Heizkostenzuschuss und Hilfe bei Strom und Heizung
Das Wichtigste
- Die Steiermark zahlt 340 Euro für den Winter 2026/27, Antrag bis 26. Februar 2027 bei der Gemeinde. Tirol zahlt 250 Euro, Antrag nur noch bis 31. Oktober 2026.
- Wien und Kärnten haben keinen eigenen Heizkostenzuschuss. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg ist die Runde 2026/27 noch nicht veröffentlicht.
- Strom-Sozialtarif seit April 2026: Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, zahlt für bis zu 2.900 kWh im Jahr höchstens 6 Cent je kWh Energiepreis.
- Ein Antrag für alles: ORF-Befreiung, Sozialtarif und Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten beantragst du gemeinsam beim ORF-Beitrags Service.
- Abdrehen darf der Netzbetreiber erst nach 2 Mahnungen mit je 2 Wochen Nachfrist. Droht die Abschaltung, übernimmt der Wohnschirm Rückstände.
Den Heizkostenzuschuss zahlen die Länder, jedes nach eigener Richtlinie, mit eigener Einkommensgrenze und eigenem Antragszeitraum. Ist die Frist vorbei, ist der Zuschuss für diesen Winter weg.
Unabhängig vom Bundesland hilft der Bund beim Strom: mit dem Sozialtarif, der Befreiung vom ORF-Beitrag und, wenn die Abschaltung droht, mit dem Wohnschirm.
Stand 30. September 2026. Quelle: Richtlinien Heizkostenzuschuss Steiermark 2026/2027
In Tirol endet die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss 2026/27. In der Steiermark läuft sie bis 26. Februar 2027, im Burgenland für den Wärmepreisdeckel bis 31. Dezember 2026.
Was die Länder zahlen
Jedes Land rechnet das Einkommen anders: netto oder brutto, mit oder ohne Sonderzahlungen, aktuell oder aus dem Vorjahr. Die genaue Grenze für deinen Haushalt steht in der Richtlinie deines Landes.
| Land | Leistung | Betrag | Für wen | Antrag |
|---|---|---|---|---|
| Burgenland | Wärmepreisdeckel 2026 | 50 bis 1.000 € | Haushaltseinkommen samt Sozialleistungen bis 43.000 € im Jahr | bis 31. Dezember 2026, online oder bei der Gemeinde |
| Kärnten | kein eigener Zuschuss | über die Wohnbeihilfe | Heizkosten zählen bei der Wohnbeihilfe mit, auch für Eigentümer | laufend beim Land |
| Niederösterreich | Heizkostenzuschuss | zuletzt 150 € | brutto im Monat bis zum Richtsatz der Ausgleichszulage, allein 1.308,39 € | 2026/27 noch nicht veröffentlicht |
| Oberösterreich | Heizkostenzuschuss | zuletzt 200 € | Jahresbrutto des Haushalts unter der Landesgrenze | letzte Runde im Frühjahr 2026, nur online |
| Salzburg | Heizkostenzuschuss | zuletzt 250 € | Monatsnetto des Haushalts unter der Landesgrenze | Frist am 30. September 2026 abgelaufen |
| Steiermark | Heizkostenzuschuss 2026/27 | 340 € | netto im Monat bis 1.827 € allein, 2.741 € zu zweit, plus 548 € je Kind | bis 26. Februar 2027 bei der Gemeinde |
| Tirol | Heizkostenzuschuss 2026/27 | 250 € | netto im Monat bis 1.435 € allein, 2.265 € zu zweit | bis 31. Oktober 2026, online, beim Hilfswerk oder der Gemeinde |
| Vorarlberg | Heizkostenzuschuss | zuletzt bis 250 € | Monatsnetto des Haushalts unter der Landesgrenze | beim Gemeindeamt; Richtlinie 2026/27 noch nicht veröffentlicht |
| Wien | kein Heizkostenzuschuss | Einzelfall | Energieunterstützung der MA 40 bei Rückständen, nach Beratung | laufend |
Richtlinien und Landesseiten, Stand 30. September 2026. „Zuletzt“ heißt: Betrag der letzten Runde, die neue ist noch nicht beschlossen.
