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Was sich ändert, ab wann es gilt und was es für dich bedeutet. Jede Meldung nennt die Quelle, aus der die Zahlen stammen.
- Finanzamt Arbeitnehmerveranlagung 2021: nur noch bis 31. Dezember 2026 möglich Die Arbeitnehmerveranlagung geht fünf Jahre rückwirkend. Für 2021 endet die Frist am 31. Dezember 2026. Eine Gutschrift aus dem Lohn allein hat dir das Finanzamt meist schon von selbst überwiesen. Geld bringt 2021 jetzt nur noch, was das Finanzamt nicht kennt: Ausgaben und Absetzbeträge, die du selbst eintragen musst.
- Finanzamt Steuerstufen 2027: bis zu 369 Euro weniger Steuer, bei kleinen Einkommen fast nichts Der Finanzminister hat die Steuergrenzen für 2027 festgelegt. Sie steigen um 2,2666 Prozent, also um zwei Drittel der Inflation. Wie viel dir das bringt, hängt allein davon ab, wie viel Steuer du überhaupt zahlst: zwischen null und 369 Euro im Jahr.