Notstandshilfe: wie viel nach dem Arbeitslosengeld kommt
Das Wichtigste
- 92 Prozent vom Grundbetrag deines Arbeitslosengelds, bei niedrigem Arbeitslosengeld 95 Prozent samt Ergänzungsbetrag.
- Ab dem siebenten Monat gedeckelt, wenn du vorher 20 oder 30 Wochen Arbeitslosengeld hattest: höchstens 43,61 Euro oder 50,87 Euro am Tag.
- Das Einkommen deines Partners zählt nicht, auch nicht das von Eltern oder Kindern. Angerechnet wird nur dein eigenes.
- Bewilligt für höchstens 52 Wochen, danach stellst du einen neuen Antrag. Ein Ende gibt es nicht, solange die Voraussetzungen passen.
Ist dein Arbeitslosengeld ausgeschöpft und reicht dein Geld nicht zum Leben, zahlt das AMS Notstandshilfe. Sie ist etwas niedriger als das Arbeitslosengeld: 92 Prozent des Grundbetrags, mindestens aber 41,43 Euro am Tag. Lag dein Grundbetrag bei höchstens 43,61 Euro, bekommst du 95 Prozent von Grund- und Ergänzungsbetrag.
Nach einem kurzen Arbeitslosengeld kann sie nach einem halben Jahr auf eine Obergrenze gekürzt werden. Hattest du 39 oder 52 Wochen Arbeitslosengeld, bleibt sie ungekürzt.
Stand 18. September 2026. Quelle: § 36 Arbeitslosenversicherungsgesetz
Notstandshilfe gibt es erst ab dem Antrag. Stell ihn, bevor dein Arbeitslosengeld endet, spätestens 5 Jahre danach.
Deine Notstandshilfe berechnen
Grund- und Ergänzungsbetrag stehen in der Mitteilung des AMS zu deinem Arbeitslosengeld und in MeinAMS. Gemeint ist der Betrag je Tag, ohne Familienzuschläge.
So setzt sich der Betrag zusammen
| 92 Prozent des Grundbetrags | 46 € |
| Obergrenze | keine |
| Familienzuschläge | 0 € |
| Notstandshilfe am Tag | 46 € |
Gerechnet nach § 36 Arbeitslosenversicherungsgesetz mit den Werten 2026. Nicht gerechnet ist eigenes Einkommen, das das AMS im Folgemonat abzieht, und die Obergrenze für Familienzuschläge, für die es dein früheres Nettoeinkommen braucht. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.
Notstandshilfe am Tag, je nach Arbeitslosengeld
| Grundbetrag Arbeitslosengeld | erste 6 Monate | danach, nach 20 Wochen | danach, nach 30 Wochen |
|---|---|---|---|
| 35 € | 33,25 € | 33,25 € | 33,25 € |
| 40 € | 38 € | 38 € | 38 € |
| 45 € | 41,43 € | 41,43 € | 41,43 € |
| 50 € | 46 € | 43,61 € | 46 € |
| 55 € | 50,60 € | 43,61 € | 50,60 € |
| 60 € | 55,20 € | 43,61 € | 50,87 € |
| 70 € | 64,40 € | 43,61 € | 50,87 € |
Eigene Berechnung nach § 36 AlVG, ohne Familienzuschläge und ohne Einkommen. Nach 39 oder 52 Wochen Arbeitslosengeld gilt die Spalte für die ersten Monate dauerhaft. Werte 2026.
So wird gerechnet
- Grundbetrag vergleichen. Liegt der tägliche Grundbetrag deines Arbeitslosengelds bei höchstens 43,61 Euro, einem Dreißigstel des Ausgleichszulagenrichtsatzes von 1.308,39 Euro, bekommst du 95 Prozent von Grund- und Ergänzungsbetrag.
- Sonst 92 Prozent. Vom Grundbetrag, aber nie weniger als 41,43 Euro am Tag.
- Deckel prüfen. Ab dem Monatsersten nach den ersten 6 Monaten gilt nach 20 Wochen Arbeitslosengeld höchstens 43,61 Euro, nach 30 Wochen höchstens 50,87 Euro, ein Dreißigstel des Existenzminimums von 1.526 Euro.
- Familienzuschläge dazu. Je 0,97 Euro am Tag.
- Eigenes Einkommen abziehen. Was du in einem Monat verdienst, zieht das AMS im Folgemonat ab, abzüglich der Kosten, die du dafür hattest.
Drei durchgerechnete Fälle
Niedriges Arbeitslosengeld mit Ergänzungsbetrag
Grundbetrag 38 Euro, Ergänzungsbetrag 4 Euro am Tag, 20 Wochen bezogen
| 95 Prozent davon | 39,90 € |
| Obergrenze | 43,61 € |
Der Grundbetrag liegt unter 43,61 Euro. Dann gibt es 95 Prozent von beiden Beträgen, und der Deckel greift nicht.