Steiermark: was du wissen musst
- Wer: mindestens 5 Jahre ununterbrochen Hauptwohnsitz in der Steiermark und spätestens seit 24. September 2026 an der Adresse gemeldet. Ein Antrag pro Haushalt.
- Wer nicht: Minderjährige, Bewohner von Heimen sowie Alten- und Pflegeheimen, und wer zwischen Oktober 2026 und März 2027 Wohnunterstützung bezieht.
- Nachweis: Heizkostenrechnung samt Zahlungsbeleg, auf dich oder eine Person im Haushalt ausgestellt und von ihr bezahlt. Heizstoff auf Vorrat zählt, wenn die Rechnung höchstens fünf Jahre alt ist.
Tirol: Grenzen nach Haushaltsgröße
Netto im Monat, gerechnet aus dem Haushaltseinkommen 2025 samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld: 1.435 Euro für eine Person, 2.265 Euro für zwei, 2.665 Euro für drei, 2.965 Euro für vier, und 300 Euro mehr für jede weitere Person. Wer laufend Mindestsicherung oder Grundversorgung bezieht oder im Heim wohnt, bekommt ihn nicht. Wer 2025/26 bewilligt wurde, bekommt das Formular zugeschickt.
Strom: Sozialtarif und ORF-Befreiung
Diese Hilfen gibt es in ganz Österreich. Du brauchst zwei Dinge: einen Befreiungsgrund, etwa eine Pension, Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Sozialhilfe oder eine Lehre, und ein Haushaltsnetto unter der Grenze. Die Grenze liegt 12 Prozent über dem Ausgleichszulagenrichtsatz.
So kommt das Ergebnis zustande
| Grenze für deinen Haushalt | 1.465,40 € |
| Angerechnetes Einkommen | 1.400 € |
| Befreiung vom ORF-Beitrag | ja |
| Erneuerbaren-Förderkosten | entfallen |
| Ersparnis Energiepreis | 352 € |
| Pauschale ab der 4. Person | 0 € |
Gerechnet nach § 5 ORF-Beitrags-Gesetz 2024, § 36 Elektrizitätswirtschaftsgesetz und §§ 72, 72a Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz mit den Richtsätzen 2026. Ersparnis beim Energiepreis ohne Umsatzsteuer, nur für die ersten 2.900 kWh. Den gestützten Preis gibt es nur, solange der Marktpreis, den die E-Control jedes Quartal festlegt, über 6 Cent liegt. Nicht gerechnet: weitere abzugsfähige Ausgaben und die Ersparnis beim ORF-Beitrag selbst. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
| Personen im Haushalt | Grenze netto im Monat |
|---|---|
| 1 | 1.465,40 € |
| 2 | 2.311,81 € |
| 3 | 2.537,92 € |
| 4 | 2.764,03 € |
Ausgleichszulagenrichtsatz 2026 plus 12 Prozent, übereinstimmend mit den Befreiungsrichtsätzen des ORF-Beitrags Service.
- Studienbeihilfe reicht für die Befreiung vom ORF-Beitrag, aber nicht für den Sozialtarif.
- Kein Befreiungsgrund, aber wenig Einkommen? Dann zahlst du für Erneuerbaren-Förderpauschale und -beitrag zusammen höchstens 75 Euro im Jahr. Auch das beantragst du beim ORF-Beitrags Service.
- Ab der 4. Person im Haushalt gibt es beim Sozialtarif 52,50 Euro pro Person und Jahr dazu.
- Gas und Fernwärme fallen nicht unter den Sozialtarif. Dafür sind der Heizkostenzuschuss der Länder und der Wohnschirm da.
Wenn der Strom abgedreht werden soll
Für Strom regelt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz genau, was vor einer Abschaltung passieren muss und welche Rechte du hast.
