finav deine Finanznavigation

Heizkostenzuschuss und Hilfe bei Strom und Heizung

Das Wichtigste

  • Die Steiermark zahlt 340 Euro für den Winter 2026/27, Antrag bis 26. Februar 2027 bei der Gemeinde. Tirol zahlt 250 Euro, Antrag nur noch bis 31. Oktober 2026.
  • Wien und Kärnten haben keinen eigenen Heizkostenzuschuss. In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg ist die Runde 2026/27 noch nicht veröffentlicht.
  • Strom-Sozialtarif seit April 2026: Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, zahlt für bis zu 2.900 kWh im Jahr höchstens 6 Cent je kWh Energiepreis.
  • Ein Antrag für alles: ORF-Befreiung, Sozialtarif und Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten beantragst du gemeinsam beim ORF-Beitrags Service.
  • Abdrehen darf der Netzbetreiber erst nach 2 Mahnungen mit je 2 Wochen Nachfrist. Droht die Abschaltung, übernimmt der Wohnschirm Rückstände.
Steiermark 2026/27340 €Heizkostenzuschuss, Antrag bis 26. Februar 2027

Den Heizkostenzuschuss zahlen die Länder, jedes nach eigener Richtlinie, mit eigener Einkommensgrenze und eigenem Antragszeitraum. Ist die Frist vorbei, ist der Zuschuss für diesen Winter weg.

Unabhängig vom Bundesland hilft der Bund beim Strom: mit dem Sozialtarif, der Befreiung vom ORF-Beitrag und, wenn die Abschaltung droht, mit dem Wohnschirm.

Stand 30. September 2026. Quelle: Richtlinien Heizkostenzuschuss Steiermark 2026/2027

31. Oktober

In Tirol endet die Antragsfrist für den Heizkostenzuschuss 2026/27. In der Steiermark läuft sie bis 26. Februar 2027, im Burgenland für den Wärmepreisdeckel bis 31. Dezember 2026.

Was die Länder zahlen

Jedes Land rechnet das Einkommen anders: netto oder brutto, mit oder ohne Sonderzahlungen, aktuell oder aus dem Vorjahr. Die genaue Grenze für deinen Haushalt steht in der Richtlinie deines Landes.

LandLeistungBetragFür wenAntrag
Burgenland Wärmepreisdeckel 2026 50 bis 1.000 € Haushaltseinkommen samt Sozialleistungen bis 43.000 € im Jahr bis 31. Dezember 2026, online oder bei der Gemeinde
Kärnten kein eigener Zuschuss über die Wohnbeihilfe Heizkosten zählen bei der Wohnbeihilfe mit, auch für Eigentümer laufend beim Land
Niederösterreich Heizkostenzuschuss zuletzt 150 € brutto im Monat bis zum Richtsatz der Ausgleichszulage, allein 1.308,39 € 2026/27 noch nicht veröffentlicht
Oberösterreich Heizkostenzuschuss zuletzt 200 € Jahresbrutto des Haushalts unter der Landesgrenze letzte Runde im Frühjahr 2026, nur online
Salzburg Heizkostenzuschuss zuletzt 250 € Monatsnetto des Haushalts unter der Landesgrenze Frist am 30. September 2026 abgelaufen
Steiermark Heizkostenzuschuss 2026/27 340 € netto im Monat bis 1.827 € allein, 2.741 € zu zweit, plus 548 € je Kind bis 26. Februar 2027 bei der Gemeinde
Tirol Heizkostenzuschuss 2026/27 250 € netto im Monat bis 1.435 € allein, 2.265 € zu zweit bis 31. Oktober 2026, online, beim Hilfswerk oder der Gemeinde
Vorarlberg Heizkostenzuschuss zuletzt bis 250 € Monatsnetto des Haushalts unter der Landesgrenze beim Gemeindeamt; Richtlinie 2026/27 noch nicht veröffentlicht
Wien kein Heizkostenzuschuss Einzelfall Energieunterstützung der MA 40 bei Rückständen, nach Beratung laufend

Richtlinien und Landesseiten, Stand 30. September 2026. „Zuletzt“ heißt: Betrag der letzten Runde, die neue ist noch nicht beschlossen.

Steiermark: was du wissen musst

Tirol: Grenzen nach Haushaltsgröße

Netto im Monat, gerechnet aus dem Haushaltseinkommen 2025 samt Urlaubs- und Weihnachtsgeld: 1.435 Euro für eine Person, 2.265 Euro für zwei, 2.665 Euro für drei, 2.965 Euro für vier, und 300 Euro mehr für jede weitere Person. Wer laufend Mindestsicherung oder Grundversorgung bezieht oder im Heim wohnt, bekommt ihn nicht. Wer 2025/26 bewilligt wurde, bekommt das Formular zugeschickt.

