Altersteilzeit: wie viel dir bleibt, wenn du vor der Pension weniger arbeitest
Das Wichtigste
- Arbeitszeit auf 40 Prozent bis 60 Prozent kürzen, dafür mindestens 50 Prozent der Lohndifferenz als Ausgleich.
- Pension wie bei Vollzeit: Der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherung weiter vom vollen Gehalt.
- Beginnt sie 2026, höchstens 4,50 Jahre lang, ab 2029 nur noch 3 Jahre vor der Korridor- oder Regelpension.
- Kein Rechtsanspruch: Altersteilzeit gibt es nur, wenn dein Arbeitgeber zustimmt.
In Altersteilzeit arbeitest du in den Jahren vor der Pension weniger, meist die Hälfte. Bezahlt wird die gekürzte Zeit, und der Arbeitgeber legt mindestens die Hälfte des Unterschieds zum bisherigen Gehalt drauf. Bei halber Arbeitszeit bekommst du so drei Viertel des Bruttos.
Für die Pension ändert sich nichts: Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge weiter, als würdest du voll arbeiten, und trägt die Differenz allein. Einen Teil der Kosten ersetzt ihm das AMS. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht, Altersteilzeit ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Stand 18. September 2026. Quelle: § 27 und § 82 AlVG, Arbeitsmarktservice
Die Altersteilzeit wird schrittweise kürzer und schwerer zu bekommen. Wer früher beginnt, darf länger dauern und braucht weniger Versicherungswochen.
Dein Gehalt in Altersteilzeit
So setzt sich der Betrag zusammen
| Gehalt für die gekürzte Zeit | 1.750 € |
| Lohnausgleich | 875 € |
| Brutto in Altersteilzeit | 2.625 € |
| Netto bisher | 2.460,84 € |
| Beitragsgrundlage für die Pension | 3.500 € |
Gerechnet mit 14 Gehältern und dem Steuertarif 2026, ohne Familienbonus, Pendlerpauschale und Sachbezüge. Den Lohnausgleich gibt es nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 €. Gilt für die durchgehende Variante, bei der Blockvariante ist das Gehalt gleich, die Arbeitszeit aber anders verteilt. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Altersteilzeit mit halber Arbeitszeit
| Brutto bisher | Brutto neu | Netto bisher | Netto neu |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.875 € | 1.903,95 € | 1.542,38 € |
| 3.000 € | 2.250 € | 2.174,08 € | 1.774,66 € |
| 3.500 € | 2.625 € | 2.460,84 € | 1.976,47 € |
| 4.000 € | 3.000 € | 2.724,79 € | 2.174,08 € |
| 5.000 € | 3.750 € | 3.216,37 € | 2.601,89 € |
| 6.000 € | 4.500 € | 3.707,95 € | 2.970,58 € |
Eigene Berechnung, 50 Prozent Lohnausgleich, 14 Gehälter, Werte 2026.
Drei durchgerechnete Fälle
Halbe Arbeitszeit
4.000 Euro brutto, auf 50 Prozent
| Brutto neu | 3.000 € |
| Netto bisher | 2.724,79 € |
Du arbeitest die Hälfte und bekommst drei Viertel des Bruttos. Netto ist der Abstand noch kleiner, weil die Steuer mitsinkt.
Etwas weniger kürzen
3.000 Euro brutto, auf 60 Prozent
| Brutto neu | 2.400 € |
| Netto bisher | 2.174,08 € |
Je weniger du kürzt, desto kleiner ist der Lohnausgleich, desto näher bleibst du am bisherigen Netto.
Kollektivvertrag zahlt mehr
4.000 Euro brutto, auf 50 Prozent, Lohnausgleich 70 Prozent
| Brutto neu | 3.400 € |
| Netto bisher | 2.724,79 € |
Der Lohnausgleich von 50 Prozent ist das Minimum. Manche Kollektivverträge oder Betriebsvereinbarungen legen mehr fest.
Voraussetzungen ab 2026
- Zeitpunkt: Die Altersteilzeit endet spätestens mit dem Anspruch auf Korridor- oder Regelpension. Beginnt sie 2026, darf sie höchstens 4,50 Jahre dauern, 2027 4, 2028 3,50, ab 2029 3 Jahre.
- Versicherungszeiten: In den letzten 25 Jahren brauchst du arbeitslosenversicherte Beschäftigung: bei Beginn ab Oktober 2026 812 Wochen, ab Jänner 2027 820, danach jedes Quartal mehr bis 884 Wochen ab 2029.
- Arbeitszeit vorher: Im Jahr davor hast du höchstens 40 Prozent weniger als die volle Normalarbeitszeit gearbeitet.
- Arbeitszeit nachher: 40 Prozent bis 60 Prozent der bisherigen. Sie darf innerhalb von sechs Monaten schwanken, wenn sie sich ausgleicht.
- Vereinbarung: schriftlich mit dem Arbeitgeber, mit Lohnausgleich, Sozialversicherung vom vollen Gehalt und Abfertigung nach der alten Arbeitszeit.
Durchgehend oder als Block
Durchgehend arbeitest du die ganze Zeit verkürzt, etwa jeden Tag halb. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber 80 Prozent der Mehrkosten, deutlich mehr als beim Block.
Als Block arbeitest du zuerst voll und hast danach ganz frei, die Freizeitphase dauert höchstens 2,50 Jahre. Der Arbeitgeber muss dafür eine arbeitslose Ersatzkraft oder einen Lehrling einstellen und bekommt nur 27,5 Prozent ersetzt. Dafür reichen 780 Versicherungswochen, und die Höchstdauer bleibt bei 5 Jahren.
Abfertigung und Pension
Eine Abfertigung alter Art wird nach der Arbeitszeit vor der Altersteilzeit berechnet, du verlierst dort nichts. Auf dem Pensionskonto zählt weiter das volle Gehalt bis zur Höchstbeitragsgrundlage. Pensionskonto
Wann es keine Altersteilzeit gibt
- Der Arbeitgeber will nicht. Einen Anspruch gibt es nicht.
- Zu wenige Versicherungswochen in den letzten 25 Jahren.
- Du beziehst schon eine Alterspension oder hast das Regelpensionsalter erreicht.
- Du hast vorher schon stark reduziert gearbeitet, mehr als 40 Prozent unter der vollen Arbeitszeit.
So gehst du vor
- Pensionsstichtag klären. Lass dir von der Pensionsversicherung bestätigen, wann du frühestens in Korridor- oder Regelpension gehen kannst. Der Arbeitgeber braucht diese Bestätigung für den Antrag.
- Mit dem Arbeitgeber verhandeln. Arbeitszeit, Variante, Lohnausgleich und Ende schriftlich vereinbaren. Frag, ob dein Kollektivvertrag einen höheren Lohnausgleich vorsieht.
- Arbeitgeber stellt den Antrag beim AMS. Rückwirkend höchstens 3 Monate, also am besten vor dem Beginn.
Voraussetzungen, Modelle und Antrag
Quellen
- § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz: AltersteilzeitgeldRechtsinformationssystem des Bundes
- § 82 Arbeitslosenversicherungsgesetz: Übergangsregeln bis 2029Rechtsinformationssystem des Bundes
- Altersteilzeitgeld: Voraussetzungen, Modelle, AntragArbeitsmarktservice
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026.