Nach 20 Wochen Arbeitslosengeld, ab dem siebenten Monat
Grundbetrag 55 Euro am Tag
| 92 Prozent davon | 50,60 € |
| Obergrenze | 43,61 € |
In den ersten Monaten wären es 50,60 Euro am Tag. Danach gilt der Richtsatz als Obergrenze.
Ab 45, früher einmal 39 Wochen bezogen
Grundbetrag 60 Euro am Tag, zuletzt nur 20 Wochen
| 92 Prozent davon | 55,20 € |
| Obergrenze | keine |
Ab 45 zählt die längste Bezugsdauer, die du je hattest. Nach 39 Wochen gibt es keinen Deckel.
Partner, eigenes Einkommen, Unterhalt
Was dein Partner oder deine Partnerin verdient, spielt keine Rolle. Dasselbe gilt für Eltern, Kinder und andere Verwandte. Ob du in einer Notlage bist, beurteilt das AMS nach deinen eigenen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Dein eigenes Einkommen wird angerechnet, etwa aus Vermietung, einer Pension oder dem Kinderbetreuungsgeld. Das AMS zieht es im Monat danach von der Notstandshilfe ab, nach Abzug der Kosten, die du dafür hattest. Unterhalt, den du bekommst, zählt nur, soweit er über 551,10 Euro im Monat liegt.
Dazuverdienen ist seit 1. Jänner 2026 mit Notstandshilfe genauso eingeschränkt wie mit Arbeitslosengeld: Ein geringfügiger Job ist nur noch in Ausnahmen erlaubt. Welche Ausnahmen gelten
Versicherung und Pension
Während der Notstandshilfe bist du kranken- und pensionsversichert, ohne selbst Beiträge zu zahlen. Aufs Pensionskonto kommt eine Gutschrift mit 92 Prozent des Werts, der beim Arbeitslosengeld gilt. Was das aufs Pensionskonto bringt
Wann du keine Notstandshilfe bekommst
- Kein Arbeitslosengeld vorher Notstandshilfe gibt es nur, wenn du ein Arbeitslosengeld ausgeschöpft hast.
- Keine Notlage Reicht dein eigenes Einkommen für die notwendigen Lebensbedürfnisse, lehnt das AMS ab.
- Nicht verfügbar Du musst für mindestens 20 Wochenstunden arbeiten können und wollen, mit Betreuungspflichten 16.
- Zu spät beantragt Mehr als 5 Jahre nach dem Ende des Arbeitslosengelds geht es nicht mehr, ausgenommen Zeiten wie Karenz, die die Frist verlängern.
- Stelle abgelehnt Lehnst du eine zumutbare Stelle oder Schulung ab, sperrt das AMS die Notstandshilfe wie das Arbeitslosengeld, mindestens 6 Wochen.
So gehst du vor
- Antrag vor dem Ende des Arbeitslosengelds stellen. Online über MeinAMS oder in deiner Geschäftsstelle. Für die Tage vor dem Antrag gibt es nichts.
- Mitteilung prüfen. Stimmen Prozentsatz, Familienzuschläge und, ab dem siebenten Monat, die Obergrenze? Gegen einen Bescheid kannst du binnen 4 Wochen Beschwerde einlegen.
- Nach 52 Wochen neu beantragen. Die Notstandshilfe wird immer nur für diesen Zeitraum bewilligt.
- Nach einer Unterbrechung weitermachen. Hattest du zwischendurch einen Job oder warst krank, bekommst du die Notstandshilfe innerhalb von 5 Jahren ab dem letzten Bezugstag weiter, wenn die Voraussetzungen noch passen.
Voraussetzungen und Antrag über MeinAMS
Quellen
- § 33 Arbeitslosenversicherungsgesetz: Voraussetzungen und AntragsfristRechtsinformationssystem des Bundes
- § 35 Arbeitslosenversicherungsgesetz: Dauer der BewilligungRechtsinformationssystem des Bundes
- § 36 Arbeitslosenversicherungsgesetz: Höhe, Einkommen, DeckelungRechtsinformationssystem des Bundes
- § 37 Arbeitslosenversicherungsgesetz: Fortbezug nach einer UnterbrechungRechtsinformationssystem des Bundes
- Notstandshilfe: Höhe und DeckelungArbeiterkammer
- Maßgebliche Werte der ArbeitslosenversicherungArbeitsmarktservice
- Notstandshilfe: Voraussetzungen und AntragArbeitsmarktservice
Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 1. Oktober 2026.