Einkommensteuer als Selbständiger: Freibetrag, Vorauszahlung, Fristen
Das Wichtigste
- Derselbe Tarif wie bei Angestellten: bis 13.539 Euro Einkommen null, darüber in Stufen von 20 Prozent bis 50 Prozent. Nur den Verkehrsabsetzbetrag gibt es nicht.
- Gewinnfreibetrag: 15 Prozent der ersten 33.000 Euro Gewinn bleiben steuerfrei, ohne dass du etwas tun musst, bis 4.950 Euro. Mit Investitionen bis 46.400 Euro.
- Vorauszahlung: die letzte Steuerschuld plus 4 Prozent, in vier Raten am 15. Februar, Mai, August und November. Bis 300 Euro im Jahr nichts. Herabsetzen lassen kannst du sie bis 30. September.
- Erklärung bis 30. April auf Papier, bis 30. Juni über FinanzOnline, Pflicht ab 13.539 Euro Einkommen.
- Nachzahlungen kosten Zinsen ab 1. Oktober des Folgejahres, 2 Prozent über dem Basiszinssatz. Eine freiwillige Anzahlung stoppt sie.
Gewinn ist, was von den Einnahmen nach allen Betriebsausgaben bleibt, die SVS-Beiträge eingerechnet. Davon geht der Gewinnfreibetrag weg, der Rest ist dein Einkommen, und darauf läuft der Tarif. Bei 30.000 Euro Gewinn sind das 4.500 Euro Freibetrag, 25.500 Euro Einkommen und 2.743 Euro Steuer.
Das Finanzamt holt sich die Steuer nicht monatlich wie beim Gehalt, sondern im Nachhinein mit dem Bescheid und ab dem zweiten Jahr als Vorauszahlung. Wer nichts zurücklegt, zahlt im zweiten Jahr zweimal: die Nachzahlung fürs erste und die Vorauszahlung fürs zweite.
Stand 18. September 2026. Quellen: § 33 EStG, § 10 EStG, § 45 EStG
An diesen Tagen ist je ein Viertel der Vorauszahlung fällig. Kommt ein Bescheid über eine Erhöhung nach dem 15. Oktober, ist der Unterschied binnen 1 Monat zu zahlen.
Deine Einkommensteuer aus dem Gewinn
Gewinn nach allen Ausgaben samt SVS. Investitionen nur, wenn sie für den Freibetrag taugen.
So kommt der Betrag zustande
| Grundfreibetrag | 4.500 Euro |
| Investitionsbedingter Freibetrag | 0 Euro |
| Einkommen | 25.500 Euro |
| Ersparnis durch den Freibetrag | 1.350 Euro |
| Vorauszahlung nächstes Jahr, Rate | 713 Euro |
| Vorauszahlung übernächstes Jahr | 2.989 Euro |
Gerechnet nach §§ 10, 33 und 45 EStG mit dem Tarif 2026, ohne Absetzbeträge, Familienbonus, Sonderausgaben und Verlustvortrag. Die Vorauszahlung nimmt an, dass der Bescheid im Folgejahr kommt. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Drei Fälle
Erstes Jahr, kleiner Gewinn
30.000 Euro Gewinn, keine Investition
| Gewinnfreibetrag | 4.500 Euro |
| Einkommen | 25.500 Euro |
| Vorauszahlung je Rate | 713 Euro |
2.743 Euro Steuer
9,14 Prozent vom Gewinn. Der Freibetrag spart 1.350 Euro.
Gut gelaufen
60.000 Euro Gewinn, 5.000 Euro investiert
| Gewinnfreibetrag | 8.460 Euro |
| Einkommen | 51.540 Euro |
| Vorauszahlung je Rate | 3.136,25 Euro |
12.063,20 Euro Steuer
20,11 Prozent vom Gewinn. Der Freibetrag spart 3.384 Euro.
Sehr gut gelaufen
100.000 Euro Gewinn, 10.000 Euro investiert
| Gewinnfreibetrag | 13.660 Euro |
| Einkommen | 86.340 Euro |
| Vorauszahlung je Rate | 7.087,75 Euro |
27.261,20 Euro Steuer
27,26 Prozent vom Gewinn. Der Freibetrag spart 6.556,80 Euro.
Der Gewinnfreibetrag
Natürliche Personen dürfen einen Teil des Gewinns steuerfrei lassen. Der Grundfreibetrag kommt von selbst: 15 Prozent der ersten 33.000 Euro, also bis 4.950 Euro. Darüber gibt es den investitionsbedingten Freibetrag nur, soweit du im selben Jahr begünstigte Wirtschaftsgüter kaufst: 13 Prozent für die nächsten 145.000 Euro, 7 Prozent für die nächsten 175.000 Euro, 4,5 Prozent für die nächsten 230.000 Euro, zusammen höchstens 46.400 Euro.
- Was zählt: neue, abnutzbare Anlagegüter mit mindestens vier Jahren Nutzungsdauer, die einem Betrieb in Österreich dienen. Nicht: Pkw und Kombis, gebrauchte Güter, geringwertige Wirtschaftsgüter, die du sofort absetzt, und alles, wofür du die Forschungsprämie nimmst.
