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Mieterhöhung: so viel darf der Vermieter verlangen

Höchstens, am 1. April 20263,28 %mit Richtwert- oder Kategoriemiete 1 Prozent

Seit 1. Jänner 2026 begrenzt das Mieten-Wertsicherungsgesetz jede Indexerhöhung bei Mietwohnungen. Erhöht werden darf nur noch einmal im Jahr, am 1. April. Was die Inflation über 3 Prozent liegt, zählt nur zur Hälfte.

Bei 700 Euro Miete sind das im April 2026 höchstens 22,94 Euro mehr im Monat. Mit Richtwert- oder Kategoriemiete höchstens 7 Euro.

Stand 30. September 2026. Quellen: § 1 Mieten-Wertsicherungsgesetz, Statistik Austria

1. April 2027

Die nächste Erhöhung. Bei Richtwert- und Kategoriemieten höchstens 2 Prozent, bei freien Mieten hängt sie an der Inflation 2026.

Wie viel deine Miete steigen darf

Du brauchst den Betrag, für den im Mietvertrag die Wertsicherung vereinbart ist, meist steht er als Hauptmietzins oder Nettomiete im Vertrag.

Neue Miete höchstens
722,94 €
plus 22,94 € im Monat, 3,28 %
€
Frei vereinbart ist die Miete etwa bei einer vermieteten Eigentumswohnung in einem Haus mit Baubewilligung nach dem 8. Mai 1945.
%
Für die Erhöhung 2026 gilt die Inflation 2025 laut Statistik Austria. Für spätere Jahre trag deine Annahme ein.
Bei der ersten Erhöhung zählt nur der Anteil der vollen Monate seit Vertragsabschluss.
So kommt der Satz zustande
Inflation im Vorjahr3,554 %
Zulässige Erhöhung3,28 %
Mehr im Monat22,94 €
Mehr im Jahr275,28 €

Gerechnet nach § 1 Mieten-Wertsicherungsgesetz. Die Inflation 2025 ergibt sich aus den Jahresdurchschnitten des Verbraucherpreisindex 2020: 123,8 und 128,2. Der Rechner zeigt die Obergrenze. Sieht dein Vertrag weniger vor, gilt der Vertrag. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Erhöhung am 1. April 2026 nach Miete

Mietefrei vereinbartRichtwert, Kategorie
450 €plus 14,75 €plus 4,50 €
600 €plus 19,66 €plus 6 €
700 €plus 22,94 €plus 7 €
850 €plus 27,86 €plus 8,50 €
1.000 €plus 32,77 €plus 10 €
1.200 €plus 39,32 €plus 12 €

Eigene Berechnung, frei vereinbart 3,28 Prozent, Richtwert und Kategorie 1 Prozent.

Die Regeln seit 2026

Die Miete steigt oder sinkt jedes Jahr am 1. April um die durchschnittliche Inflation des Vorjahres. Gemessen wird am Verbraucherpreisindex 2020, verglichen werden die Jahresdurchschnitte. Liegt die Inflation über 3 Prozent, zählt der Teil darüber nur zur Hälfte. 2025 lag der Index im Schnitt um 3,55 Prozent höher als 2024, daraus werden 3,28 Prozent.

Für Richtwert-, Kategorie- und angemessene Mieten gibt es zusätzlich einen Deckel: höchstens 1 Prozent am 1. April 2026 und 2 Prozent am 1. April 2027. Die Richtwerte selbst steigen in denselben Jahren höchstens um 1 Prozent und 2 Prozent.

Steht in deinem Vertrag ein anderer Termin, zum Beispiel jeder Jänner, verschiebt sich die Erhöhung auf den 1. April. Nachholen darf der Vermieter dabei nichts. Das gilt auch, wenn der Vertrag einen festen Betrag oder Prozentsatz vorsieht, außer die Erhöhung hat einen anderen Grund als die Wertsicherung.

Bei der ersten Erhöhung nach Vertragsabschluss zählt nur ein Teil: so viele Zwölftel, wie im Vorjahr volle Monate seit dem Abschluss vergangen sind. Wer den Vertrag Mitte Juli unterschrieben hat, bekommt im nächsten April fünf Zwölftel der Erhöhung.

Für wen die Bremse gilt

Sie gilt für Haupt- und Untermietverträge über Wohnungen, die ganz oder teilweise unter das Mietrechtsgesetz fallen. Dazu gehören auch vermietete Eigentumswohnungen in Häusern mit einer Baubewilligung nach dem 8. Mai 1945, bei denen die Miete frei vereinbart ist. Seit 2026 gilt sie auch für Verträge, die vorher geschlossen wurden.

Was du jetzt tun kannst

  1. Vertrag und Vorschreibung vergleichen. Welcher Betrag ist wertgesichert, und ab wann soll die Erhöhung gelten? Vor dem 1. April ist keine Erhöhung zulässig.
  2. Nachrechnen. Die Obergrenze ergibt sich aus Miete, Inflation und Art der Miete. Liegt die Vorschreibung darüber, schuldest du nur den zulässigen Betrag.
  3. Beraten lassen, wenn der Vermieter auf mehr besteht. Die Arbeiterkammer berät Mieterinnen und Mieter, manche Gemeinden haben eine Schlichtungsstelle.

Ist die Wertsicherungsklausel in einem Vertrag von vor 2026 unwirksam, kannst du zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Das Gesetz beschränkt das auf Zahlungen der letzten fünf Jahre. Der Anspruch verjährt drei Jahre, nachdem du von der Unwirksamkeit weißt.

Gesetzestext der Mietpreisbremse

Quellen

Stand der Werte: 30. September 2026. Veröffentlicht am 30. September 2026.