünfte lässt er sich nie verrechnen.
- Steuerreporting: Für Erträge ab 2025 muss dir deine Bank auf Verlangen eine umfassende Aufstellung erstellen. Die brauchst du für die Steuererklärung.
Regelbesteuerung: KESt zurück bei wenig Einkommen
Auf Antrag werden deine Kapitalerträge mit dem normalen Tarif besteuert statt mit dem festen Satz. Bis 13.539 Euro Einkommen im Jahr ist der Tarif null. Liegt dein Einkommen samt Kapitalerträgen darunter, bekommst du die KESt ganz zurück.
- Alles oder nichts: Die Option gilt für alle Kapitalerträge mit dem besonderen Steuersatz, du kannst sie nicht auf einzelne beschränken.
- Absetzbeträge: Soweit du jemandem den Alleinverdiener- oder Kinderabsetzbetrag vermittelst, wird die KESt insoweit nicht angerechnet.
- Spesen bleiben tabu: Auch mit Regelbesteuerung darfst du keine Werbungskosten abziehen, und die Regeln zum Verlustausgleich gelten weiter.
Was du jetzt tun kannst
- Depot prüfen: Zieht dein Broker österreichische KESt ab? Steht im Depotauszug oder in den Abrechnungen.
- Wenn nicht: Erträge des Vorjahres in der Einkommensteuererklärung mit der Beilage E 1kv angeben.
- Verluste bei mehreren Banken: Steuerreporting anfordern und die Verlustausgleichsoption in der Erklärung nutzen.
- Wenig Einkommen im Jahr: Rechne oben nach, ob die Regelbesteuerung KESt zurückbringt, und beantrag sie in der Steuererklärung.
Beilage zur Einkommensteuererklärung, auch in FinanzOnline
Quellen
- § 27a EStG: Steuersätze, Anschaffungskosten, RegelbesteuerungRechtsinformationssystem des Bundes
- § 27 Abs. 8 EStG: VerlustausgleichRechtsinformationssystem des Bundes
- § 93 EStG: Kapitalertragsteuerabzug und Verlustausgleich durch die BankRechtsinformationssystem des Bundes
- § 97 EStG: Steuerabgeltung und VerlustausgleichsoptionRechtsinformationssystem des Bundes
- § 42 EStG: Pflicht zur SteuererklärungRechtsinformationssystem des Bundes
- § 20 Abs. 2 EStG: keine WerbungskostenRechtsinformationssystem des Bundes
- §§ 186 und 188 InvFG 2011: Besteuerung von FondsRechtsinformationssystem des Bundes
- Kapitalerträge im engeren Sinn: Dividenden, Zinsen, QuellensteuerBundesministerium für Finanzen
- Realisierte Wertsteigerungen, Alt- und NeubestandBundesministerium für Finanzen
- Verluste aus KapitalvermögenBundesministerium für Finanzen
- Steuerliche Behandlung von KryptowährungenBundesministerium für Finanzen
- Formular E 1kv, Beilage für KapitalvermögenBundesministerium für Finanzen
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.