- Vier Jahre behalten: Scheidet das Gut früher aus dem Betrieb aus, kommt der Freibetrag im selben Jahr wieder auf den Gewinn drauf.
- Mit Pauschalierung gibt es nur den Grundfreibetrag.
- Nicht auf Veräußerungsgewinne und nicht auf Kapitalerträge, die mit dem festen Satz besteuert werden.
Pauschalierung für Kleinunternehmer
Wer die Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer nutzen könnte, darf die Betriebsausgaben pauschal ansetzen: 45 Prozent der Einnahmen, höchstens 24.750 Euro, bei Dienstleistungsbetrieben 20 Prozent, höchstens 11.000 Euro. Dazu kommen die SVS-Beiträge, sonst nichts. Beispiel: 40.000 Euro Einnahmen aus einer Dienstleistung und 2.000 Euro SVS ergeben 8.000 Euro Pauschale und 30.000 Euro Gewinn. Das lohnt sich, wenn deine echten Ausgaben darunter liegen.
Die Vorauszahlung
- Höhe: die Steuerschuld aus dem letzten Bescheid plus 4 Prozent, wenn die Vorauszahlung schon für das Folgejahr gilt, plus weitere 5 Prozent für jedes weitere Jahr. Abgerundet auf volle Euro. Ergäbe das höchstens 300 Euro im Jahr, wird sie mit null festgesetzt.
- Fällig zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, mit dem Bescheid über die Vorauszahlung.
- Läuft es schlechter, stell bis 30. September einen Antrag auf Herabsetzung mit einer Schätzung des Gewinns. Danach darf das Finanzamt die Vorauszahlung für das laufende Jahr nicht mehr ändern. Läuft es besser, darfst du freiwillig mehr anzahlen.
- Erstes Jahr: Es gibt noch keinen Bescheid, also keine Vorauszahlung. Die ganze Steuer kommt nach der ersten Erklärung auf einmal, meist im zweiten oder dritten Jahr, zusammen mit der ersten Vorauszahlung und der SVS-Nachzahlung.
Erklärung, Fristen, Zinsen
- Pflicht ab 13.539 Euro Einkommen ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte, immer bei Bilanzierung, und wenn das Finanzamt dich auffordert. Formulare E 1 und E 1a, elektronisch über FinanzOnline.
- Frist: 30. April des Folgejahres auf Papier, 30. Juni über FinanzOnline. Eine Verlängerung geht auf begründeten Antrag; wird er abgelehnt, bleibt eine Nachfrist von mindestens 1 Woche. Mit Steuerberater gelten längere Quoten.
- Anspruchszinsen: Eine Nachzahlung wird ab 1. Oktober des Folgejahres bis zum Bescheid verzinst, 2 Prozent über dem Basiszinssatz, höchstens 48 Monate. Unter 50 Euro setzt das Finanzamt keine fest. Eine Gutschrift wird umgekehrt verzinst.
- Zinsen vermeiden: Vor dem 1. Oktober eine Anzahlung ans Finanzamt melden und überweisen, so hoch wie die erwartete Nachzahlung.
- Kein Verkehrsabsetzbetrag Den gibt es nur für Lohnsteuerpflichtige. Deshalb zahlst du bei gleichem Einkommen etwas mehr als ein Angestellter.
- Kein Freibetrag beim Verkauf Veräußerungsgewinne beim Betriebsverkauf zählen nicht zur Grundlage.
- Kein Investitionsfreibetrag bei Pauschalierung Wer pauschaliert, bekommt nur den Grundfreibetrag.
Was du jetzt tun kannst
- Rücklage bilden: Von jedem Gewinn den Prozentsatz aus dem Rechner plus die SVS-Beiträge auf ein eigenes Konto legen.
- Vor Jahresende prüfen, ob eine ohnehin geplante Anschaffung den Freibetrag über 33.000 Euro Gewinn deckt.
- Erklärung bis 30. Juni über FinanzOnline, mit E 1 und E 1a.
- Bis 30. September die Vorauszahlung herabsetzen lassen, wenn das Jahr schlechter läuft, oder eine Anzahlung leisten, wenn es besser läuft.
Unternehmensserviceportal des Bundes, Fristen und Formulare
Quellen
- § 33 EStG: TarifRechtsinformationssystem des Bundes
- § 10 EStG: GewinnfreibetragRechtsinformationssystem des Bundes
- § 17 Abs. 3a EStG: KleinunternehmerpauschalierungRechtsinformationssystem des Bundes
- § 42 EStG: ErklärungspflichtRechtsinformationssystem des Bundes
- § 45 EStG: VorauszahlungenRechtsinformationssystem des Bundes
- § 134 BAO: ErklärungsfristenRechtsinformationssystem des Bundes
- § 205 BAO: AnspruchszinsenRechtsinformationssystem des Bundes
- Einkommensteuervorauszahlungen und EinkommensteuererklärungUnternehmensserviceportal
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.