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Witwen- und Witwerpension: wie viel neben dem eigenen Einkommen bleibt

Anteil an der Pension der verstorbenen Person0 bis 60 %bei gleichem Einkommen 40 %

Die Witwen- oder Witwerpension bekommst du zusätzlich zu deinem Gehalt oder deiner eigenen Pension. Wie hoch sie ist, hängt davon ab, wie viel du im Vergleich zur verstorbenen Person verdient hast: Je höher dein eigenes Einkommen war, desto niedriger der Prozentsatz.

Liegt dein Gesamteinkommen mit der Witwenpension unter 2.616,70 Euro brutto im Monat, wird sie auf bis zu 60 Prozent erhöht.

Stand 18. September 2026. Quelle: oesterreich.gv.at, § 264 ASVG

Frist

Stell den Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag. Danach gibt es die Pension erst ab dem Tag des Antrags.

Deine Witwenpension berechnen

Alle Beträge monatlich und brutto. Die Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten zwei Kalenderjahre vor dem Todestag.

Deine Witwenpension im Monat, brutto
1.016,70 €
Das sind 50,83 Prozent der Pension der verstorbenen Person.
€
Dein durchschnittliches Bruttoeinkommen im Monat in den letzten zwei Kalenderjahren.
€
War das Einkommen durch Krankheit oder Arbeitslosigkeit vermindert, zählen vier Jahre.
€
Die Pension, die sie bezogen hat oder auf die sie Anspruch gehabt hätte.
€
Gehalt oder eigene Pension im Monat. Davon hängt die Erhöhung ab.
So setzt sich der Betrag zusammen
Prozentsatz laut Formel49,38 %
Das ergibt987,50 €
Erhöhung wegen niedrigem Gesamteinkommen29,20 €
Verminderung wegen hohem Gesamteinkommen0 €
Witwenpension1.016,70 €

Gerechnet nach der gesetzlichen Formel mit den Grenzbeträgen 2026. Bruttobetrag, Krankenversicherung und Lohnsteuer gehen noch ab. Die Pensionsversicherung ermittelt die Berechnungsgrundlagen selbst aus den Versicherungsdaten, verbindlich ist ihr Bescheid. Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät.

Der Prozentsatz nach dem Einkommensverhältnis

Die Formel lautet: 70 minus 30 mal eigene Berechnungsgrundlage durch die der verstorbenen Person. Das Ergebnis ist auf 0 bis 60 begrenzt.

Dein Einkommen im VerhältnisProzentsatz
kein eigenes Einkommen60 %
das 0,33-Fache60 %
das 0,50-Fache55 %
das 0,75-Fache47,50 %
das 1-Fache40 %
das 1,25-Fache32,50 %
das 1,50-Fache25 %
das 2-Fache10 %
das 2,34-Fache0 %

Eigene Berechnung nach der Formel in § 264 ASVG. Die Prozente beziehen sich auf die Pension der verstorbenen Person.

Erhöhung und Verminderung

Erhöhung: Beträgt der Prozentsatz weniger als 60 und liegt dein Gesamteinkommen samt Witwenpension unter 2.616,70 Euro, wird die Pension angehoben. Die Obergrenze ist doppelt: höchstens 60 Prozent und höchstens so viel, dass das Gesamteinkommen den Grenzbetrag erreicht.

Verminderung: Übersteigt dein Gesamteinkommen 8.460 Euro im Monat, wird die Witwenpension um den übersteigenden Betrag gekürzt, notfalls bis auf null.

Befristet oder unbefristet

Auf 30 Monate befristet ist die Pension vor allem dann, wenn du beim Todesfall jünger als 35 Jahre bist und die Ehe weniger als 10 Jahre gedauert hat. Unbefristet ist sie bei ausreichend langer Ehe oder wenn aus der Ehe ein Kind stammt. Bei einer neuen Ehe erlischt die unbefristete Pension, dafür gibt es eine Abfertigung in Höhe von 35 Monatspensionen.

Vier durchgerechnete Fälle

Beide haben ähnlich verdient

eigene Pension, mittleres Einkommen

Berechnungsgrundlagen2.600 zu 2.800 €
Prozentsatz laut Formel42,14 %
Pension der verstorbenen Person1.900 €
Erhöhung65,99 €
866,70 Euro im Monat

Weil das Gesamteinkommen unter dem Grenzbetrag bleibt, wird die Pension erhöht, aber nur bis zu diesem Betrag.

Hinterbliebene hat kaum eigenes Einkommen

Teilzeit, niedrige Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlagen900 zu 3.300 €
Prozentsatz laut Formel60 %
Pension der verstorbenen Person2.100 €
Erhöhung0 €
1.260 Euro im Monat

Liegt die eigene Grundlage bei höchstens einem Drittel, gibt es den Höchstsatz.

Hinterbliebener hat deutlich mehr verdient

Vollzeit, hohes Gehalt

Berechnungsgrundlagen5.200 zu 2.600 €
Prozentsatz laut Formel10 %
Pension der verstorbenen Person1.500 €
Erhöhung0 €
150 Euro im Monat

Der Prozentsatz fällt mit steigendem eigenem Einkommen. Eine Erhöhung gibt es nicht, weil das Gesamteinkommen über dem Grenzbetrag liegt.

Eigene Grundlage mehr als das 2⅓-Fache

sehr unterschiedliche Einkommen

Berechnungsgrundlagen6.000 zu 2.400 €
Prozentsatz laut Formel0 %
Pension der verstorbenen Person1.400 €
Erhöhung0 €
Keine Auszahlung

Ab diesem Verhältnis ergibt die Formel null. Es wird nichts ausbezahlt.

So kommst du zur Witwenpension

  1. Antrag bei der Pensionsversicherung stellen. Das Formular gibt es bei der Pensionsversicherung, auch online.
  2. Frist einhalten. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Todestag wird rückwirkend ab dem Todestag gezahlt.
  3. Unterlagen bereithalten. Welche Nachweise nötig sind, steht im Antragsformular.
  4. Änderungen melden. Sinkt oder steigt dein Einkommen, ändert sich die Erhöhung oder Verminderung.
Zur Pensionsversicherung

Anspruch, Antrag und Formulare

Quellen

Stand der Werte: 18. September 2026. Veröffentlicht am 18. September 2026.