- Zwei Mahnungen. Der Netzbetreiber muss mindestens 2-mal mahnen, jedes Mal mit mindestens 2 Wochen Nachfrist. Die zweite Mahnung kündigt die Abschaltung und ihre Kosten an, die letzte kommt eingeschrieben. Jede Mahnung muss auf Ratenzahlung, Grundversorgung, Vorauszahlungszähler und Beratungsstellen hinweisen.
- Raten verlangen. Für eine Nachzahlung aus der Stromrechnung kannst du Raten über bis zu 12 Monate verlangen, in begründeten Fällen bis zu 18. Die Dauer bestimmst du selbst.
- Auf die Grundversorgung berufen. Jeder Lieferant, der Haushalte beliefert, muss dich dann zum Preis für Neukunden beliefern, und der Netzbetreiber muss dich trotz alter Rückstände anschließen. Verlangt werden darf eine Sicherheit von höchstens einem Monatsbetrag. Zahlst du 6 Monate pünktlich, bekommst du sie zurück.
- Nie vor dem Wochenende. Am letzten Arbeitstag vor einem Wochenende oder Feiertag darf nicht abgeschaltet werden.
- Wohnschirm Energie. Droht die Abschaltung unmittelbar oder ist schon abgedreht, übernimmt der Wohnschirm den Rückstand samt Mahnspesen, Netz-, Ab- und Einschaltkosten und zahlt direkt an Lieferanten und Netzbetreiber. Anträge bis 30. Juni 2027, nur über eine anerkannte Beratungsstelle, ohne Rechtsanspruch.
Was du jetzt tun kannst
- Frist deines Landes prüfen. In Tirol bis 31. Oktober, in der Steiermark bis 26. Februar. Den Antrag stellst du dort bei der Gemeinde, nimm Heizkostenrechnung, Zahlungsbeleg und Einkommensnachweise mit.
- ORF-Befreiung und Sozialtarif beantragen, wenn du einen Befreiungsgrund hast. Ein gemeinsamer Antrag beim ORF-Beitrags Service, per Kontaktformular, E-Mail oder Post. Für Sozialtarif und Erneuerbaren-Befreiung brauchst du die Zählpunktnummer von deiner Stromrechnung. Die Befreiung gilt bis zu fünf Jahre.
- Bei einer Mahnung sofort Raten verlangen und, wenn nichts mehr geht, eine Beratungsstelle für den Wohnschirm anrufen.
- Neue Runde abwarten: In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg beschließt das Land den nächsten Zuschuss erst. Die Landesseite nennt ihn, sobald es ihn gibt.
Beim ORF-Beitrags Service, ein Antrag für alle drei Befreiungen
Quellen
- Richtlinien Heizkostenzuschuss Steiermark 2026/2027Land Steiermark
- Heizkostenzuschuss 2026/2027, FactsheetLand Tirol
- Richtlinie Wärmepreisdeckel 2026Land Burgenland
- Richtlinie Heizkostenzuschuss 2026Land Salzburg
- Heizkostenzuschuss 2025/2026Land Oberösterreich
- NÖ HeizkostenzuschussLand Niederösterreich
- Heizkostenzuschuss 2025/26, Schreiben an die GemeindenVorarlberger Landesregierung
- Wohnbeihilfe und BetriebskostenunterstützungLand Kärnten
- Energieunterstützung beim SozialamtStadt Wien
- § 5 ORF-Beitrags-Gesetz 2024: BefreiungRechtsinformationssystem des Bundes
- Befreiungsrichtsätze und AntragORF-Beitrags Service
- § 36 Elektrizitätswirtschaftsgesetz: SozialtarifRechtsinformationssystem des Bundes
- Sozialtarif für StromE-Control
- §§ 28, 30 und 34 Elektrizitätswirtschaftsgesetz: Raten, Grundversorgung, AbschaltungRechtsinformationssystem des Bundes
- §§ 72 und 72a Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Befreiung und KostendeckelRechtsinformationssystem des Bundes
- Richtlinie Wohnschirm, gültig ab 1. Oktober 2026Sozialministerium
Stand der Werte: 30. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.