Strom: Sozialtarif und ORF-Befreiung

Diese Hilfen gibt es in ganz Österreich. Du brauchst zwei Dinge: einen Befreiungsgrund, etwa eine Pension, Arbeitslosengeld, Pflegegeld, Sozialhilfe oder eine Lehre, und ein Haushaltsnetto unter der Grenze. Die Grenze liegt 12 Prozent über dem Ausgleichszulagenrichtsatz.

Ersparnis beim Strom im Jahr
352 €
Befreit vom ORF-Beitrag, Sozialtarif, keine Erneuerbaren-Förderkosten
1 Person
€
€
Liegt dein Einkommen über der Grenze, zieht das ORF-Beitrags Service mindestens 500 Euro Wohnaufwand ab, mit Nachweis auch mehr.
ct/kWh
Der Preis je kWh ohne Netzkosten, Abgaben und Umsatzsteuer, wie er auf der Rechnung beim Energiepreis steht.
kWh
So kommt das Ergebnis zustande
Grenze für deinen Haushalt1.465,40 €
Angerechnetes Einkommen1.400 €
Befreiung vom ORF-Beitragja
Erneuerbaren-Förderkostenentfallen
Ersparnis Energiepreis352 €
Pauschale ab der 4. Person0 €

Gerechnet nach § 5 ORF-Beitrags-Gesetz 2024, § 36 Elektrizitätswirtschaftsgesetz und §§ 72, 72a Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz mit den Richtsätzen 2026. Ersparnis beim Energiepreis ohne Umsatzsteuer, nur für die ersten 2.900 kWh. Den gestützten Preis gibt es nur, solange der Marktpreis, den die E-Control jedes Quartal festlegt, über 6 Cent liegt. Nicht gerechnet: weitere abzugsfähige Ausgaben und die Ersparnis beim ORF-Beitrag selbst. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Personen im HaushaltGrenze netto im Monat
11.465,40 €
22.311,81 €
32.537,92 €
42.764,03 €

Ausgleichszulagenrichtsatz 2026 plus 12 Prozent, übereinstimmend mit den Befreiungsrichtsätzen des ORF-Beitrags Service.

Wenn der Strom abgedreht werden soll

Für Strom regelt das Elektrizitätswirtschaftsgesetz genau, was vor einer Abschaltung passieren muss und welche Rechte du hast.

  1. Zwei Mahnungen. Der Netzbetreiber muss mindestens 2-mal mahnen, jedes Mal mit mindestens 2 Wochen Nachfrist. Die zweite Mahnung kündigt die Abschaltung und ihre Kosten an, die letzte kommt eingeschrieben. Jede Mahnung muss auf Ratenzahlung, Grundversorgung, Vorauszahlungszähler und Beratungsstellen hinweisen.
  2. Raten verlangen. Für eine Nachzahlung aus der Stromrechnung kannst du Raten über bis zu 12 Monate verlangen, in begründeten Fällen bis zu 18. Die Dauer bestimmst du selbst.
  3. Auf die Grundversorgung berufen. Jeder Lieferant, der Haushalte beliefert, muss dich dann zum Preis für Neukunden beliefern, und der Netzbetreiber muss dich trotz alter Rückstände anschließen. Verlangt werden darf eine Sicherheit von höchstens einem Monatsbetrag. Zahlst du 6 Monate pünktlich, bekommst du sie zurück.
  4. Nie vor dem Wochenende. Am letzten Arbeitstag vor einem Wochenende oder Feiertag darf nicht abgeschaltet werden.
  5. Wohnschirm Energie. Droht die Abschaltung unmittelbar oder ist schon abgedreht, übernimmt der Wohnschirm den Rückstand samt Mahnspesen, Netz-, Ab- und Einschaltkosten und zahlt direkt an Lieferanten und Netzbetreiber. Anträge bis 30. Juni 2027, nur über eine anerkannte Beratungsstelle, ohne Rechtsanspruch.

Was du jetzt tun kannst

  1. Frist deines Landes prüfen. In Tirol bis 31. Oktober, in der Steiermark bis 26. Februar. Den Antrag stellst du dort bei der Gemeinde, nimm Heizkostenrechnung, Zahlungsbeleg und Einkommensnachweise mit.
  2. ORF-Befreiung und Sozialtarif beantragen, wenn du einen Befreiungsgrund hast. Ein gemeinsamer Antrag beim ORF-Beitrags Service, per Kontaktformular, E-Mail oder Post. Für Sozialtarif und Erneuerbaren-Befreiung brauchst du die Zählpunktnummer von deiner Stromrechnung. Die Befreiung gilt bis zu fünf Jahre.
  3. Bei einer Mahnung sofort Raten verlangen und, wenn nichts mehr geht, eine Beratungsstelle für den Wohnschirm anrufen.
  4. Neue Runde abwarten: In Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg beschließt das Land den nächsten Zuschuss erst. Die Landesseite nennt ihn, sobald es ihn gibt.
ORF-Befreiung und Sozialtarif beantragen

Beim ORF-Beitrags Service, ein Antrag für alle drei Befreiungen

Quellen

Stand der Werte: 30. September 2026. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, geändert am 2. Oktober 2026.